Norm: TabMG §16AVBT Pkt23
Rechtssatz: Die Kündigungsgründe des Pkt 23 AVBT haben eine Schutzfunktion für den Tabaktrafikanten gegenüber der Monopolstellung der Austria Tabakwerke vorm. Österreichische Tabakregie, weshalb sich eine Erweiterung oder extensive Auslegung der Kündigungsgründe verbietet. Den AVBT kann nicht entnommen werden, daß andere als die im Pkt 23 angeführten
Gründe: zur Kündigung durch die Austria Tabakwerke Aktiengesellschaft... mehr lesen...
Norm: AVBT P23TabMG §16
Rechtssatz: P 23 AVBT enthält eine erschöpfende Aufzählung aller Kündigungsgründe. In der Kündigung eines Tabaktrafikanten sind die Kündigungsgründe anzugeben. Auf andere darf sich die klagende Partei in einem Prozeß nicht berufen. Entscheidungstexte 1 Ob 693/82 Entscheidungstext OGH 15.09.1982 1 Ob 693/82 10 Ob ... mehr lesen...
Norm: AVBTV §20TabMG §16TabMG 1996 §35 Abs6ZPO §228 B3ee
Rechtssatz: Die Rechtswirksamkeit einer Disziplinarmaßnahme nach § 20 AVBVT sowie die Frage, ob sie vom Vertragspartner im Einzelfall zu Recht ausgesprochen wurde, kann zum Gegenstand einer Feststellungsklage nach § 228 ZPO gemacht werden. Entscheidungstexte 4 Ob 36/79 Entscheidungstext OGH 04.03.1980 4 Ob 36/79 Veröff:... mehr lesen...
Das Erstgericht verurteilte die Beklagte iS des Klagebegehrens, der Klägerin den Betrag von S 133.621.48 samt 5% Zinsen seit 2. 6. 1970 als Rest des zwischen den Parteien vereinbarten Kaufpreises für ein Detailhandelsunternehmen samt Inventar zu zahlen, das die Klägerin ererbt und der Beklagten veräußert hatte. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil der ersten Instanz. Der Entscheidung liegen folgende, vom Berufungsgericht übernommene Feststellungen zugrunde: Die am 7. 8. 1968... mehr lesen...
Norm: ABGB §1054TabMG 1968 §15TabMG 1968 §16
Rechtssatz: Die Verkehrsfähigkeit des Unternehmens einer Tabaktrafik, dessen Betriebsgegenstand neben dem Verschleiß von Monopolgegenständen auch der gewerbsmäßige Handel mit anderen Waren ist, ist vom Gesetz nicht eingeschränkt. Die Veräußerung einer Tabaktrafik wurde durch das TabMG 1968 weder für rechtsunwirksam erklärt noch verboten. An der Rechtswirksamkeit eines solchen Kaufvertrages ist insbes... mehr lesen...