Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt aufgrund eines mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten geschlossenen Bestellungsvertrags vom 26. 6. 1987 ein Tabakgeschäft in der Kassenhalle eines Bahnhofs. Auf der gegenüberliegenden Seite der Kassenhalle betrieb sie im Jahr 2002 einen Schauraum. Nachdem die Beklagte sie darauf hingewiesen hatte, dass dies nicht erlaubt sei, übertrug sie den Schauraum ihrer Pflegetochter. Im Schauraum hatte sie Humidore, Pfeifen, Pfeifenzubehör, Cutter ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist Hauptmieter von Bestandräumlichkeiten im Haus*****, welches im Alleineigentum der gemeinnützigen Bauvereinigung N***** H***** steht. Er hat darin zunächst selbst und zwar bis 1980 eine Tabaktrafik aufgrund eines Bestellungsvertrags mit der Tabakmonopolverwaltung betrieben. Zuletzt (im Zeitpunkt der Antragstellung) bezahlte er monatlich an seine Vermieterin insgesamt einen Betrag von S 3.119,14. Am 6. 11. 1980 schlossen der Antragsteller als Bestan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger schloss am 24. 6. 1992 mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten einen Bestellungsvertrag betreffend den Betrieb einer Tabaktrafik an einem bestimmten Standort auf unbestimmte Zeit. In der Zeit vom 9. 12. 1998 bis 12. 12. 1998 lieferte der Kläger insgesamt fünf Mal jeweils größere Mengen Zigaretten an verschiedene Wiederverkäufer, und zwar an Gastronomiebetriebe und an einen Tankstellenshop. In einem Fall befüllte er einen in dem belieferten Lokal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Vertrag vom 12./17. 12. 1985 bestellte die A***** AG (an deren Stelle gemäß § 46 TabMG die beklagte Partei getreten ist) die Klägerin gemäß § 34 TabMG für unbestimmte Zeit zur Tabaktrafikantin mit dem Standort, K*****. Dem Bestellungsvertrag wurden ua die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für Tabaktrafikanten" zugrunde gelegt. Mit Vertrag vom 12./17. 12. 1985 bestellte die A***** AG (an deren Stelle gemäß Paragraph 46, TabMG die beklagte Partei getreten ist... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien schlossen am 25.3.1986 und am 28.2./3.3.1989 Bestellungsverträge (auf unbestimmte Zeit) über den Betrieb je einer nichtselbständigen Tabaktrafik mit den Standorten ***** und *****. Die Klägerin betreibt in beiden Standorten auch einen Supermarkt. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Tabaktrafikanten (AVBT) und das Merkblatt für Tabaktrafikanten sind Bestandteile der Bestellungsverträge. P 12 AVBT verbietet das Hausieren (Anbieten nicht bes... mehr lesen...
Norm: TabMG §16AVBT Pkt23
Rechtssatz:
Die Kündigungsgründe des Pkt 23 AVBT haben eine Schutzfunktion für den Tabaktrafikanten gegenüber der Monopolstellung der Austria Tabakwerke vorm. Österreichische Tabakregie, weshalb sich eine Erweiterung oder extensive Auslegung der Kündigungsgründe verbietet. Den AVBT kann nicht entnommen werden, daß andere als die im Pkt 23 angeführten
Gründe: zur Kündigung durch die Austria Tabakwerke Aktienge... mehr lesen...
Norm: AVBT P23TabMG §16
Rechtssatz:
P 23 AVBT enthält eine erschöpfende Aufzählung aller Kündigungsgründe. In der Kündigung eines Tabaktrafikanten sind die Kündigungsgründe anzugeben. Auf andere darf sich die klagende Partei in einem Prozeß nicht berufen.
Entscheidungstexte 1 Ob 693/82 Entscheidungstext OGH 15.09.1982 1 Ob 693/82 ... mehr lesen...
Norm: AVBTV §20TabMG §16 TabMG 1996 §35 Abs6 ZPO §228 B3ee TabMG 1996 § 35 gültig von 01.01.2020 bis 21.07.2023 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 110/2023 TabMG 1996 § 35 gültig von 31.12.2016 bis 31.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 117/2016 TabMG 1996 § 35 gültig von 15.12.2012 bis 30.12.2016 zul... mehr lesen...
Das Erstgericht verurteilte die Beklagte iS des Klagebegehrens, der Klägerin den Betrag von S 133.621.48 samt 5% Zinsen seit 2. 6. 1970 als Rest des zwischen den Parteien vereinbarten Kaufpreises für ein Detailhandelsunternehmen samt Inventar zu zahlen, das die Klägerin ererbt und der Beklagten veräußert hatte. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil der ersten Instanz. Der Entscheidung liegen folgende, vom Berufungsgericht übernommene Feststellungen zugrunde: Die am 7. 8. 19... mehr lesen...
Norm: ABGB §1054 TabMG 1968 §15TabMG 1968 §16 ABGB § 1054 heute ABGB § 1054 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Die Verkehrsfähigkeit des Unternehmens einer Tabaktrafik, dessen Betriebsgegenstand neben dem Verschleiß von Monopolgegenständen auch der gewerbsmäßige Handel mit anderen Waren ... mehr lesen...