Entscheidungen zu § 25 Abs. 1 IPRG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-10 von 10

TE OGH 2007/12/19 3Ob229/07h

Begründung: Die Antragstellerin, eine laut Kopie ihres Reisepasses am 26. Mai 1962 geborene österreichische Staatsangehörige, wohnhaft im Sprengel des Erstgerichts, begehrte die Feststellung ihrer Mutterschaft zum Antragsgegner. Dieser sei am 27. Dezember 1987 geboren und philippinischer Staatsbürger. Sie sei dessen Mutter und zum Geburtszeitpunkt nicht verheiratet gewesen; damals sei es auf den Philippinen schändlich gewesen, als unverheiratete Frau ein Kind zu gebären. Sie habe ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.12.2007

TE OGH 2007/2/27 1Ob13/07d

Begründung: Der Antragsgegner kam am 11. 6. 1980 als tschechoslowakischer Staatsbürger in Prag zur Welt. Der Antragsteller erkannte im März 1982 vor einer Behörde in Prag die Vaterschaft zum Antragsgegner an. Daraufhin stellte das tschechoslowakische Innenministerium eine Geburtsurkunde aus, die den Antragsteller als Vater ausweist. Dem Antragsgegner wurde später die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen. Nachdem der Antragsteller spätestens im Dezember 2003 begründete Zweif... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.02.2007

RS OGH 2007/2/27 1Ob13/07d

Norm: ABGB §163 EABGB §164 Abs1 Z3 litbABGB §164 Abs2IPRG §25 Abs1
Rechtssatz: Für die Vaterschaftsbestreitung gilt nach § 25 Abs 1 Satz 3 IPRG - wohl auch aus Gründen der Rechtssicherheit - jedenfalls das Recht, nach dem die Vaterschaft festgestellt oder anerkannt worden ist, also unabhängig davon, ob das Personalstatut nach Satz 1 oder nach Satz 2 der zitierten Rechtsnorm der Feststellung beziehungsweise dem Anerkenntnis zu Grunde lag. Dem fe... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.02.2007

TE OGH 1996/3/26 1Ob2061/96m

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Entscheidung | OGH | 26.03.1996

RS OGH 1996/3/26 1Ob2061/96m

Norm: Haager Minderjährigenschutzabk Art1IPRG §25 Abs1
Rechtssatz: Die Vaterschaftsfeststellung - und damit auch das Vaterschaftsanerkenntnis - ist aus dem Anwendungsbereich des Haager Minderjährigenschutzabk ausgeschlossen, weil sie schon begrifflich keine "Schutzmaßnahme" darstellt. In diesem Umfang wird somit die Anwendung des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht (IPR-Gesetz) durch das Haager Minderjährigenschutzabk nicht verdr... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.03.1996

TE OGH 1995/5/31 7Ob513/95

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Entscheidung | OGH | 31.05.1995

RS OGH 1995/5/31 7Ob513/95

Norm: IPRG §5 Abs1IPRG §25 Abs1
Rechtssatz: Bei Verweisung auf das Personalstatut eines Kindes mit Staatsbürgerschaft einer Teilrepublik des ehemaligen Jugoslawien ist infolge der Anerkennung der einzelnen (Teilstaaten) Staaten nunmehr entscheidend, ob und welche Kollisionsnormen jener (Teilstaat) Staat vorsieht, dessen Personalstatut das Kind hat. Entscheidungstexte 7 Ob 513/95 Ents... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.05.1995

TE OGH 1986/4/24 6Ob722/84

Begründung: Der Kläger, ein österreichischer Staatsbürger, hat am 6.3.1980 die Vaterschaft zu dem von der deutschen Staatsangehörigen Irene Karoline M*** am 26.1.1980 in München geborenen beklagten Kind vor dem Stadtjugendamt München anerkannt. Am 11.4.1980 haben der Kläger und die Mutter des beklagten Kindes vor dem Standesamt I München die Ehe geschlossen. Diese Ehe wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Dornbirn vom 12.1.1984 gemäß § 55 a EheG geschieden; dieser Beschluß ist a... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.04.1986

RS OGH 1986/4/24 6Ob722/84, 1Ob13/07d, 3Ob229/07h, 9Ob73/14x, 7Ob154/21d

Norm: IPRG §25 Abs1
Rechtssatz: Das für die sachlichen Voraussetzungen maßgebliche Sachrecht bei Vaterschaftsanerkenntnissen entscheidet auch über die Folgen fehlender Voraussetzungen, gleichviel ob sie die Unwirksamkeit oder bloße Anfechtungsmöglichkeiten nach sich ziehen. Entscheidungstexte 6 Ob 722/84 Entscheidungstext OGH 24.04.1986 6 Ob 722/84 Veröff: ZfRV 1987,68 = ÖA 1988,4... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.04.1986

RS OGH 1980/11/11 2Ob539/80, 2Ob543/82, 1Ob13/07d

Norm: IPRG §25 Abs1
Rechtssatz: Die im § 25 IPRG zweiter Satz aufgestellte Ausnahmeregelung lässt die Beurteilung nach einem späteren Personalstatut des Kindes zu, wenn die Feststellung der Vaterschaft (zwar) nach diesem, nicht aber nach dem Personalstatut im Zeitpunkt der Geburt "zulässig" ist. Nicht ausreichend ist jedoch, dass das jetzige Personalstatut für die Feststellung der Vaterschaft "günstiger" ist. Entscheidungste... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.11.1980

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