Entscheidungen zu § 4 BZG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1992/5/25 92/18/0155

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung des § 4 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Z. 4 lit b BZG schuldig erkannt, weil er am Sonntag, den 31. März 1991 um 7.10 Uhr eine für das Bäckereigewerbe typische Liefertätigkeit durchgeführt habe. Gemäß § 4 Abs. 1 leg. cit. wurde über ihn eine Geldstrafe von S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe ein Tag) verhängt. Begründend führte die belangte Behörde aus, die Auffassung des Bes... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.05.1992

RS Vwgh 1992/5/25 92/18/0155

Index: 50/02 Sonstiges Gewerberecht
Norm: BZG §2 Abs1 Z4 litb;BZG §4;
Rechtssatz: Nach § 2 Abs 1 Z 4 lit b BZG darf der Gewerbetreibende an Sonntagen und Feiertagen außerhalb der Betriebsstätte nur solche persönlichen Tätigkeiten ausüben, die für unbeteiligte Dritte nicht als typische Tätigkeiten im Rahmen der Ausübung eines bestimmten Gewerbes erkennbar sind. European Case Law Identifier (... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.05.1992

RS Vwgh 1992/5/25 92/18/0155

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/02 Sonstiges Gewerberecht
Norm: AVG §45 Abs2;BZG §2 Abs1 Z4 litb;BZG §4;
Rechtssatz: Auch wenn es zutreffen mag, daß viele Bäckereibetriebe überwiegend oder sogar ausschließlich Zwischenhändler, wie Lebensmittelketten, beliefern, folgt daraus doch nicht, daß andere Liefertätigkeiten - wie zB die mit einem Betriebsfahrzeug erfolgte Belieferung eines Hotels mit frischen Backwaren ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.05.1992

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