RS Vwgh 1992/5/25 92/18/0155

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Veröffentlicht am 25.05.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/02 Sonstiges Gewerberecht

Norm

AVG §45 Abs2;
BZG §2 Abs1 Z4 litb;
BZG §4;

Rechtssatz

Auch wenn es zutreffen mag, daß viele Bäckereibetriebe überwiegend oder sogar ausschließlich Zwischenhändler, wie Lebensmittelketten, beliefern, folgt daraus doch nicht, daß andere Liefertätigkeiten - wie zB die mit einem Betriebsfahrzeug erfolgte Belieferung eines Hotels mit frischen Backwaren - atypisch für das Bäckereigewerbe in Österreich wären. Es entspricht vielmehr der Lebenserfahrung, daß solche Liefertätigkeiten von zahlreichen Bäckereibetrieben häufig ausgeübt werden. Die Rechtsansicht der Beh, derartige Liefertätigkeiten wiesen das für unbeteiligte Dritte erkennbare Erscheinungsbild der dem Bäckergewerbe eigentümlichen Arbeiten auf, kann deshalb nicht als rechtswidrig erkannt werden.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992180155.X02

Im RIS seit

25.05.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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