Entscheidungen zu § 6 Abs. 1 AO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

RS OGH 1985/6/25 4Ob80/84 (4Ob81/84), 8Ob593/86, 14ObA80/87, 9ObA1018/90, 8ObA142/00s, 6Ob339/00x, 1

Norm: ABGB §1152 AABGB §1162bASVG §58 Abs2BAO §6 Abs1BAO §7 Abs1EStG §82 Abs2ZPO §226 IIB6
Rechtssatz: Der Arbeitnehmer kann weder von den Abgabenbehörden noch von den Sozialversicherungsträgern unmittelbar auf Zahlung der Lohnsteuer - von den Ausnahmefällen des § 82 Abs 2 EStG abgesehen - noch auf Zahlung der auf ihn entfallenden Sozialversicherungsbeiträge in Anspruch genommen werden; er hat aber auch selbst keinen Anspruch gegen den Arbeitge... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.06.1985

RS OGH 1985/2/13 Bkv1/85

Norm: RAO §6 Abs1RAO §34 Abs1 litb
Rechtssatz: Die fünfjährige Wartefrist des § 6 Abs 1, zweiter Satz, RAO gilt nicht für die Wiedereintragung nach Wegfall des Löschungsgrundes des § 34 Abs 1 lit b RAO. Entscheidungstexte Bkv 1/85 Entscheidungstext OGH 13.02.1985 Bkv 1/85 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.02.1985

RS OGH 1980/1/31 7Ob736/79

Norm: ABGB §896BAO §6 Abs1GrStG §9 Abs2
Rechtssatz: Miteigentümer sind Gesamtschuldner der für die (gesamte) Liegenschaft vorgeschriebenen Grundsteuer. Es ergeht daher an die Gesamtschuldner ein einheitlicher Steuerbescheid. Zur Exekutionsführung (Vollziehung) gegen einen Miteigentümer (Gesamtschuldner) ist die Abgabenbehörde allerdings erst dann berechtigt, wenn der Abgabenbescheid gegenüber allen Gesamtschuldnern rechtswirksam geworden ist. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.01.1980

RS OGH 1976/1/12 Bkv5/75

Norm: RAO §6 Abs1
Rechtssatz: Die Unterscheidung zwischen Mitgliedern des Verwaltungsgerichtshofes, die die Richteramtsprüfung abgelegt, und solchen, die sie nicht abgelegt haben, ist bei Prüfung der Frage über die Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte nicht zulässig. Entscheidungstexte Bkv 5/75 Entscheidungstext OGH 12.01.1976 Bkv 5/75 Veröff: AnwBl 1976,454 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.01.1976

RS OGH 1976/1/12 Bkv5/75

Norm: RAO 1868 §6 Abs1
Rechtssatz: Die fünfjährige Verwendung als stimmführender Rat beim VwGH gewährt die in § 6 Abs 1 RAO vorgesehene Begünstigung, soferne das betreffende Mitglied des VwGH die Befähigung zum Richteramte besitzt. Die fünfjährige Wartezeit gemäß § 6 Abs 1 RAO gilt für die stimmführenden Mitglieder des OGH und des VwGH nicht. Entscheidung vom 01.04.1948, Nr 2/48; Veröff: SZ 21/83 Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.01.1976

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