Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Befreiung von den Rundfunkgebühren sowie auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt – nach Erteilung eines Verbesserungsauftrages nach § 13 Abs 3 AVG – zurück und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu bezahlen sind. Begründend stützte sie sich auf die Nichterfüllung d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Befreiung von den Rundfunkgebühren sowie auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt – nach Erteilung eines Verbesserungsauftrages nach § 13 Abs 3 AVG – zurück und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu bezahlen sind. Begründend stützte sie sich auf die Nichterfüllung d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Befreiung von den Rundfunkgebühren – nach Erteilung eines Verbesserungsauftrages nach § 13 Abs 3 AVG – zurück und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu bezahlen sind. Begründend stützte sie sich auf die Nichterfüllung des behördlichen Verbesserungsauftrages. 1. Mit de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Befreiung von den Rundfunkgebühren – nach Erteilung eines Verbesserungsauftrages nach § 13 Abs 3 AVG – zurück und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu bezahlen sind. Begründend stützte sie sich auf die Nichterfüllung des behördlichen Verbesserungsauftrages. 1. Mit de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Befreiung von den Rundfunkgebühren – nach Erteilung eines Verbesserungsauftrages nach § 13 Abs 3 AVG – zurück und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu bezahlen sind. Begründend stützte sie sich auf die Nichterfüllung des behördlichen Verbesserungsauftrages. 1. Mit de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Befreiung von den Rundfunkgebühren – nach Erteilung eines Verbesserungsauftrages nach § 13 Abs 3 AVG – zurück und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu bezahlen sind. Begründend stützte sie sich auf die Nichterfüllung des behördlichen Verbesserungsauftrages. 1. Mit de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Befreiung von den Rundfunkgebühren sowie auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt – nach Erteilung eines Verbesserungsauftrages nach § 13 Abs 3 AVG – zurück und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu bezahlen sind. Begründend stützte sie sich auf die Nichterfüllung d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Befreiung von den Rundfunkgebühren – nach Erteilung von zwei Verbesserungsaufträgen nach § 13 Abs 3 AVG – zurück und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu bezahlen sind. Begründend stützte sie sich auf die Nichterfüllung des behördlichen Verbesserungsauftrages. 1. M... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX , Zl XXXX , Teilnehmernummer XXXX , wies die belangte Behörde den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Befreiung von den Rundfunkgebühren – nach Erteilung eines Verbesserungsauftrages nach § 13 Abs 3 AVG – zurück und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu bezahlen sind. Begründend stützte sie sich auf die Nichterfüllung des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX , Zl XXXX , Teilnehmernummer XXXX , wies die belangte Behörde den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Befreiung von den Rundfunkgebühren – nach Erteilung eines Verbesserungsauftrages nach § 13 Abs 3 AVG – zurück und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu bezahlen sind. Begründend stützte sie sich auf die Nichterfüllung des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Befreiung von den Rundfunkgebühren – nach Erteilung eines Verbesserungsauftrages nach § 13 Abs 3 AVG – zurück und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu bezahlen sind. Begründend stützte sie sich auf die Nichterfüllung des behördlichen Verbesserungsauftrages. 1. Mit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit am 02.01.2023 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben die Gewährung einer Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren für seine Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen sowie die Zuerkennung einer Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. Auf dem Antragsformular kreuzte der Beschwerdeführer unter der Rubrik „Wenn Sie eine der nachs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin beantragte mit am 12.09.2022 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben ua. die Gewährung einer Befreiung von der Entrichtung der Erneuerbaren-Förderpauschale, des Erneuerbaren-Förderbeitrags für Strom und des Grüngas-Förderbeitrags. Auf dem Antragsformular kreuzte die Beschwerdeführerin unter der Rubrik „Wenn Sie eine der nachstehenden Anspruchsvora... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit einem am 16.09.2022 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte die Beschwerdeführerin die Gewährung einer Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren für ihre Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen sowie der Erneuerbaren-Förderpauschale und des Erneuerbaren-Förderbeitrags für Strom. Auf dem Antragsformular kreuzte die Beschwerdeführerin unter der Rubr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit einem am 16.09.2022 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte die Beschwerdeführerin die Gewährung einer Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren für ihre Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen sowie der Erneuerbaren-Förderpauschale und des Erneuerbaren-Förderbeitrags für Strom. Auf dem Antragsformular kreuzte die Beschwerdeführerin unter der Rubr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit am 13.01.2023 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben die Gewährung einer Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren für seine Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen. Auf dem Antragsformular kreuzte der Beschwerdeführer unter der Rubrik „Wenn Sie eine der nachstehenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, kreuzen Sie bitte das e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin beantragte mit am 04.11.2022 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben die Gewährung einer Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren für ihre Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen. Auf dem Antragsformular kreuzte die Beschwerdeführerin unter der Rubrik „Wenn Sie eine der nachstehenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, kreuzen Sie bitte da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit am 25.11.2022 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben ua. die Gewährung einer Befreiung von der Entrichtung der Erneuerbaren-Förderpauschale und des Erneuerbaren-Förderbeitrags für Strom. Auf dem Antragsformular kreuzte der Beschwerdeführer unter der Rubrik „Wenn Sie eine der nachstehenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, kreuzen Sie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Befreiung von den Rundfunkgebühren – nach Erteilung eines Verbesserungsauftrages nach § 13 Abs 3 AVG – zurück und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu bezahlen sind. Begründend stützte sie sich auf die Nichterfüllung des behördlichen Verbesserungsauftrages. 1. Mit de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit am 28. Oktober 2022 bei der belangten Behörde eingelangtem Antragsformular beantragte die Beschwerdeführerin die Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen und gab einen Einpersonenhaushalt an. Unter Punkt 4 des Antragsformulars kreuzte die Beschwerdeführerin den Bezug von Beihilfen aus dem Studienförderungsgesetz unter den zur Ausw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Befreiung von den Rundfunkgebühren – nach Erteilung eines Verbesserungsauftrages nach § 13 Abs 3 AVG – zurück und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu bezahlen sind. Begründend stützte sie sich auf die Nichterfüllung des behördlichen Verbesserungsauftrages. 1. Mit de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Befreiung von den Rundfunkgebühren – nach Erteilung eines Verbesserungsauftrages nach § 13 Abs 3 AVG – zurück und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu bezahlen sind. Begründend stützte sie sich auf die Nichterfüllung des behördlichen Verbesserungsauftrages. 1. Mit de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Befreiung von den Rundfunkgebühren – nach Erteilung eines Verbesserungsauftrages nach § 13 Abs 3 AVG – zurück und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu bezahlen sind. Begründend stützte sie sich auf die Nichterfüllung des behördlichen Verbesserungsauftrages. 1. Mit de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Befreiung von den Rundfunkgebühren sowie auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt – nach Erteilung eines Verbesserungsauftrages nach § 13 Abs 3 AVG – zurück und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu bezahlen sind. Begründend stützte sie sich auf die Nichterfüllung d... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit am 07.07.2022 bei der belangten Behörde eingelangtem Formular beantragte XXXX (im Folgenden: Antragstellerin) die Gewährung einer Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren für ihre Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen, der Erneuerbaren-Förderpauschale und des Erneuerbaren-Förderbeitrags sowie die Zuerkennung einer Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. 1. Mit am 07.07.2022 bei d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit am XXXX bei der GIS Gebühren Info Service GmbH (im Folgenden: „belangte Behörde“) eingelangtem Schreiben beantragte XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführerin“) die Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen sowie die Befreiung von der Entrichtung der Erneuerbaren-Förderpauschale und des Erneuerbaren-Förderbetrages. Im d... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom XXXX wies die GIS Gebühren Info Service GmbH (im Folgenden: „belangte Behörde“) den Antrag der XXXX auf Befreiung von den Rundfunkgebühren für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen vom XXXX (vermutlich gemeint: XXXX ) ab. 1. Mit Bescheid vom römisch 40 wies die GIS Gebühren Info Service GmbH (im Folgenden: „belangte Behörde“) den Antrag der römisch 40 auf Befreiung v... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom XXXX wies die GIS Gebühren Info Service GmbH (im Folgenden: „belangte Behörde“) den Antrag des XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführer“) auf Befreiung von den Rundfunkgebühren für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen vom XXXX (vermutlich gemeint: XXXX ) ab. 1. Mit Bescheid vom römisch 40 wies die GIS Gebühren Info Service GmbH (im Folgenden: „belangte Behörde“) den Ant... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit am 17. August 2022 bei der belangten Behörde eingelangtem Antragsformular beantragte der Beschwerdeführer die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen und gab einen Fünfpersonenaushalt an. Unter Punkt 4 des Antragsformulars kreuzte er keine der zur Auswahl stehenden Anspruchsvoraussetzungen an. Dem Antrag waren folgende Unterlagen (jeweils in Kop... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit am 23. November 2022 bei der belangten Behörde eingelangtem Antragsformular beantragte die Beschwerdeführerin die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen sowie die Befreiung von der Entrichtung der Erneuerbaren-Förderpauschale und des Erneuerbaren-Förderbeitrags (in der Folge kurz: EAG- Kostenbefreiung) und gab einen Dreipersonenhaushalt an. Unt... mehr lesen...