Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.10.2018 beantragte XXXX (im Folgenden „beschwerdeführende Partei“), die GIS Gebühren Info Service GmbH (im Folgenden „belangte Behörde“) möge mit Bescheid festlegen, dass die „seit 01.10.2013 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt EUR 100,57“ rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde „vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem... mehr lesen...