Norm: UVG §22 UVG § 22 heute UVG § 22 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 UVG § 22 gültig von 07.11.1985 bis 31.12.2009
Rechtssatz:
Das Kind kann nicht zur Haftung herangezogen werden, wenn ihm... mehr lesen...
Begründung: Dem minderjährigen W***** G***** wurde mit Beschluß vom 13. Oktober 1988 ein monatlicher Unterhaltsvorschuß von 1.500 S gewährt. Wegen seiner teilweisen Selbsterhaltungsfähigkeit wurde dieser Vorschuß mit Beschluß vom 19.November 1990 für die Zeit vom 1.Jänner 1990 bis 31.August 1990 auf 1.200 S herabgesetzt und ab 1.September 1990 wegen Selbsterhaltungsfähigkeit zur Gänze eingestellt (§ 20 Abs. 1 Z 4 lit b iVm § 7 Abs. 1 Z 2 UVG). Infolge der rückwirkenden Einstellun... mehr lesen...
Norm: UVG §19 UVG §20 UVG §22 UVG §23 UVG § 19 heute UVG § 19 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 UVG § 19 gültig von 07.11.1985 bis 31.12.2009 UVG § 20 heute ... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des Pflegebefohlenen verpflichtete sich in einem am 25.4.1980 vor dem Jugendwohlfahrtsträger abgeschlossenen Vergleich, seinem Kind ab 1.5.1980 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 1.200 S zu bezahlen. Die damals zuständigen Vormundschaftsgerichte gewährten dem Kind mit Beschlüssen vom 16.6.1980 und 31.8.1982 für die Zeit vom 1.5.1980 bis 31.7.1985 einen monatlichen Unterhaltsvorschuß von 1.200 S. Mit den rechtskräftig gewordenen Beschlüssen vom 28.4.1981 ... mehr lesen...
Norm: UVG §22 UVG § 22 heute UVG § 22 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 UVG § 22 gültig von 07.11.1985 bis 31.12.2009
Rechtssatz:
Subsidiäre Ersatzansprüche gegen den gesetzlichen Vertreter u... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 10.10.1988 entschied das Erstgericht, daß der dem Unterhaltsberechtigten, am 13.11.1973 geborenen Kind zuletzt bis 31.8.1986 gewährte Vorschuß auf den gesetzlichen Unterhalt für die Zeit vom 1.9.1986 bis 31.8.1989 weiter gewährt wird und daß die Vorschüsse an die Mutter des unterhaltsberechtigten Kindes, die dieses pflegt und erzieht, auszuzahlen sind. Am 9.1.1989 langte beim Erstgericht eine Mitteilung des Bezirksjugendamtes ein, wonach über das un... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete das Land Vorarlberg zur Rückzahlung von Unterhaltsvorschüssen in der Höhe von 22.500 S, die zu Unrecht an die Minderjährige Angelika K*** ausbezahlt worden waren. Das Rekursgericht wies den Rekurs, den die Bezirkshauptmannschaft Bregenz als Unterhaltssachwalterin eingebracht hatte, mit der
Begründung: zurück, rekurslegitimiert wäre das Bundesland Vorarlberg, nicht aber die Bezirkshauptmannschaft Bregenz.
Rechtliche Beurte... mehr lesen...
Begründung: Die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck beantragte als Amtsvormund für die mj. Rita L*** die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen, obwohl sich aus dem Akt der Bezirkshauptmannschaft ergab, daß sich das Kind mit seiner Mutter in Holland aufhält. Auf Grund eines Antrages des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Innsbruck, das Kind, den gesetzlichen Vertreter, die Pflegeperson und den Unterhaltsschuldner nach den §§ 22 und 23 UVG zum Rückersatz der zu Unrecht gezahlten Vors... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2c AußStrG §9 B1 UVG §15 UVG §22 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 ... mehr lesen...
Begründung: Der Präsident des Oberlandesgerichtes Wien beantragte, das Kind Erwin D*** geboren am 26.August 1968, das Bezirksjugendamt als gesetzlichen Vertreter des Kindes, die Mutter des Kindes und den Unterhaltsschuldner Erwin D*** gemäß § 22 Abs 1 UVG zur Bezahlung zu Unrecht gewährter Unterhaltsvorschüsse von S 3.900,-- zu verpflichten. Das Erstgericht verpflichtete den Unterhaltsschuldner und das Bezirksjugendamt für den 12.Bezirk zur ungeteilten Hand, dem Bund zu Handen ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 29.1.1985 stellte das Erstgericht die der minderjährigen Maria HAT gewährten Unterhaltsvorschüsse rückwirkend mit 30.8.1984 ein. Der Präsident des Oberlandesgerichtes Wien beantragte, das Kind, den gesetzlichen Vertreter des Kindes, die Mutter des Kindes und hilfsweise den Unterhaltsschuldner zur Zahlung der in der Zeit vom 1.9.1984 bis 31.1.1985 zu Unrecht ausgezahlten Beträge von S 3.000,-- zu verpflichten. Auf Grund des Rekurses des Präsidenten ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 29.1.1985 stellte das Erstgericht die der minderjährigen Maria HAT gewährten Unterhaltsvorschüsse rückwirkend mit 30.8.1984 ein. Der Präsident des Oberlandesgerichtes Wien beantragte, das Kind, den gesetzlichen Vertreter des Kindes, die Mutter des Kindes und hilfsweise den Unterhaltsschuldner zur Zahlung der in der Zeit vom 1.9.1984 bis 31.1.1985 zu Unrecht ausgezahlten Beträge von S 3.000,-- zu verpflichten. Das Erstgericht wies diesen Antrag ab. Au... mehr lesen...
Norm: UVG §22 UVG § 22 heute UVG § 22 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 UVG § 22 gültig von 07.11.1985 bis 31.12.2009
Rechtssatz: Im Verfahren über die Rückzahlung von Unterhaltsvorschüssen, we... mehr lesen...
Norm: ABGB §264 JWG §16 UVG §21 UVG §22 ABGB § 264 heute ABGB § 264 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ABGB § 264 gültig von 01.07.2001 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2000 ABGB § 264 gültig vo... mehr lesen...
Begründung: Beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien wurde die Vormundschaft über die minderjährigen Kinder Angelique O*** zu 7 P 135/81 und Arne O*** zu 7 P 134/81 geführt. Am 29.März 1983 beantragte das Bezirksjugendamt für den 20. Bezirk in Wien, für die minderjährige Angelique O*** einen monatlichen Unterhaltsvorschuß von S 500,--, auszahlbar zu Handen der Mutter Irene S***, zu gewähren. Mit Beschluß vom 21.April 1983, der dem Bezirksjugendamt am 3. Mai 1983 zugestellt wurde, ü... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den am 17.Juli 1966 geborenen Ernst N***, die ihm vom 1.August 1981 bis 31.Jänner 1982 sowie vom 1.August 1982 bis 30.September 1982 von der Republik Österreich zu Unrecht ausbezahlten Unterhaltsvorschüsse im Betrage von S 10.378,--, beginnend ab Jänner 1986 in 10 aufeinanderfolgenden Monatsraten a S 1.037,80 an jedem Ersten eines Monats bei Exekution rückzuzahlen. Das Rückersatzbegehren gegenüber der gesetzlichen Vertreterin des damals ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den ***** 1966 geborenen E***** N*****, die ihm vom 1. August 1981 bis 31. Jänner 1982 sowie vom 1. August 1982 bis 30. September 1982 von der Republik Österreich zu Unrecht ausbezahlten Unterhaltsvorschüsse im Betrage von S 10.378,--, beginnend ab Jänner 1986 in 10 aufeinanderfolgenden Monatsraten à S 1.037,80 an jedem Ersten eines Monats bei Exekution rückzuzahlen. Das Rückersatzbegehren gegenüber der gesetzlichen Vertreterin des damals Mi... mehr lesen...
Begründung: Mit den Beschlüssen P 23/70-49 und 55 setzte das Erstgericht die Alois und Anton S* gewährten Unterhaltsvorschüsse rückwirkend herab und stellten sie in der Folge ein. Diese Beschlüsse wurden vom Rekursgericht bestätigt. Mit den Beschlüssen ON 63 und 64 stellte das Erstgericht fest, daß Alois S* S 4.450,- und Anton S* S 11.200,- an Unterhaltsvorschüssen zu Unrecht bezogen hätten. Es wurde ihnen der Auftrag erteilt, den Übergenuß in Teilbeträgen rückzuerstatten. Die Erhebun... mehr lesen...
Norm: UVG §21 UVG §22 UVG § 21 heute UVG § 21 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 UVG § 21 gültig von 07.11.1985 bis 31.12.2009 UVG § 22 heute ... mehr lesen...
Norm: UVG §22 UVG § 22 heute UVG § 22 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 UVG § 22 gültig von 07.11.1985 bis 31.12.2009
Rechtssatz:
Nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers sollte das Kind im... mehr lesen...
Norm: UVG §22 UVG § 22 heute UVG § 22 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 UVG § 22 gültig von 07.11.1985 bis 31.12.2009
Rechtssatz:
Erhält das Kind zusätzlich zu seinen eigenen Einkünften Unter... mehr lesen...
Norm: UVG §22 UVG § 22 heute UVG § 22 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 UVG § 22 gültig von 07.11.1985 bis 31.12.2009
Rechtssatz:
Aus dem Hinweis in den Materialien auf die Rechtsprechung, d... mehr lesen...
Der am 3. 6. 1965 geborene Michael E ist das uneheliche Kind der Elfriede E. Das Kind steht in Pflege und Erziehung seiner Mutter, die auch zu seiner Vormunderin bestellt ist. Gleichzeitig mit der Bestellung der Mutter zur Vormunderin bestellte das Vormundschaftsgericht das Bezirksjugendamt für den 13. und 14. Wr. Gemeindebezirk zur Einhebung des vom Vater zu leistenden Unterhaltes zum Einhebungskurator. Als Vater des Kindes ist Fedor M urteilsmäßig festgestellt. Mit dem Unterhaltse... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B1 UVG §22 UVG §23 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 UVG § 22 heute UVG § 22 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 ... mehr lesen...
Norm: UVG §22 UVG § 22 heute UVG § 22 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 UVG § 22 gültig von 07.11.1985 bis 31.12.2009
Rechtssatz:
Der Rechtsgrund des subsidiären Ersatzanspruches nach § 22 U... mehr lesen...
Norm: UVG §22 UVG § 22 heute UVG § 22 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 UVG § 22 gültig von 07.11.1985 bis 31.12.2009
Rechtssatz:
Subsidiär haftende Personen sind am Verfahren über den Antrag... mehr lesen...
Norm: UVG §22 UVG § 22 heute UVG § 22 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 UVG § 22 gültig von 07.11.1985 bis 31.12.2009
Rechtssatz:
Einer nach § 22 UVG subsidiär haftenden Person steht, soweit... mehr lesen...
Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 4. 6. 1975 wurde das Bezirksjugendamt für den 1., 8. und 9. Bezirk als Amtsvormund des mj. Wolfgang M enthoben. Zum Vormund des Kindes wurde die uneheliche Mutter Rosalia S bestellt. Zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche wurde das Bezirksjugendamt für den 1., 8. und 9. Bezirk gemäß § 198 ABGB zum besonderen Sachwalter bestellt. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 4. 6. 1975 wurde das Bezirksjugendamt für den 1., 8. und 9. Bezirk als Amtsvormund ... mehr lesen...
Norm: ABGB §271 UVG §9 UVG §21 UVG §22 ABGB § 271 heute ABGB § 271 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ABGB § 271 gültig von 01.02.2013 bis 30.06.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 271 gültig von ... mehr lesen...
Norm: ABGB §151 Abs1 ABGB §151 Abs2 ABGB §244 UVG §22 ABGB § 151 heute ABGB § 151 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 151 gültig von 01.07.1989 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 162/1989 ... mehr lesen...