RS OGH 1982/2/24 6Ob520/82, 8Ob592/84, 8Ob605/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.1982
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Norm

ABGB §151 Abs1
ABGB §151 Abs2
ABGB §244
UVG §22

Rechtssatz

Der Minderjährige kann sich im Verfahren über die Rückzahlung von Unterhaltsvorschüssen nicht selbst vertreten. Kann er durch den gesetzlichen Vertreter nicht vertreten werden, weil er sich in dessen Pflege und Erziehung befindet, ist ein Kollisionskurator zu bestellen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0048074

Dokumentnummer

JJR_19820224_OGH0002_0060OB00520_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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