1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Horn vom 30. November 2021 wurde über den Revisionswerber wegen Übertretung des § 30 Abs. 1 Z 5 Marktordnungsgesetz 2007 (MOG) eine Geldstrafe in der Höhe von € 500 (Ersatzfreiheitsstrafe: 4 Stunden) verhängt, weil er trotz mit einstweiliger Anordnung vom 9. August 2021 gemäß § 12 Rinderkennzeichnungs-Verordnung 2021 verhängter Betriebssperre fünf (näher mit ihren Ohrmarken bezeichnete) Rinder gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht... mehr lesen...
1 Mit dem in Revision gezogenen Erkenntnis wurde über den Revisionswerber (als verantwortlichen Vertreter einer näher genannten Gesellschaft mit beschränkter Haftung) im Rechtszug zum einen wegen Übertretung des § 30 Abs. 1 Z 4 und 5 Marktordnungsgesetz (MOG) in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Rinderkennzeichnungs-Verordnung 2008 und zum anderen wegen Übertretung des § 30 Abs. 1 Z 4 und 5 MOG in Verbindung mit § 3 Abs. 3 Rinderkennzeichnungs-Verordnung 2008 Geldstrafen in der Höhe vo... mehr lesen...
1 Mit dem in Revision gezogenen Erkenntnis wurde über den Revisionswerber (als verantwortlichen Vertreter einer näher genannten Gesellschaft mit beschränkter Haftung) im Rechtszug zum einen wegen Übertretung des § 30 Abs. 1 Z 4 und 5 Marktordnungsgesetz (MOG) in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Rinderkennzeichnungs-Verordnung 2008 und zum anderen wegen Übertretung des § 30 Abs. 1 Z 4 und 5 MOG in Verbindung mit § 3 Abs. 3 Rinderkennzeichnungs-Verordnung 2008 Geldstrafen in der Höhe vo... mehr lesen...