Entscheidungen zu § 1 Abs. 7 MeldeG

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE UVS Steiermark 2008/02/16 42.20-2/2008

Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde dem Beschwerdeführer nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen eines Banküberfalls die Lenkberechtigung für die Klassen A1 und B für zwölf Monate entzogen. In der dagegen erhobenen Berufung wird der Bescheid wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes angefochten. Der Unabhängige Verwaltungssenat für die Steiermark stellt nachfolgenden, entscheidungsrelevanten Sachverhalt ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 16.02.2008

RS UVS Steiermark 2008/02/16 42.20-2/2008

Rechtssatz: Der gemeldete Hauptwohnsitz eines Inhaftierten verliert bei der Verhängung einer unbedingten sechsjährigen Haftstrafe seine Eigenschaft als Hauptwohnsitz nach § 1 Abs 7 MeldeG, da eine Abwesenheit dieser Dauer nicht mehr als vorübergehend bezeichnet werden kann. Mangels spezieller Regelungen über örtliche Zuständigkeiten im Führerscheingesetz ist für die örtliche Zuständigkeit zur Entziehung der Lenkberechtigung die allgemeine Bestimmung des § 3 Z 3 AVG maßgebend, wonach sich d... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 16.02.2008

TE UVS Burgenland 2005/08/18 003/10/05048

Die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See legte der Berufungswerberin im angefochtenen Straferkenntnis zur Last, in der Zeit von 07 09 1990 bis zumindest 16 12 2004 als Zulassungsbesitzerin des Fahrzeuges mit dem österreichischen Kennzeichen *** dieses Kraftfahrzeug bei der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See nicht abgemeldet zu haben, obwohl sie den dauernden Standort des Kraftfahrzeuges in den örtlichen Wirkungsbereich einer anderen Behörde verlegt habe. Wegen Verletzung des § 43 Abs... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 18.08.2005

RS UVS Burgenland 2005/08/18 003/10/05048

Rechtssatz: Von einem Verlegen des dauernden Standortes eines Kraftfahrzeuges kann nur dann gesprochen werden, wenn der nach dem Kriterium des Hauptwohnsitzes bestimmte dauernde Standort des Fahrzeuges nach Zulassung aufgegeben wird, und im zeitlichen Zusammenhang mit diesem Aufgeben im örtlichen Wirkungsbereich einer anderen Behörde ein Hauptwohnsitz neu begründet wird; sei es auch durch Änderung der Wohnsitzqualität ("Nebenwohnsitz" wird zu Hauptwohnsitz). Ein solches Verlegen liegt aber... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 18.08.2005

TE UVS Niederösterreich 2001/02/13 Senat-MI-00-457

Dem Berufungswerber wird zur Last gelegt am **.**.**** den PKW mit dem Kennzeichen W **** auf der B * bei der G*** D***** als Zulassungsbesitzer des genannten Kraftfahrzeuges dieses einer Person, und zwar Frau J**** S****, zum Lenken auf Straßen mit öffentlichem Verkehr überlassen zu haben, obwohl sie nicht im Besitz einer erforderlichen österreichischen Lenkberechtigung gewesen sei. Sie besitze seit **.**.**** einen Aufenthaltstitel und seit **.**.**** einen ordentlichen Wohnsitz in Öster... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 13.02.2001

RS UVS Niederösterreich 2001/02/13 Senat-MI-00-457

Rechtssatz: Die Eheschließung mit einer Person, die ihren Hauptwohnsitz im Bundesgebiet hat, rechtfertigt noch nicht die Annahme, dass auch der anderer Ehepartner seinen Hauptwohnsitz im Bundesgebiet begründet hat. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 13.02.2001

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