Entscheidungen zu § 15 KlGG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

6 Dokumente

Entscheidungen 1-6 von 6

RS OGH 2016/5/24 4Ob105/16v

Norm: KlGG §15
Rechtssatz: Die nach § 15 Abs 1 KlGG erforderliche Bereitschaft des Eintretenden bzw die Zustimmung des Bestandgebers können auch mündlich oder schlüssig erteilt werden. Die nach Paragraph 15, Absatz eins, KlGG erforderliche Bereitschaft des Eintretenden bzw die Zustimmung des Bestandgebers können auch mündlich oder schlüssig erteilt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 105... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.05.2016

TE OGH 1992/9/15 4Ob540/92

Entscheidungsgründe: Das Chorherrenstift Klosterneuburg ist Eigentümer der Grundstücke Nr. 3128/1 und Nr. 3128/2 der Landtafel EZ 630 KG Klosterneuburg in den Ausmaßen von 80.389 und 969 m2. Mit Vertrag vom 27.7.1971 gab das Chorherrenstift Klosterneuburg diese Grundfläche dem klagenden Verein zum Zweck der Benützung als Kleingarten- und Erholungsgebiet in Bestand. Da der ursprünglich auf 10 Jahre abgeschlossene Vertrag nicht aufgekündigt wurde, hat sich die Vertragsdauer auf ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.09.1992

RS OGH 1992/9/15 4Ob540/92

Norm: KlGG §15
Rechtssatz: Aus der unbeanstandeten Annahme eines Entgelts für die Benutzung einer Kleingartenparzelle kann dann nicht auf den konkludenten Abschluß eines neuen Unterpachtvertrages geschlossen werden, wenn ein anderer Rechtsgrund für die Benützung in Betracht kommt, wie etwa bei der Benützung ohne den Willen des Berechtigten, hat doch dieser dann einen Anspruch auf ein Benützungsentgelt nach § 1041 ABGB. Aus der unbean... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.09.1992

RS OGH 2021/3/18 4Ob540/92, 7Ob236/99b, 4Ob105/16v, 5Ob162/20i

Norm: KlGG §15
Rechtssatz: Das Schriftlichkeitserfordernis des § 15 KlGG dient ersichtlich dem Zweck, eindeutige Klarheit darüber herbeizuführen, ob und bejahendenfalls wer den Unterpachtvertrag nach einem verstorbenen Unterpächter fortsetzt. Die im Gesetz geforderte Bereitschaftserklärung kann daher nicht durch eine telefonische oder sonstige mündliche Mitteilung an den Obmann - der sich vielleicht gerade in seiner Privatsphäre befind... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.09.1992

RS OGH 1980/11/13 7Ob698/80

Norm: AußStrG §16 BIII2a AußStrG §16 BIII2d AußStrG §16 BIII2gKlGG §14KlGG §15 AußStrG § 16 heute AußStrG § 16 gültig ab 01.01.2005 AußStrG § 16 heute AußStrG § 16 gültig ab 01.01.2005 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.11.1980

RS OGH 1980/11/13 7Ob698/80

Norm: AußStrG §16 BIII2aKlGG §15 AußStrG § 16 heute AußStrG § 16 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz: Die Meinung, daß durch § 15 KlGG nur die letztwillige Verfügung über Überpachtrechte an einem Kleingarten ausgeschlossen werden soll, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Die Meinung, daß dur... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.11.1980

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