Rechtssatz
Die Meinung, daß durch § 15 KlGG nur die letztwillige Verfügung über Überpachtrechte an einem Kleingarten ausgeschlossen werden soll, ist nicht offenbar gesetzwidrig.Die Meinung, daß durch Paragraph 15, KlGG nur die letztwillige Verfügung über Überpachtrechte an einem Kleingarten ausgeschlossen werden soll, ist nicht offenbar gesetzwidrig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0086114Dokumentnummer
JJR_19801113_OGH0002_0070OB00698_8000000_001