Norm: GOG §91 Abs3
Rechtssatz: Der Rechtsmittelausschluss nach § 91 Abs 3 GOG erfasst nicht die Zurückweisung eines Fristsetzungsantrags aus formellen Gründen. Entscheidungstexte 1 Ob 36/21g Entscheidungstext OGH 02.03.2021 1 Ob 36/21g European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133599 Im RIS sei... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller behauptet in seinem beim Obersten Gerichtshof eingebrachten Schriftsatz die Säumigkeit des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien bei der Erledigung eines vom ihm erhobenen Rekurses und beantragt, dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien aufzutragen, über den Rekurs gegen einen Beschluss des Bezirksgerichts Döbling vom 16. Februar 2011 zu entscheiden. Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof ist aber zur Entscheidun... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Neumayr und Dr. Roch als weitere Richter in der Fristsetzungssache der Antragstellerin B***** AG, *****, vertreten durch Dr. Heinz-Peter Wachter, Rechtsanwalt in Wien, über den wegen behaupteter Säumigkeit des Landesgerichts St. Pölten bei der Erledigung von Verfahrenshandlungen gestellten Fristsetzungsantrag, den Beschluss gefasst:
Spruch: ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache des Daniel O*****, über den Rekurs des Betroffenen gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Linz vom 8. November 2010, AZ 5 Fsc 3/10w, womit der Fristsetzungsantrag des Betroffenen zurückgewiesen wurde, den Beschluss gefasst:
Spruch: Der R... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden sowie die Hofräte Hon.-Prof. Dr. Kuras und Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der beim Landesgericht Krems anhängigen Konkurssache der Gemeinschuldnerin A***** Gesellschaft mbH, über den beim Oberlandesgericht Linz zur AZ 2 R 93/10z eingebrachten Fristsetzungsantrag der Gemeinschuldnerin, vertreten durch Dr. F***** B*****, in nichtöffentlicher Sitzung folgenden Beschluss gefasst: ... mehr lesen...
Begründung: Für den Kläger ist ein einstweiliger Sachwalter bestellt, dem als Aufgabenkreis die Vertretung vor Ämtern, Gerichten und Behörden übertragen wurde. Der Betroffene beantragte zu 2 C 296/10d des Bezirksgerichts Kirchdorf an der Krems die Wiederaufnahme eines dort anhängig gewesenen Besitzstörungsverfahrens (2 C 1639/07z). Das Bezirksgericht Kirchdorf an der Krems wies die Wiederaufnahmsklage am 18. März 2010 mit der
Begründung: zurück, dass eine Genehmigung durch den einstw... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Roch und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Pflegschaftssache der minderjährigen Petra M*****, geboren am *****, vertreten durch den Vater Emmerich M*****, beide *****, über den Rekurs der Minderjährigen gegen den Beschluss des Landesgerichts Wiener Neustadt vom 15.... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller behauptet in seinem beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eingebrachten und „an den übergeordneten Gerichtshof des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien" gerichteten Schriftsatz eine Säumigkeit des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien bei der Erledigung des von ihm erhobenen Rekurses samt Anregung einer Gesetzesprüfung vom 3. 12. 2008 (ON 19) und beantragt, das dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien übergeordnete Gericht möge ei... mehr lesen...
Norm: GOG §91 Abs1GOG §91 Abs3
Rechtssatz: Unter Zugrundelegung des § 91 Abs 3 GOG muss das Rekursgericht über die erhobenen Rechtsmittel innerhalb eines angemessenen Zeitraums entscheiden. Dieser Zeitraum ist umso länger, je komplexer die zu beurteilende Materie ist. Entscheidungstexte 3 Fs 2/00 Entscheidungstext OGH 24.11.2000 3 Fs 2/00 8... mehr lesen...
Norm: GOG §91 Abs1GOG §91 Abs3StPO §16 A
Rechtssatz: Die Entscheidung des OLG über einen Fristsetzungsantrag nach § 91 Abs 1 GOG ist gemäß § 91 Abs 3 GOG unanfechtbar. Ein Rechtsmittel gegen eine solche Entscheidung ist vom OGH zurückzuweisen, dem es verwehrt ist, auf das Rechtsmittelvorbringen inhaltlich einzugehen. Entscheidungstexte 14 Os 86/90 Entscheidungstext OGH 11.09.1990 14 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß des Oberlandesgerichtes Linz (vom 4. April 1990 zum AZ 14 Fs 7-9/90) wurden Fristsetzungsanträge des Beschwerdeführers nach § 91 GOG (ON 880 in 16 Vr 1566/85 des Kreisgerichtes Wels) teils zurück- und teils abgewiesen. Rechtliche Beurteilung Die (als außerordentlicher Revisionsrekurs bezeichnete) Beschwerde dagegen ist unzulässig. Die Fälle, in denen eine Entscheidung des Gerichtshofs zweiter Instanz (Oberlandesgericht... mehr lesen...