Norm
GOG §91 Abs3Rechtssatz
Der Rechtsmittelausschluss nach § 91 Abs 3 GOG erfasst nicht die Zurückweisung eines Fristsetzungsantrags aus formellen Gründen.Der Rechtsmittelausschluss nach Paragraph 91, Absatz 3, GOG erfasst nicht die Zurückweisung eines Fristsetzungsantrags aus formellen Gründen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133599Im RIS seit
31.05.2021Zuletzt aktualisiert am
31.05.2021