Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. In seiner die Datenschutzbehörde (DSB, belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) gerichteten Eingabe vom 04.02.2020 machte der Beschwerdeführer eine Verletzung im Recht auf Löschung geltend. Dazu brachte er vor, dass die mitbeteiligte Partei (ehemaliger Beschwerdegegner vor der belangten Behörde), XXXX , unrichtige „italienische“ Daten verarbeite und diese trotz Stellung eines Antrages nicht gelöscht habe. Weiters beantragte der Be... mehr lesen...