Entscheidungen zu § 39 Abs. 1 HGG 2001

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-12 von 12

TE Vwgh Erkenntnis 2005/4/28 2003/11/0303

Mit Schreiben vom 27. April 2003 stellte der Beschwerdeführer "an das Heeresgebührenamt" (beim Heerespersonalamt eingegangen am 5. Mai 2003) einen Antrag auf Entschädigung des Verdienstentganges für die in der Zeit vom 9. September bis 1. November 2002 bei einem näher bezeichneten Truppenkörper geleistete freiwillige Waffenübung. Er brachte vor, vor Antritt des Wehrdienstes Einkommen aus einer nichtselbständigen Erwerbstätigkeit bezogen zu haben und beantragte, zur Berechnung der Ents... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.04.2005

RS Vwgh 2005/4/28 2003/11/0303

Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1992 §39 Abs1;HGG 1992 §39 Abs2;HGG 2001 §36 Abs1;HGG 2001 §36 Abs2;HGG 2001 §37; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2004/11/0025 E 20. Oktober 2005 2004/11/0065 E 20. Oktober 2005
Rechtssatz: Ein Anspruch auf eine Entschädigung nach § 39 Abs. 2 HGG 1992 - entspricht im Wesentlichen dem hier anzuwendenden § 36 Abs. 2 HGG 2001 - besteht nur dann, wenn e... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.04.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2000/11/21 99/11/0363

Der Beschwerdeführer stellte mit Schriftsatz vom 4. Feber 1999 den Antrag, ihm die Kosten für die Anstellung von Ersatzarbeitskräften in der Höhe von S 21.977,28 pro Monat, zusammengesetzt aus S 18.720,-- Personalkosten und S 3.257,28 an Beiträgen an die Wiener Gebietskrankenkasse, für die Monate Oktober 1998 bis einschließlich Mai 1999, dem voraussichtlichen Ende seines Grundwehrdienstes, zu ersetzen. Mit Bescheid des Heeresgebührenamtes vom 26. Feber 1999 wurde dieser Antrag de... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.11.2000

RS Vwgh 2000/11/21 99/11/0363

Index: 43/01 Wehrrecht allgemein43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1992 §26 Abs1;HGG 1992 §31;HGG 1992 §39 Abs1;WehrG 1990 §27 Abs1 Z1;
Rechtssatz: In seinem Antrag brachte der Wehrpflichtige vor, er sei seit Juli 1997 persönlich haftender Gesellschafter eines näher bezeichneten Unternehmens und habe, um seiner Harmonisierungspflicht zur Ableistung des Wehrdienstes nachzukommen, für die Dauer seines Präsenzdienstes (2... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.11.2000

TE Vwgh Erkenntnis 1994/11/9 93/13/0199

Anläßlich einer 1991 durchgeführten Lohnsteuerprüfung wurde festgestellt, daß von den Österreichischen Bundesbahnen jene Bezüge an Dienstnehmer, die auf die Zeit von Waffenübungen des Dienstnehmers beim Bundesheer entfielen, nicht in die Bemessungsgrundlage des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen einbezogen worden waren. Gegen den Bescheid, mit dem aus diesem Grunde Dienstgeberbeiträge für die Zeiträume Jänner 1983 bis Dezember 1988 vorgeschrieben wurden... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.11.1994

RS Vwgh 1994/11/9 93/13/0199

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag43/02 Leistungsrecht61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1972 §47 Abs3;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;HGG 1956 §27 Abs1 Z3 idF 1982/285;HGG 1956 §30 Abs1 idF 1982/285;HGG 1956 §30 Abs5 idF 1982/285;HGG 1985 §36 Abs1;HGG 1985 §39 Abs1;HGG 1985 §39 Abs5;
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen des HGG geht mit hinlänglicher Deutlichkeit hervor, daß der Gesetzgeber... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.11.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1991/11/18 90/12/0136

Die Beschwerdeführer stehen als Professoren in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen zum Bund. Ihre Dienststelle ist das Bundesrealgymnasium I. Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurden - auf § 39 Abs. 1 des Heeresgebührengesetzes 1985 - HGG, BGBl. Nr. 87, gestützte - Anträge der Beschwerdeführer auf Fortzahlung von Vergütungen für Mehrdienstleistungen nach § 61 des Gehaltsgesetzes 1956 (GG) für die Dauer näher angeführter Zeiten, während derer sie Präsen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.11.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/11/18 90/12/0308

Der Beschwerdeführer steht als Hauptschullehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der auf § 39 Abs. 1 des Heeresgebührengesetzes 1985 - HGG - BGBl. Nr. 87, gestützte Antrag des Beschwerdeführers auf Fortzahlung von Vergütungen nach § 61 des Gehaltsgesetzes 1956 für die Zeit vom 5. bis 25. November 1989, während welcher er Präsenzdienste geleistet hatte, abgewiesen. Gegen diesen Be... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.11.1991

RS Vwgh 1991/11/18 90/12/0308

Index: 43/02 Leistungsrecht63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §61;HGG 1956 §30 Abs1 idF 1982/285 impl;HGG 1985 §39 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/09/0125 E 25. Oktober 1983 VwSlg 11205 A/1983 RS 1 Stammrechtssatz Unter dem Tatbestandsmerkmal "Fortzahlung" kann nur eine Weiterzahlung von Bezügen verstanden werden, die dem Beamten laufend gebühren. Vergütungen für Mehrdienstleistungen nach § 61 GehG 1956... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1991

RS Vwgh 1991/11/18 90/12/0136

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)43/02 Leistungsrecht
Norm: B-VG Art140 Abs1;HGG 1985 §36 Abs2;HGG 1985 §37;HGG 1985 §38;HGG 1985 §39 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/12/0137
Rechtssatz: Eine aus verfahrensökonomischen Gründen gewählte unterschiedliche Anknüpfung an Dienstbezüge vor dem Präsenzdienst (so hinsichtlich des Entschädig... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1991

RS Vwgh 1991/11/18 90/12/0136

Index: 43/02 Leistungsrecht63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §61;HGG 1956 §30 Abs1 idF 1982/282;HGG 1985 §39 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/12/0137 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/09/0125 E 25. Oktober 1983 VwSlg 11205 A/1983 RS 1 Stammrechtssatz Unter dem Tatbestandsmerkmal "Fortzahlung" kann nur eine Weiterzahlung von Bezügen versta... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1991

RS Vwgh 1986/9/8 86/12/0138

Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1985 §36 Abs2;HGG 1985 §39 Abs1 Z1;HGG 1985 §39 Abs4;
Rechtssatz: Bei einem in einem Dienstverhältnis zum Bund stehenden Wehrpflichtigen kommt eine Entschädigung nach dem VI. Abschnitt des HeeresgebührenG nur in den Fällen der Abs 3 und Abs 4 des § 39 HeeresgebührenG in Betracht (Hinweis E 26.5.1986, 85/12/0149). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.09.1986

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