RS Vwgh 1986/9/8 86/12/0138

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Veröffentlicht am 08.09.1986
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Index

43/02 Leistungsrecht

Norm

HGG 1985 §36 Abs2;
HGG 1985 §39 Abs1 Z1;
HGG 1985 §39 Abs4;

Rechtssatz

Bei einem in einem Dienstverhältnis zum Bund stehenden Wehrpflichtigen kommt eine Entschädigung nach dem VI. Abschnitt des HeeresgebührenG nur in den Fällen der Abs 3 und Abs 4 des § 39 HeeresgebührenG in Betracht (Hinweis E 26.5.1986, 85/12/0149).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986120138.X01

Im RIS seit

22.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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