Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) absolvierte von Montag 22.04.2024 bis Freitag 26.04.2024 eine verpflichtende Milizübung (MÜ) beim Österreichischen Bundesheer (ÖBH). Dafür beantragte die bP, die in der SCHWEIZ arbeitet, am 08.04.2024 (Datum des Einlangens) mit einem vom ÖBH zur Verfügung gestellten Formular eine Entschädigung für ihren Einkommensentgang. Wobei sie anführte, dass während des Weh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte beim Heerespersonalamt die Entschädigung seines Einkommensentgangs für die Dauer seines Wehrdienstes von 22.06.2023 bis 01.07.2023. Dabei legte er die Steuererklärung seines selbständigen Einkommens für das Jahr 2021 vor. Laut Aktenvermerk vom 23.10.2023 bestätigte die Steuerberaterin des Beschwerdeführers im Zuge einer telefonischen Rückspra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte beim Heerespersonalamt die Entschädigung seines Einkommensentgangs für Dauer seiner Wehrdienste 1) von 11.01.2021 bis 13.01.2021, 2) am 10.03.2021,3) von 03.05.2021 bis 28.05.2021 und 4) von 29.05.2021 bis 30.06.2021 Für die Berechnung der Entschädigung sei jeweils sein Gehalt der letzten zwölf Kalendermonate vor Antritt der Wehrdienste hera... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte beim Heerespersonalamt die Entschädigung seines Einkommensentgangs für Dauer seiner Wehrdienste 1) von 11.01.2021 bis 13.01.2021, 2) am 10.03.2021,3) von 03.05.2021 bis 28.05.2021 und 4) von 29.05.2021 bis 30.06.2021 Für die Berechnung der Entschädigung sei jeweils sein Gehalt der letzten zwölf Kalendermonate vor Antritt der Wehrdienste hera... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte beim Heerespersonalamt die Entschädigung seines Einkommensentgangs für Dauer seiner Wehrdienste 1) von 11.01.2021 bis 13.01.2021, 2) am 10.03.2021,3) von 03.05.2021 bis 28.05.2021 und 4) von 29.05.2021 bis 30.06.2021 Für die Berechnung der Entschädigung sei jeweils sein Gehalt der letzten zwölf Kalendermonate vor Antritt der Wehrdienste hera... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte beim Heerespersonalamt die Entschädigung seines Einkommensentgangs für Dauer seiner Wehrdienste 1) von 11.01.2021 bis 13.01.2021, 2) am 10.03.2021,3) von 03.05.2021 bis 28.05.2021 und 4) von 29.05.2021 bis 30.06.2021 Für die Berechnung der Entschädigung sei jeweils sein Gehalt der letzten zwölf Kalendermonate vor Antritt der Wehrdienste hera... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem bekämpften Bescheid der belangten Behörde wurde XXXX , im Folgenden Beschwerdeführerin, gemäß § 37 HGG 2001 eine Entschädigung in Höhe von €5.596,76 brutto für ihren Einkommensentgang aus nicht selbständiger Tätigkeit an der XXXX universität XXXX während eines Wehrdienstes von 05.05.2020 bis 19.06.2020 zuerkannt (Spruchpunkt 1.). Mit Spruchpunkt 2. dieses Bescheides wurde ih... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) hat am 06.03.2015 an einer Milizübung teilgenommen. Mit bei der Behörde am 24.09.2015 persönlich eingebrachtem Formular beantragte er Entschädigung des Verdienstentganges für die geleistete Milizübung. Mit Bescheid vom 24.09.2015 wurde der Antrag des BF gemäß § 43 Abs. 1 HGG 2001 wegen nicht rechtzeitiger Einbringung zurückgewiesen. Der Bescheid wu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer leistete im Zeitraum von 10.11.2014 bis 14.11.2014 Wehrdienst (Milizübung). Diesbezüglich beantragte er die Zuerkennung einer Entschädigung des Verdienstentganges aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit. Als Basis für die Berechnung beantragte er die Heranziehung der letzten zwölf Kalendermonate. Die belangte Behörde erließ in weiterer Folge den nun angefochtenen Bescheid, dessen
Spruch: la... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer hat im Zeitraum vom 21.07.2014 bis 26.07.2014 Wehrdienst (Milizübung) geleistet. Mit Schreiben vom 20.07.2014 beantragte er die Zuerkennung einer Entschädigung des Verdienstentganges. Er brachte vor, dass er vor Beginn des Wehrdienstes Einkommen aus einer nichtselbständigen Erwerbstätigkeit bezogen habe. Als Basis für die Berechnung beantragte er die Heranziehung der letzten drei Kalendermon... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) leistete vom 10.06. bis 18.06.2014 eine Milizübung. Hierfür beantragte er am 23.06.2014 Entschädigung des Verdienstentganges. Auf dem dafür vorgesehenen Antragsformular gab er an, vor Antritt des Wehrdienstes Einkommen aus nicht selbständiger Erwerbstätigkeit bezogen zu haben und legte dem Antrag eine Gehaltsbestätigung seines Arbeitgebers bei. Durch Ankreuzen in einer Tabelle beantragte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) leistete vom 19.02. bis 20.02.2014 eine freiwillige Waffenübung. Hierfür beantragte er am 09.03.2014 Entschädigung des Verdienstentganges. Auf dem dafür vorgesehenen Antragsformular gab er an, vor Antritt des Wehrdienstes Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit bezogen zu haben und legte dem Antrag den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2012 bei. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) le... mehr lesen...