Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer leistete in der Zeit von 03.04.2018 bis 04.10.2018 seinen Grundwehrdienst, wobei der Einberufungsbefehl am 04.10.2017 zugestellt wurde. Mit Schreiben vom 12.03.2018 beantragte er eine Wohnkostenbeihilfe gemäß § 31 HGG. Darin brachte er im Wesentlichen vor er wäre seit Juli 2015 Untermieter der Wohnung XXXX . Vermieter sei XXXX . An Wohnkosten € 480,-- an, die mit Dauerauftrag bzw. in bar ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) beantragte mit dem mit 30.05.2018 datierten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die im
Spruch: angeführte Genossenschaftwohnung. Von der bP wurde darin angegeben, Mieter in dieser Wohnung zu sein und dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von € 628,12 an den Vermieter zu bezahlen. 2. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Heerespersonalamtes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt: Dem Beschwerdeführer wurde am 23.01.2018 der Einberufungsbefehl zur Ableistung seines Präsenzdienstes zugestellt. Mit am 02.05.2018 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben, beantragte der Beschwerdeführer u.a. Familienunterhalt für seine nicht erwerbstätige Ehefrau XXXX und Wohnkostenbeihilfe für seine Wohnung in XXXX . Mit am 02.05.2018 bei der belangten B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), dem der Einberufungsbefehl am 14.01.2016 zugestellt worden war, beantragte am 15.03.2016 die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe, wobei er angab, dass die monatlichen Kosten für die Beibehaltung der verfahrensgegenständlichen Wohnung 951,49 Euro betragen würden. Er legte seinem Antrag Bestätigungen seines Arbeitgebers bei, aus denen für den Zeitraum Oktober 2015 bis... mehr lesen...
Begründung: Zu A: Mit Erkenntnis vom 18.03.2016, W106 2122818-1/2E, erkannte das Bundesverwaltungsgericht dem Beschwerdeführer eine Wohnkostenbeihilfe i.H.v. € 394,20 (inklusive Grundgebührenpauschbetrag) zu. Gemäß § 17 VwGVG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles und im Übrigen jene verfahrensrechtlichen Bestimmungen i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) hat am 11.01.2016 den Grundwehrdienst angetreten. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) hat am 11.01.2016 den Grundwehrdienst angetreten. Im Antrag auf Wohnkostenbeihilfe wird vom BF angegeben: Er sei seit 01.07.2015 Hauptmieter der verfahrensgegenständlichen Wohnung und bewohne die Wohnung allein. Die monatlichen Wohnkosten von € 565,-- ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid vom Juli 2015 zur Leistung des Zivildienstes ab 01.11.2015 zugewiesen. Mit Schreiben vom 01.08.2015 beantragte er die Gewährung einer Wohnkostenbeihilfe, wobei die Heranziehung der Mindestbemessungsgrundlage zur Berechnung der Bemessungsgrundlage beantragt wurde. Er brachte vor, dass er seit 03.06.2015 als Hauptmieter in der Wohnung in XXXX wohne. Der Wohnbereich gliedere... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Schreiben vom 20.10.2013, eingelangt am 29.10.2013, stellte der Beschwerdeführer (BF) beim Heerespersonalamt einen Antrag auf Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe und machte diesbezüglich im dazugehörigen Fragebogen vom 31.10.2013 entsprechende Angaben. Das Heerespersonalamt erließ am 19.12.2013 zur GZ. P1138994/2-HPA/2013 den nunmehr angefochtenen Bescheid, mit folgendem In... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (BF) versieht seit 3.3.2014 seinen Grundwehrdienst beim Österreichischen Bundesheer. Am 17.12.2013 brachte er bei der belangten Behörde einen Antrag auf Wohnkostenbeihilfe ein. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens füllte er einen Fragebogen der belangten Behörde aus und gab an, dass er seit 1.10.2013, Hauptmieter der Wohnung XXXX sei und seit diesem Zeitpunkt dort wohne. Er legte den am 8.10... mehr lesen...