Begründung: Die am 27. 3. 1999 geschlossene Ehe der Streitteile, der drei Kinder entstammen, wurde mit Urteil vom 24. 9. 2008 rechtskräftig geschieden. Die eheliche Lebensgemeinschaft wurde bereits am 1. 1. 2008 aufgehoben. Die Streitteile wohnten während aufrechter Ehe in einem Haus, das im Alleineigentum des Vaters der Antragsgegnerin steht. Von diesem wurden auch überwiegend die Ausbau- und Renovierungsarbeiten bezahlt. Der Antragsteller kam hingegen etwa für den Kanalanschluss, ... mehr lesen...
Begründung: Die nunmehrige Gemeinschuldnerin betrieb eine Druckerei; die dafür nötige elektrische Energie bezog sie von der beklagten Partei. Vereinbart war eine Zahlungsfrist 30 Tage ab Rechnungslegung. Mit Beschluss des Landesgerichts Innsbruck vom 4. April 2007 wurde über das Vermögen der Gemeinschuldnerin das Konkursverfahren eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Die Zahlungsunfähigkeit der Gemeinschuldnerin war zum 9. März 2007 eingetreten und dauerte bis zur Kon... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Bank nimmt den Zweitbeklagten als Ausfallsbürgen in Anspruch. Im Verlauf des Verfahrens erster Instanz trat zwischen der klagenden Bank und dem am 8. Jänner 2003 verstorbenen erstbeklagten Ausfallsbürgen Ruhen des Verfahrens ein. Über das Vermögen der Felicia G***** (im Folgenden nur Gemeinschuldnerin), der Ehegattin des Dr. Ferdinand G*****, wurde am 31. Jänner 2000 das Konkursverfahren eröffnet und der 1. Nebenintervenient auf Seiten der klagenden Partei... mehr lesen...
Begründung: Das Urteil, mit dem die Ehe der Parteien geschieden wurde, wurde in der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 23. April 2003 verkündet, beide Parteien verzichteten auf Rechtsmittel. Der Antrag der Antragstellerin auf Aufteilung des ehelichen Vermögens im Sinne der §§ 81 ff EheG langte beim Erstgericht am 21. April 2004 ein. Sie brachte vor, sie sei Eigentümerin einer Liegenschaft samt Haus, in dem sich die Ehewohnung befunden habe. Es seien sieben Kredite au... mehr lesen...
Norm: EheG §95EheG §98 Abs1 letzter Satz
Rechtssatz: Der Antrag nach § 98 EheG kann in einem fristgerecht eingeleiteten Aufteilungsverfahren bis zu dessen Abschluss, und damit auch nach Ablauf der Jahresfrist des § 95 EheG, gestellt werden, wenn die Verbindlichkeit Gegenstand der Aufteilungsentscheidung ist. Entscheidungstexte 5 Ob 63/05h Entscheidungstext OGH 10.05.2005 5 Ob 63/05h ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde am 12. 3. 2002 gemäß § 55a EheG geschieden. Dieser Beschluss ist in Rechtskraft erwachsen. In der Verhandlungstagsatzung vom 12. 3. 2002 hatten die Parteien vereinbart, dass der Antragsgegner bei einem Kreditinstitut aushaftende, von den Parteien (gemeinsam) aufgenommene und zum 20. 2. 2002 mit 27.515,92 EUR aushaftende Darlehensverbindlichkeiten allein zurückzahlen werde, und er sich um die Haftungsfreilassung der Antragstellerin bemühen werd... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Antragsteller wurde mit Beschluss des Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 18. 4. 2002 geschieden. Gemäß § 97 Abs 2 EheG wurde im Scheidungsvergleich u.a. festgehalten, dass u.a. die der Aufteilung unterliegende gemeinsame Schuld der bezeichneten Honoraransprüche des Rechtsanwaltes Dr. Siegfried L***** bestünden. Der Erstantragsteller verpflichtete sich im Innenverhältnis mit der Zweitantragstellerin, diese Schuld in sein alleiniges Zahlungsvers... mehr lesen...
Norm: EheG §98 Abs1
Rechtssatz: Honorarforderungen eines Anwaltes, die erst mit Beendigung des Auftragsverhältnisses zu seinem Mandanten fällig werden, sind keine hinausgeschobenen Leistungspflichten wie etwa solche aus Ratengeschäften, die Kreditverbindlichkeiten im weitesten Sinn gleichgestellt werden könnten. Eine Anwendung des §98 Abs1 EheG auf solche gemeinsamen Verbindlichkeiten kommt daher nicht in Betracht. Entscheid... mehr lesen...
Norm: EheG §98 Abs1
Rechtssatz: Für das Vorliegen einer Kreditverbindlichkeit iSd § 98 Abs 1 EheG kommt es darauf an, ob die Leistungspflicht eines Partners gegenüber dem anderen derart hinausgeschoben wird, dass damit wirtschaftlich ein kreditähnliches Verhältnis entsteht. Das ist dort nicht der Fall, wo das Prinzip der Zug-um-Zug-Abwicklung eines Geschäftes gilt, etwa der Werklohn erst nach Vollendung des Werkes zu zahlen ist (§ 1170 ABGB) od... mehr lesen...
Norm: EheG §98 Abs1
Rechtssatz: Nicht jede Nachleistungspflicht stellt bereits eine Kreditverbindlichkeit im weiteren Sinn dar. Entscheidungstexte 5 Ob 183/03b Entscheidungstext OGH 20.01.2004 5 Ob 183/03b Veröff: SZ 2004/9 3 Ob 8/10p Entscheidungstext OGH 28.04.2010 3 Ob 8/10p Vgl auch ... mehr lesen...
Norm: EheG §98 Abs1
Rechtssatz: Die höchstgerichtliche Rechtsprechung hat in der Unterscheidung von kurzfristigen Operating- Leasingverträgen eine durchaus verallgemeinerungsfähige Unterscheidung hinsichtlich der Anwendung des § 98 Abs 1 EheG für daraus entspringende Verbindlichkeiten herausgearbeitet. Maßgeblich kommt es darauf an, welche Elemente im Leasingvertrag überwiegen, ob die mietvertraglichen oder die kaufvertraglichen. Maßgeblich ist... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile, die im Jahr 1992 geheiratet hatten, wurde am 22. 6. 2001 aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners geschieden. Die Antragstellerin ist seit dem Jahr 2000 Alleineigentümerin einer bebauten Liegenschaft in Mürzzuschlag, auf der sich die frühere Ehewohnung befindet. Die Liegenschaft ist mit diversen Pfandrechten, einem Wohnungsrecht des Antragsgegners und einem Belastungs- und Veräußerungsverbot zu dessen Gunsten belastet. Die Antragstellerin beg... mehr lesen...
Begründung: Am 26. 11. 2001 beantragten die Eheleute Helmut und Elisabeth K***** (im Folgenden: Antragsteller) beim Erstgericht die Scheidung ihrer Ehe gemäß § 55a EheG und legten gleichzeitig eine schriftliche Vereinbarung nach Abs 2 dieser Gesetzesstelle vor, deren Punkt XII. wie folgt lautet: Am 26. 11. 2001 beantragten die Eheleute Helmut und Elisabeth K***** (im Folgenden: Antragsteller) beim Erstgericht die Scheidung ihrer Ehe gemäß Paragraph 55 a, EheG und legten gleichzeiti... mehr lesen...
Begründung: Anlässlich der einvernehmlichen Ehescheidung vereinbarten die Antragsteller zu C 440/01f des Erstgerichtes unter anderem, dass die Zweitantragstellerin vier verschiedene Darlehensverpflichtungen zur alleinigen Rückzahlung übernehme und den Erstantragsteller, der dafür lediglich als Ausfallsbürge hafte, für jede Inanspruchnahme schad- und klaglos halte (Punkt 6 des Vergleiches). Unter diesen vier Darlehen befinden sich zwei der nunmehr rekurswerbenden Gläubigerin und zwar... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Untermieter einer im Dachgeschoß des Hauses ***** gelegenen Wohnung. Er hat diese Rechtsposition wie folgt erlangt: Eigentümerin des Hauses ist eine Versicherungs-Aktiengesellschaft. Diese vermietete im Jahr 1986 den unausgebauten Dachboden an eine Baugesellschaft um einen wertgesicherten Hauptmietzins auf der Basis von S 10,-- pro m2 der sich nach dem Ausbau des Dachbodens ergebenden Wohnnutzfläche. Dazu kommen die anteiligen Betriebskosten u... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Verfahrensbeteiligten wurde am 5. 3. 1997 aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners rechtskräftig geschieden. Zur Sicherung ihres gegen den Antragsgegner gerichteten Aufteilungsanspruches begehrt die Antragstellerin die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, wonach dem Antragsgegner die Veräußerung und Belastung der in seinem Alleineigentum stehenden Liegenschaften EZ 120 GB V***** und EZ 314 GB L***** sowie seines Hälfteanteils an der Liegenschaft E... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 26. Februar 1987 gemäß § 55 a EheG geschieden, die Parteien verzichteten auf Rechtsmittel. In dem damals gemäß § 55 a Abs 2 EheG vor Gericht geschlossenen Vergleich ist zwar festgehalten, daß beide Ehegatten Schuldner zur ungeteilten Hand aus einem von der Sparkasse Neunkirchen gewährten Darlehen sind, eine Vereinbarung, wer im Innenverhältnis zur Zahlung dieser Kreditverbindlichkeit verpflichtet ist, wurde ... mehr lesen...