Begründung: Die am 27. 3. 1999 geschlossene Ehe der Streitteile, der drei Kinder entstammen, wurde mit Urteil vom 24. 9. 2008 rechtskräftig geschieden. Die eheliche Lebensgemeinschaft wurde bereits am 1. 1. 2008 aufgehoben. Die Streitteile wohnten während aufrechter Ehe in einem Haus, das im Alleineigentum des Vaters der Antragsgegnerin steht. Von diesem wurden auch überwiegend die Ausbau- und Renovierungsarbeiten bezahlt. Der Antragsteller kam hingegen etwa für den Kanalanschluss, ... mehr lesen...
Begründung: Die nunmehrige Gemeinschuldnerin betrieb eine Druckerei; die dafür nötige elektrische Energie bezog sie von der beklagten Partei. Vereinbart war eine Zahlungsfrist 30 Tage ab Rechnungslegung. Mit Beschluss des Landesgerichts Innsbruck vom 4. April 2007 wurde über das Vermögen der Gemeinschuldnerin das Konkursverfahren eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Die Zahlungsunfähigkeit der Gemeinschuldnerin war zum 9. März 2007 eingetreten und dauerte bis zur Kon... mehr lesen...
Norm: EheG §95EheG §98 Abs1 letzter Satz
Rechtssatz: Der Antrag nach § 98 EheG kann in einem fristgerecht eingeleiteten Aufteilungsverfahren bis zu dessen Abschluss, und damit auch nach Ablauf der Jahresfrist des § 95 EheG, gestellt werden, wenn die Verbindlichkeit Gegenstand der Aufteilungsentscheidung ist. Entscheidungstexte 5 Ob 63/05h Entscheidungstext OGH 10.05.2005 5 Ob 63/05h ... mehr lesen...
Norm: EheG §98 Abs1
Rechtssatz: Honorarforderungen eines Anwaltes, die erst mit Beendigung des Auftragsverhältnisses zu seinem Mandanten fällig werden, sind keine hinausgeschobenen Leistungspflichten wie etwa solche aus Ratengeschäften, die Kreditverbindlichkeiten im weitesten Sinn gleichgestellt werden könnten. Eine Anwendung des §98 Abs1 EheG auf solche gemeinsamen Verbindlichkeiten kommt daher nicht in Betracht. Entscheid... mehr lesen...
Norm: EheG §98 Abs1
Rechtssatz: Für das Vorliegen einer Kreditverbindlichkeit iSd § 98 Abs 1 EheG kommt es darauf an, ob die Leistungspflicht eines Partners gegenüber dem anderen derart hinausgeschoben wird, dass damit wirtschaftlich ein kreditähnliches Verhältnis entsteht. Das ist dort nicht der Fall, wo das Prinzip der Zug-um-Zug-Abwicklung eines Geschäftes gilt, etwa der Werklohn erst nach Vollendung des Werkes zu zahlen ist (§ 1170 ABGB) od... mehr lesen...
Norm: EheG §98 Abs1
Rechtssatz: Nicht jede Nachleistungspflicht stellt bereits eine Kreditverbindlichkeit im weiteren Sinn dar. Entscheidungstexte 5 Ob 183/03b Entscheidungstext OGH 20.01.2004 5 Ob 183/03b Veröff: SZ 2004/9 3 Ob 8/10p Entscheidungstext OGH 28.04.2010 3 Ob 8/10p Vgl auch ... mehr lesen...
Norm: EheG §98 Abs1
Rechtssatz: Die höchstgerichtliche Rechtsprechung hat in der Unterscheidung von kurzfristigen Operating- Leasingverträgen eine durchaus verallgemeinerungsfähige Unterscheidung hinsichtlich der Anwendung des § 98 Abs 1 EheG für daraus entspringende Verbindlichkeiten herausgearbeitet. Maßgeblich kommt es darauf an, welche Elemente im Leasingvertrag überwiegen, ob die mietvertraglichen oder die kaufvertraglichen. Maßgeblich ist... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 26. Februar 1987 gemäß § 55 a EheG geschieden, die Parteien verzichteten auf Rechtsmittel. In dem damals gemäß § 55 a Abs 2 EheG vor Gericht geschlossenen Vergleich ist zwar festgehalten, daß beide Ehegatten Schuldner zur ungeteilten Hand aus einem von der Sparkasse Neunkirchen gewährten Darlehen sind, eine Vereinbarung, wer im Innenverhältnis zur Zahlung dieser Kreditverbindlichkeit verpflichtet ist, wurde ... mehr lesen...