Begründung: Die von den Parteien am 6.9.1957 geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 28.10.1981 geschieden. Das Urteil erwuchs erst nach Ausschöpfung des Instanzenzuges am 18.6.1984 in Rechtskraft. Der Ehe entstammt der am 30.8.1960 geborene Alexander. Die Antragstellerin begehrte die Zuweisung des ihren Behauptungen zufolge einzigen der nachehelichen Aufteilung noch unterliegenden Vermögensrechtes des Antragsgegners, und zwar seines Fruchtgenußrechtes ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen am 2.10.1976 die Ehe. Diese Ehe wurde am 14.1.1985 aus dem Verschulden des Antragsgegners geschieden, nachdem die eheliche Gemeinschaft schon seit 6.7.1984 aufgelöst war. Der Ehe entstammt ein am 28.2.1977 geborenes Kind. Die Antragstellerin beantragte am 25.2.1985 die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Das Erstgericht wies Sachen des ehelichen Gebrauchsvermögens teilweise der Antragstellerin und teilwei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 24.7.1971 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 21. Februar 1985, 11 Cg 409/84, rechtskräftig aus dem Verschulden der Antragstellerin geschieden. Der Ehe der Streitteile entstammt die am 10.10.1971 geborene Tochter Claudia. Die Elternrechte bezüglich dieses Kindes stehen dem Antragsgegner allein zu; das Kind befindet sich in seiner Pflege und Erziehung. Die eheliche Lebensgemeinschaft wurde... mehr lesen...
Begründung: Die am 13.November 1969 zwischen dem Antragsgegner und Helene K*** geschlossene Ehe, welcher der am 29.5.1973 geborene Antragsteller entstammt, wurde am 30.8.1983 aus dem Verschulden des Antragsgegners geschieden. Helene H***, die am 31.8.1983 den Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse gestellt hatte, ist am 3.12.1983 verstorben. Ihr Nachlaß wurde dem Antragsgegner mit Beschluß des Bezirksgerichtes Birkfeld vom 24.5.1984 zu... mehr lesen...
Die kinderlos gebliebene Ehe der Parteien wurde mit dem seit 12. Oktober 1978 rechtskräftigen Urteil des Kreisgerichtes St. Pölten, GZ 2 Cg 120/78-13, aus dem Verschulden der Frau geschieden. Am 19. Jänner 1979 brachte der Mann beim Erstgericht den Antrag ein, das aus einer Eigentumswohnung und der kompletten Einrichtung dieser Wohnung bestehende eheliche Gebrauchsvermögen derart zu teilen, daß dieses entweder der Frau (Hauptantrag) oder ihm überlassen werde und der damit jeweils Be... mehr lesen...
Norm: EheG §81 Abs2EheG §83 Abs1EheG §86 Abs1EheG §93
Rechtssatz: Bestimmte Einrichtungsgegenstände wie etwa Einbaumöbel oder speziell für die besonderen Verhältnisse einer Wohnung angeschaffte Möbel sollen wegen der mit der Zerreißung ihres Funktionszusammenhanges in der Regel verbundenen Werteinbuße nach Möglichkeit in der Ehewohnung verbleiben. Entscheidungstexte 5 Ob 516/81 Entsc... mehr lesen...
Norm: EheG §81 Abs2EheG §82 Abs2EheG §86 Abs1EheG §87
Rechtssatz: a) Obwohl nach dem Wortlaut des § 81 Abs 2 EheG der Rechtsbegriff eheliches Gebrauchsvermögen nur körperliche Sachen erfaßt, nimmt doch das Gesetz auch auf Rechte Bezug, wie etwa in der Anordnung des § 87. b) Das Anwartschaftsrecht ist nur in Beziehung auf bewegliche körperliche Sachen für übertragbar erklärt worden (§ 86 Abs 1); da aber nach dem unzweifelhaft erkennbaren Willen ... mehr lesen...