Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Außerstreitsache der Antragstellerin Ayten R*****, vertreten durch Dr. Dietmar Endmayr, Rechtsanwalt in Wels, gegen den Antragsgegner Nasir R*****, vertreten durch Mag. ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers und Gegners der gefährdeten Partei Dr. Heinz B*****, vertreten durch Auer & Auer, Rechtsanwälte in Wien, gegen die Antragsgegnerin und gefährdete Partei Ulrike Hildegard B*****, vertreten durch Dr. Helene Klaar,... mehr lesen...
Begründung: Josef R*****, Monika W*****, die Klägerin und der Beklagte sind Kinder und gesetzliche Erben der am 21. September 2005 verstorbenen Anna R*****. Diese hinterließ ein Kodizill, mit welchem sie dem Beklagten das Grundstück ***** inneliegend EZ ***** GB ***** L***** vermachte. Gegenstand des Vermächtnisses waren weiters die Einrichtung einer Eigentumswohnung, bewegliche Gegenstände sowie Schmuck, welche die Erblasserin der Klägerin und Monika W***** hinterlassen hatte. Im... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 31. 3. 2005 aus dem alleinigen Verschulden des Beklagten (Ausspruch nach § 61 Abs 3 EheG) geschieden. Der Beklagte hatte die in seinem alleinigen Eigentum stehende Ehewohnung bereits Anfang November 2001 verlassen. Seither wird die Ehewohnung von der Klägerin allein bewohnt. Beide Streitteile verfügen über eigenes Einkommen. Die Klägerin war Volksschullehrerin; seit ihrer Versetzung in den Ruhestand am 1. 9. 2003 bezieht si... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§§ 402, 78 EO, § 526 Abs 2 ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichts ist der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraphen 402, 78, EO, Paragraph 526, Absatz 2, ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichts ist der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig: Das Rekursgericht hat seinen Zulässigkeitsausspruch damit begründet, der Oberste Gerichtshof habe sich ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und der Beklagte sind aufrecht verheiratet. Der Ehe entstammen zwei - mittlerweile etwa 17 und 14 Jahre alte - Kinder. Die Streitteile sind je zur Hälfte Eigentümer eines Einfamilienhauses, aus dem der Beklagte im Oktober 2004 auszog. Seither wohnt die Klägerin mit den beiden Kindern darin. Ihr kommt die Obsorge für die Kinder zu, der Beklagte ist diesen gegenüber geldunterhaltspflichtig. Die Klägerin leistet sämtliche fixen und laufenden Kosten für das Ha... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien hatten am 10. Mai 1996 geheiratet. Für den Antragsteller war es die erste, für die Antragsgegnerin die dritte Ehe, in die sie einen 1986 geborenen Sohn mitbrachte. Miteinander haben die Parteien keine Kinder. Unmittelbar vor der Eheschließung hatte die Frau mit ihrem Vermögen um 3,9 Mio S ein Haus und eine Wohnzimmereinrichtung gekauft, sie brachte auch einen Pkw Audi A4 in die Ehe ein. In einem Notariatsakt verzichtete der Mann auf jegliche Ansprüche an d... mehr lesen...
Begründung: Die am 15. 3. 2003 vor dem Standesamt St. Pölten geschlossene Ehe des Antragstellers, der türkischer Staatsbürger ist, und der Antragsgegnerin, die ebenfalls türkischer Herkunft ist, aber die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, wurde mit Urteil vom 2. 5. 2005 aus dem alleinigen Verschulden des Antragstellers rechtskräftig geschieden. Schon am 23. 11. 2002 (also etwa vier Monate vor der Eheschließung) hatte eine „Hochzeitsfeier nach türkischer Tradition" stattge... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Univ.-Doz. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Rudolf ***** S*****, vertreten durch Dr. Margot Tonitz, Rechtsanwältin in Klagenfurt, wider die Antragsgegnerin Anna ***** S*****, vertreten durch Mag. Peter Riedel, Rechtsanwalt in... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind deutsche Staatsangehörige. Das Erstgericht hat ihre am 31. 12. 2003 geschlossene Ehe über Klage und Widerklage unter Anwendung deutschen Rechts aufgrund eingetretener Zerrüttung geschieden und ausgesprochen, dass mit Rechtskraft des Urteils die Ehe aufgelöst ist. Rechtliche Beurteilung 1. Die Frau räumt in ihrer außerordentlichen Revision zwar ein, es sei deutsches materielles und österreichisches Verfahrensrecht anzuwenden... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner war im „Familienunternehmen", einer GmbH & Co KG tätig und an dieser Gesellschaft als Kommanditist mit 15 % beteiligt. Die restlichen Anteile von 85 % hielt die Komplementärgesellschaft mbH. An dieser waren der Bruder des Antragsgegners zu 50 % sowie die Streitteile und ihre beiden Töchter zu je 12,5 % beteiligt. 1997 erwarb der Antragsgegner den 50 %igen Geschäftsanteil seines Bruders um ATS 11,000.000. Der Abtretungspreis wurde ua durch folgende... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien waren miteinander verheiratet und sind Miteigentümer mehrerer Liegenschaften. Soweit noch relevant, begehrt der Antragsteller den Ausspruch, dass die Zustimmung der Antragsgegnerin zur Aufkündigung eines Pachtvertrags ersetzt werde, den die Parteien über mehrere dieser Liegenschaften geschlossen hatten. Die Antragsgegnerin leiste keinen Pachtzins und habe die Pachtobjekte verwahrlosen lassen. Einer von ihm ausgesprochenen Aufkündigung habe sie nicht zugest... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde am 22. 3. 2006 rechtskräftig gemäß § 55a EheG geschieden. Der gleichzeitig abgeschlossene Scheidungsvergleich hielt unter anderem fest, dass Die Ehe der Parteien wurde am 22. 3. 2006 rechtskräftig gemäß Paragraph 55 a, EheG geschieden. Der gleichzeitig abgeschlossene Scheidungsvergleich hielt unter anderem fest, dass der Ehemann (nunmehrige Antragsteller) die Ehewohnung unter Mitnahme der ihm zukommenden Gegenstände bereits geräumt hat und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die 1969 geschlossene Ehe der Streitteile, der vier Kinder entstammten, wurde mit Urteil des (damaligen) BG ZRS Graz vom 3. September 1997 aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Die Entscheidung weist eine Bestätigung der Rechtskraft vom 22. Oktober 1997 auf. Seit Anfang der 80-iger Jahre arbeitete die nunmehrige Oppositionsbeklagte (im Folgenden nur Beklagte) im Betrieb (Architekturbüro) des Oppositionsklägers (im Folgenden nur Kläger) als Sekretärin und ... mehr lesen...
Begründung: Am 7. 3. 2006 brachten die Antragsteller gemeinsam einen Antrag nach § 55a EheG auf Ehescheidung ihrer am 6. 8. 1992 geschlossenen Ehe ein. Gleichzeitig legten sie dem Gericht einen schriftlichen Entwurf über die Scheidungsfolgen vor. In der mündlichen Verhandlung vom 15. 3. 2006 bestätigten sie die unheilbare Zerrüttung und die Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft seit mehr als sechs Monaten und schlossen die vorbereitete Scheidungsfolgenvereinbarung als gerichtliche... mehr lesen...
Begründung: Während aufrechter Ehe wurde der Antragsgegnerin von ihrem Vater eine Liegenschaft geschenkt. Zwei Jahre vor Beendigung der ehelichen Gemeinschaft übertrug sie dem Antragssteller schenkungsweise einen Hälfteanteil des Grundstücks. Die Ehe der Parteien wurde aus überwiegendem Verschulden des Antragstellers mit Urteil vom 3. 9. 2002 geschieden. Aufgrund des Aufteilungsantrages vom 16. 9. 2002 wurde die Liegenschaft samt „Ehewohnung" der dort mit ihren drei ehelichen Kind... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Nach dem für das Revisionsverfahren noch maßgeblichen Sachverhalt wurde die Ehe der Streitteile am 7. 8. 1997 einvernehmlich gemäß § 55a EheG geschieden. Der Beklagte verpflichtete sich im Scheidungsfolgenvergleich, der Klägerin jeweils bis zum 5. eines jeden Monats im Vorhinein... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Hon. Prof. Dr. Danzl und Dr. Veith sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin Heidemarie P*****, vertreten durch Dr. Michael Nierhaus, Rechtsanwalt in Graz, gegen den Antragsgegner Reinhold P*****, vertreten durch Dr. Hans Lehofer un... mehr lesen...
Begründung: Die am 28. 5. 1963 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Gmunden vom 31. 3. 2004, rechtskräftig seit 4. 5. 2004, gem § 55 Abs 1 EheG mit dem Ausspruch des überwiegenden Verschuldens des Antragsgegners geschieden. Die am 28. 5. 1963 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Gmunden vom 31. 3. 2004, rechtskräftig seit 4. 5. 2004, gem Paragraph 55, Absatz eins, EheG mit dem Ausspruch des überwiegenden Verschul... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Ing. Mag. Lukas B*****, vertreten durch DDr. Jörg Christian Horwath, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die Antragsgegnerin Mag. Ilse B*****, vertrete... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse gingen die Vorinstanzen zusammengefasst von folgendem wesentlichen (in zwei Rechtsgängen) festgestellten Sachverhalt aus: Die am 2. Dezember 2002 geschiedenen Eheleute sind jeweils mit 5/32stel Anteilen Miteigentümer einer Liegenschaft, auf der sich insgesamt drei Häuser befinden, die von den Miteigentümern (den geschiedenen Eheleuten sowie dem Bruder und der Mutter der Frau... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 27. 11. 2003 (rechtskräftig seit 12. 5. 2004) geschieden. Die Antragstellerin begehrte die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Insbesondere begehrte sie, die im Eigentum des Antragsgegners stehende Liegenschaft EZ ***** D*****, bestehend aus dem Grundstück Nr. ***** samt dem gesamten im Haus befindlichen Inventar in das Alleineigentum der Antragstellerin zu übertragen (AS 39, 58). Sie b... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsrekursgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf sowie Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Robert W*****, Pensionist, *****, vertreten durch Dr. Helene Klaar und Mag. Norbert Marschall Rechtsanwälte OEG in Wien, gegen die Antragsgegnerin Helene W*****, Pensionist... mehr lesen...
Begründung: Entsprechend dem übereinstimmenden Aufteilungsvorschlag der aus gleichteiligem Verschulden geschiedenen Parteien sprachen die Vorinstanzen - umbekämpft - aus, die Antragsgegnerin setze das bisher gemeinsame Rechtsverhältnis an der vor und während der Ehe ausgebauten, im Haus der Eltern der Antragsgegnerin gelegenen Ehewohnung (einer Dachgeschoßwohnung) allein fort. Darüber hinaus verpflichtete das Erstgericht - dem Aufteilungsvorschlag des Antragstellers folgend - die ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Liezen vom 27. 10. 2003, 1 C 121/01b, bestätigt durch Entscheidung des Landesgerichtes Leoben vom 23. Dezember 2003, 2 R 197/03z, geschieden. Eine gegen letztere Entscheidung gerichtete außerordentliche Revision wurde mit Beschluss des Obersten Gerichtshofes vom 25. 2. 2004, 9 Ob 15/04b, zurückgewiesen. Am 24. 5. 2004 wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Leoben zu 17 S 64/04m über das Vermögen des Ehemann... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Feldkirch vom 30. 6. 2001, 2 C 79/99b-37, geschieden. Die Scheidung ist rechtskräftig. Mit Antrag vom 12. 7. 2002 begehrte die Antragstellerin die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Die Aufteilungsmasse setze sich wie folgt zusammen: Bei Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft habe der Antragsgegner über ein Geldvermögen in Höhe von zumindest € 150.000 verfügt, das ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind in aufrechter Ehe verheiratet. Ein Verfahren über eine Scheidungsklage ist anhängig. Als Ehewohnung diente den Streitteilen das Haus Baden, W*****, das sie im November 1997 je zur Hälfte erwarben. Es wird derzeit nur von der gefährdeten Partei (Antragstellerin) und den fünf minderjährigen Kindern bewohnt, weil der Gegner der gefährdeten Partei (Antragsgegner) aus dem Haus ausgezogen ist. Die Antragstellerin begehrt, dem Antragsgegner die Veräußerun... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Entscheidung erster Instanz erging am 16. Dezember 2004. Gemäß § 203 Abs 7 AußStrG, BGBl I 2003/111, ist daher das Rechtsmittel des Antragsgegners noch nach den Vorschriften über den Revisionsrekurs nach der alten Rechtslage zu erledigen. Die Entscheidung erster Instanz erging am 16. Dezember 2004. Gemäß Paragraph 203, Absatz 7, AußStrG, BGBl römisch eins 2003/111, ist daher das Rechtsmittel des Antragsgegners noch... mehr lesen...
Begründung: 1. Das Erstgericht hat - wegen des zwischen den Streitteilen anhängigen, aber noch nicht beendeten - Scheidungsverfahrens die Zulässigkeit des streitigen Rechtswegs für die Klage auf Zivilteilung einer vermeintlich der nachehelichen Aufteilung unterliegenden Liegenschaft verneint und aus diesem Grund die Klage „abgewiesen". Das Rekursgericht hob diese als Beschluss zu wertende Entscheidung des Erstgerichts auf. Vor Scheidung der Streitteile werde der (allgemeine) Tei... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes EUR 20.000 übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs deshalb zulässig sei, weil ein Sachverhalt, bei dem die Ehewohnung bereits vor Eheschließung auf der von einem Ehegatten eingebrachten Liegenschaft errichtet wurde, dem anderen Ehegatten noch vor der Eheschließung das Fruchtgenussrecht daran eingeräumt und schließlich nach der Eheschließung die gesamte Liegenschaft der Tochter der Ehegatte... mehr lesen...