Auf Grund der Scheidungsklage des Paul Franz H. gegen Gisela H. wurde die Ehe der beiden geschieden; beide Parteien verzichteten nach der Verkundung des Urteils im Anschluß an die Verhandlung vom 13. März 1954 auf Rechtsmittel. Die Urteilsausfertigungen wurden den Parteienvertretern erst am 18. März 1954 zugestellt. Gisela H. stellte im Hinblick darauf, daß Paul Franz H. am 13. März 1954 gestorben ist, den Antrag auszusprechen, daß das am 13. März 1954 verkundete Urteil gemäß § 81 ... mehr lesen...
Norm: 1.DVEheG §81
Rechtssatz:
Erledigung im Falle des Todes einer der Parteien (vgl auch die anders lautende Entscheidung 1 Ob 4/52). Erledigung im Falle des Todes einer der Parteien vergleiche auch die anders lautende Entscheidung 1 Ob 4/52).
Entscheidungstexte 3 Ob 28/54 Entscheidungstext OGH 24.02.1954 3 Ob 28/54 8 O... mehr lesen...
Norm: 1.DVEheG §81 EO §382 Z8 IIIC EO § 382 heute EO § 382 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 382 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 382 gültig von 01.05.1997 bis ... mehr lesen...
Norm: 6.DVEheG §1 Abs26.DVEheG §18 EheG §81 JN §1 Abs2 DVa3bb EheG § 81 heute EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010 ... mehr lesen...
Der Beklagte hat sich während des Scheidungsverfahrens verpflichtet, der Klägerin, seiner Gattin, die eheliche Wohnung samt Einrichtung zu überlassen, und ist auch ausgezogen. Die Klägerin hat deshalb auf Unterhalt verzichtet. Nach der Beendigung des Scheidungsverfahrens begehrte die Klägerin die Verurteilung des Beklagten zur Anzeige, daß er ihr die Wohnung gemäß § 19 Abs. 2 Z. 10 MietG. überlasse. Der Beklagte beantragte die Abgabe der Sache nach § 18 Abs. 1 der 6. DVzEheG. an de... mehr lesen...
Norm: 1.DVEheG §81
Rechtssatz:
RG 26.10.1939, IV 163/39 RG 26.10.1939, römisch vier 163/39 Die Entscheidung über die Verfahrenskosten hat in Urteilsform zu erfolgen. Veröff: DREvBl 1940/17
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:RG00002:1939:RS0104991 Dokumentnummer JJR_19391026_RG00002_0040RG00163_3900000_001 mehr lesen...