Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Erstgerichts vom 20. 12. 2004 geschieden, wobei der Ausspruch der Scheidung am 2. 2. 2005 und jener über das gleichteilige Verschulden der Streitteile an der Zerrüttung der Ehe am 8. 3. 2007 rechtskräftig wurden. Das gegenständliche Unterhaltsverfahren behängt seit 24. 11. 2003 und betrifft Unterhaltsansprüche der klagenden Frau sowohl für die Zeit der (damals noch) aufrechten Ehe als auch für die Zeit nach rechtskräf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien heirateten am 29. April 2004. Es war für beide die zweite Ehe, sie haben keine gemeinsamen Kinder. Mit Urteil vom 22. Juli 2008 wurde die Ehe aus gleichteiligem Verschulden geschieden, der Scheidungsausspruch wurde am 6. November 2008 rechtskräftig. Während aufrechter Ehe wohnten die Ehegatten in einem Haus, an dem der Beklagte über ein unentgeltliches Wohnrecht verfügte. Der Beklagte verließ die Ehewohnung am 14. Juli 2007, die Klägerin blieb zunäc... mehr lesen...
Begründung: Die am 8. 1. 1972 geschlossene Ehe der Parteien wurde am 12. 9. 1986 im Einvernehmen gemäß § 55a EheG geschieden. Im Scheidungsvergleich verpflichtete sich der Mann, der Frau für die Zeit vom 1. 1. 1987 bis 31. 12. 1992 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 1.000 ATS zu bezahlen. Im Übrigen verzichteten die Antragsteller „und zwar die Erstantragstellerin ab 1. Jänner 1993, der Zweitantragsteller ab Rechtswirksamkeit dieser Vereinbarung auf jedweden Unterhalt, auch fü... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 ffEheG §66EheG §68EheG §73EheG §80
Rechtssatz: "Not" ist dann gegeben, wenn das Existenzminimum nicht erreicht wird. Der Ausgleichszulagenrichtsatz legt das (konventionelle) Existenzminimum fest. Auch für die Bemessung des notdürftigen Unterhaltes nach § 73 EheG ist der Richtsatz für die Ausgleichszulagen maßgebend. Entscheidungstexte 2 Ob 99/98t Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: 1.DVEheG §73ZPO §530 E1ZPO §530 Abs1 Z7 G1
Rechtssatz: Da im Eheverfahren das Vorbringen neuer Tatsachen und Beweismittel bis zum Schluß der mündlichen Berufungsverhandlung möglich ist, muß eine Wiederaufnahmsklage nach § 530 Z 7 ZPO vor diesem Zeitpunkte erfolglos bleiben. Entscheidungstexte 1 Ob 14/54 Entscheidungstext OGH 06.05.1954 1 Ob 14/54 Veröff: EvBl 1954/31... mehr lesen...
Nachdem die Ehe der Streitteile mit dem Urteil des LG. für ZRS. W. am 2. April 1952 aus dem Verschulden des Gatten geschieden wurde, hat dieser, und zwar noch vor der Rechtskraft des Urteils, die auf § 530 Abs. 1 Z. 7 ZPO. gestützte Wiederaufnahmsklage eingebracht. Ihr gab das Erstgericht zunächst mit dem Urteil vom 16. Oktober 1952 statt. Nachdem dieses Urteil mit dem Beschluß des Berufungsgerichtes vom 22. Jänner 1953 aufgehoben worden war, wies das Erstgericht die Klage ab. Das B... mehr lesen...