Norm: EheG §61 Abs3
Rechtssatz: Für eine Klage auf Ergänzung eines ausländischen Scheidungsurteils durch einen Verschuldensausspruch ist das anzuwendende Sachrecht nach dem HUP 2007 zu bestimmen. Entscheidungstexte 3 Ob 58/20f Entscheidungstext OGH 10.12.2020 3 Ob 58/20f European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0... mehr lesen...
Norm: EheG §57 Abs1EheG §61 Abs3
Rechtssatz: Auch im Falle einer Klage auf Ergänzung des Verschuldensausspruchs nach § 61 Abs 3 EheG beginnt die kurze Präklusivfrist mit Rechtskraft der ausländischen Eheauflösungsentscheidung zu laufen, falls ein Grund zur Verweigerung der Anerkennung nicht vorliegt. Entscheidungstexte 1 Ob 97/18y Entscheidungstext OGH 26.09.2018 1 Ob 97/18y Veröf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am ***** die Ehe. Für die klagende und widerbeklagte Partei (in der Folge immer: Klägerin) war es die erste Eheschließung, für die beklagte und widerklagende Partei (in der Folge immer: Beklagter) die dritte Ehe. Am 10. Juli 2006 wurde ein Ehepakt errichtet. Der Ehe entstammen eine am 13. Dezember 1990 und eine am 7. Oktober 1992 geborene Tochter. Die Streitteile sind österreichische Staatsbürger. Die Beziehung der Streitteile begann 19... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist gebürtige Brasilianerin. Sie besitzt die brasilianisch-italienische Doppelstaatsangehörigkeit. Der Beklagte ist Österreicher. Die Streitteile, die sich in englischer Sprache verständigen, schlossen am 20. 11. 2002 in Nürnberg die Ehe, wo sie zunächst auch wohnten und berufstätig waren. Sie haben zwei Kinder, nämlich die am ***** geborene L***** und den am ***** geborenen P*****. Da die Klägerin mit der (provisorischen) Wohngelegenheit in Nürnber... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und widerbeklagten Partei Dr. Harald Hubert S*****, geboren am ***** in *****, vertreten durch Mag. Martin Hengstschläger, Rechtsanwalt in Linz, gegen die beklagte und widerklagende Partei Barbara S*****, geboren am ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und Widerbeklagte (im Folgenden Klägerin) begehrte die Scheidung der am 28. 5. 1977 geschlossenen Ehe der Parteien, der zwei bereits erwachsene Kinder entstammen, aus dem alleinigen Verschulden des Beklagten und Widerklägers (im Folgenden Beklagter). Dieser habe längere Zeit hindurch mit B***** S***** ein ehewidriges Verhältnis unterhalten und sei am 5. 8. 2005 aus der Ehewohnung ausgezogen. Weiters habe der Beklagte seit geraumer Zeit seine ehelich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien schlossen am 20. 7. 1984 die Ehe. Sie verlief sechs bis sieben Jahre harmonisch. Dann begann der Prozess einer schrittweisen Entfremdung. Vor vielen Jahren unterhielt der Kläger mit Susanne S***** eine ehebrecherische kurze Beziehung. Nachdem die Beklagte das Verhältnis zufällig aufdeckte, beendete es der Kläger. Einige Monate danach teilte der Kläger Susanne S***** noch mit, dass er einen Sohn erwarte, womit auch für sie klar war, dass sich der Klä... mehr lesen...