Norm: 4.DVEheG §6 Abs1
Rechtssatz: Da sich Ehenichtigkeitsklagen und Aufhebungsklagen auf Umstände gründen, die zur Zeit der Eheschließung oder schon vorher vorhanden waren und die Eheschließung betreffen, sind diese Umstände gemäß § 6 Abs 1 der 4.DVEheG in Ansehung eines jeden Ehegatten nach den Gesetzes des Staates zu beurteilen, dem er zur Zeit der Eheschließung angehört hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §37 I4.DVEheG §6 Abs1
Rechtssatz: Nach jugoslawischem Recht genügt zum Zustandekommen der Ehe die Einhaltung der Form des Eheschließungsortes; daher auch die Heirat nach dem Ritus und den Gesetz der ungarischen presbyterianischen Kirche mit Eintragung beim Standesamt im Standesamt im Staate New Jersey. Entscheidungstexte 8 Ob 110/62 Entscheidungstext OGH 23.04.1963 8 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §45ABGB §464.DVEheG §6 Abs1
Rechtssatz: Die Eingehung des Verlöbnisses richtet sich bei Verlobten verschiedener Staatsangehörigkeit nach dem Heimatrecht eines jeden von ihnen. Auch die Ansprüche, die auf Grund der Auflösung der Verlobung geltend gemacht werden, bestimmen sich nach dem Heimatrecht des in Anspruch genommenen Teils. Eine Frau deutscher Staatsangehörigkeit hat jedoch einen Anspruch von der Art, wie er in § 1300 BGB vorge... mehr lesen...