Norm: EheG §55 Abs2 e2 EheG § 55 heute EheG § 55 gültig ab 01.08.1938 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 303/1978
Rechtssatz:
Weder die Trennung des Gatten infolge der politischen Verhältnisse noch die Lebensgemeinschaft des Klägers mit einer anderen Frau läßt die Aufrechterhaltung der Ehe... mehr lesen...
Norm: EheG §54 EheG §55 Abs2 EheG § 54 heute EheG § 54 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 EheG § 54 gültig von 30.06.1945 bis 30.06.2018 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 31/1945 EheG § 55 heute ... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 e2 EheG § 55 heute EheG § 55 gültig ab 01.08.1938 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 303/1978
Rechtssatz:
Wenn die beklagte Gattin erklärt hat, dem Kläger volle sexuelle Freiheit zu gewähren, ist dies mit dem Festhalten an der Ehe (etwa in der Hoffnung, die Eheverfehlun... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 e3 EheG §61 Abs2 EheG § 55 heute EheG § 55 gültig ab 01.08.1938 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 303/1978 EheG § 61 heute EheG § 61 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 e2 EheG § 55 heute EheG § 55 gültig ab 01.08.1938 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 303/1978
Rechtssatz:
Unbeachtlichkeit des Widerspruches der Gattin, die sich in iherer Heimat (CSR) aufhält und ihren Ehewillen zwar formell zum Ausdruck gebracht hat, dem in Österreich... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 e2 EheG § 55 heute EheG § 55 gültig ab 01.08.1938 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 303/1978
Rechtssatz:
Ist eine Ehe dadurch unheilbar zerrüttet, daß ein Ehegatte nach Rechtskraft eines Urteils, durch das seine auf Ehescheidung aus § 43 EheG gerichtete Klage mangels ... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 e2 EheG § 55 heute EheG § 55 gültig ab 01.08.1938 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 303/1978
Rechtssatz:
Dem gerechtfertigten Widerspruch der beklagten Gattin kann nicht aus politischen Umständen die Beachtlichkeit versagt werden. Die Aufgaben der Ehe und ihr höherer S... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 e2 EheG § 55 heute EheG § 55 gültig ab 01.08.1938 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 303/1978
Rechtssatz:
Zur Unbeachtlichkeit des Widerspruches eines Ehemannes.
Entscheidungstexte 3 Ob 216/55 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 e2 EheG § 55 heute EheG § 55 gültig ab 01.08.1938 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 303/1978
Rechtssatz:
Auch das Vorhandensein eines minderjährigen Kindes spricht für die Beachtlichkeit des Widerspruches der beklagten Partei, weil die Auflösung des Ehebandes den Inter... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 e2 EheG § 55 heute EheG § 55 gültig ab 01.08.1938 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 303/1978
Rechtssatz:
Die Aufrechterhaltung einer Ehe, bei der die Voraussetzungen für eine Scheidung aus § 48 I EheG vorliegen, kann erforderlich sein, wenn bei einem Obsiegen des aus ... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 e2 EheG § 55 heute EheG § 55 gültig ab 01.08.1938 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 303/1978
Rechtssatz:
Beachtlichkeit des erst in der zweiten Instanz erhobenen Widerspruches (In Übereinstimmung mit Judikat 57).
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 e2 EheG § 55 heute EheG § 55 gültig ab 01.08.1938 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 303/1978
Rechtssatz:
Es kann der Ehefrau nicht zugemutet werden, daß sie ihre Ehe aufgebe, um dadurch die Legitimierung der im Ehebruch erzeugten Kinder zu ermöglichen.
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Norm: EheG §55 Abs2 e2 EheG § 55 heute EheG § 55 gültig ab 01.08.1938 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 303/1978
Rechtssatz:
Die Dauer der ehelichen Gemeinschaft und die Zahl der Kinder sind nicht immer entscheidend. Auch andere Umstände können die Aufrechterhaltung des Ehebandes sittlich... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 e1 EheG §61 Abs2 EheG § 55 heute EheG § 55 gültig ab 01.08.1938 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 303/1978 EheG § 61 heute EheG § 61 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 e2 EheG § 55 heute EheG § 55 gültig ab 01.08.1938 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 303/1978
Rechtssatz:
Der bloße Hinweis auf religiöse Momente unter gleichzeitiger Ablehnung der ehelichen Gemeinschaft kann nicht ausreichen, um den Widerspruch zu rechtfertigen.
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Norm: EheG §55 Abs2 e2 EheG § 55 heute EheG § 55 gültig ab 01.08.1938 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 303/1978
Rechtssatz:
Beachtlichkeit des Widerspruches; Frau völlig schuldlos, der Ehe entsprossen zwei Kinder.
Entscheidungstexte 3 ... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 e2 EheG § 55 heute EheG § 55 gültig ab 01.08.1938 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 303/1978
Rechtssatz:
Ein Ehegatte, der selbst gegen den Willen des anderen Ehegatten die Ehescheidung, wenn auch nur von Tisch und Bett, betrieben hat und die Scheidung nur deshalb nich... mehr lesen...
Das Erstgericht hat mit Urteil vom 1. Juni 1951 das auf die Scheidungsgrunde nach den §§ 52 und 55 EheG. gestützte Scheidungsbegehren mit der Begründung: abgewiesen, die häusliche Gemeinschaft sei zwischen den Streitteilen seit März 1947 aufgehoben, die Ehe sei unheilbar zerrüttet. An dieser Zerrüttung sei ausschließlich der Umstand schuld, daß der Kläger zu Helene H. in Beziehungen getreten sei. Der Widerspruch der Beklagten sei daher zulässig und auch beachtlich, da es sittlich ni... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 e2 EheG § 55 heute EheG § 55 gültig ab 01.08.1938 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 303/1978
Rechtssatz:
Zur Frage, wenn der Widerspruch nach § 55 Abs 2 EheG sittlich nicht gerechtfertigt ist. Zur Frage, wenn der Widerspruch nach Paragraph 55, Absatz 2, EheG sittlich ... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs2 e2 EheG § 55 heute EheG § 55 gültig ab 01.08.1938 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 303/1978
Rechtssatz:
Der Widerspruch nach § 55 Abs 2 EheG ist in der Regel trotz Zerrüttung der Ehe beachtlich, solange nicht die eheliche Beistandspflicht im konkreten Fall jeden Sinn... mehr lesen...
Die erste Instanz hat dem Ehescheidungsbegehren stattgegeben; das Berufungsgericht wies die Klage ab, weil der Widerspruch der Beklagten beachtlich sei. Aus der Begründung: des Berufungsgerichtes: Die Zerrüttung der Ehe muß auch dann als gegeben angesehen werden, wenn die Beklagte selbst an der Ehe noch festhält. Es genügt daher, wenn die Zerrüttung der Ehe nur eine einseitige ist. Da mit Rücksicht auf die schweren Verfehlungen des Klägers der Widerspruch der Beklagten zulässig i... mehr lesen...