Das Vormundschaftsgericht der mj. V. E. B., die am 15. Jänner 1949 außer der Ehe geboren ist, stellte auf Antrag der niederösterreichischen Landesberufsvormundschaft im Sinne des § 31 PersStG. fest, daß das erwähnte Kind durch die am 22. Februar 1949 geschlossene Ehe der Kindeseltern I. N. und T. N., geb. B., die Rechtsstellung eines ehelichen Kindes erlangt hat, und ordnete die Beischreibung am Rande des Geburtseintrages an. Infolge Rekurses des Amtes der Niederösterreichischen La... mehr lesen...
Norm: ABGB §155 EheG §43 EheG §104 ABGB § 155 heute ABGB § 155 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 155 gültig von 01.07.2001 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 58/2004 ABGB § 155 gültig von 01.07.1992 ... mehr lesen...
Das Bezirksgericht Tulln hat als Vormundschaftsgericht mit dem Beschluß vom 16. Februar 1949 gemäß § 31 PersStG. festgestellt, daß das von der A. Z., geborenen P., am 25. September 1947 außer der Ehe geborene Kind A. P. durch die nachfolgende Ehe der A. Z. mit A. F. die Rechtsstellung eines ehelichen Kindes erlangt hat, und hat die Beischreibung bei der Geburtseintragung des Kindes angeordnet. Das Bezirksgericht Tulln hat als Vormundschaftsgericht mit dem Beschluß vom 16. Februar 1... mehr lesen...
Norm: EheG §43 Abs2 Satz1 EheG §104 EheG § 43 heute EheG § 43 gültig ab 01.08.1938 EheG § 104 heute EheG § 104 gültig ab 01.07.2018 EheG § 104 gültig von 01.... mehr lesen...
Die Untergerichte wiesen das Klagebegehren der Staatsanwaltschaft, die zwischen L. und F. J. M. geschlossene Ehe gemäß § 24 EheG. für nichtig zu erklären, ab. A. K. und F. J. Ch. schlossen am 20. Juli 1940 vor dem Standesamt die Ehe. Mit Erkenntnis des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 11. Februar 1947 wurde auf Antrag der F. J. K. nach amtlicher Untersuchung als bewiesen erkannt, daß A. K. am 5. Mai 1945 gefallen ist. Am 8. März 1947 schlossen L. M. und F. J. K., gebo... mehr lesen...
Norm: EheG §43 EheG §104 TEG §10 EheG § 43 heute EheG § 43 gültig ab 01.08.1938 EheG § 104 heute EheG § 104 gültig ab 01.07.2018 EheG § 104 gültig von 01.08.... mehr lesen...