Index: E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §3a Abs13 lita UStG 1994 §3a Abs16Verlagerung des Ortes Telekommunikationsdienste 2003 idF 2009/II/22162019CJ0593 SK Telecom VORAB UStG 1994 § 3a heute UStG 1994 § 3a gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2024 UStG 1994 ... mehr lesen...
Index: E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §3a Abs13 lita UStG 1994 §3a Abs16Verlagerung des Ortes Telekommunikationsdienste 2003 §1 idF 2009/II/22162019CJ0593 SK Telecom VORAB UStG 1994 § 3a heute UStG 1994 § 3a gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2024 UStG 19... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin ist eine in Australien ansässige Mobilfunkgesellschaft, die an ihre ebenfalls in Australien ansässigen Kunden im Revisionszeitraum Telekommunikationsdienstleistungen erbracht hat. 2 Um den Kunden der Revisionswerberin während derer Aufenthalte in Österreich die Benützung von Mobiltelefonen zu ermöglichen, stellte ein österreichischer Netzbetreiber (Provider) der Revisionswerberin sein Netz gegen Verrechnung von Benützungsgebühren unter Ausweis öst... mehr lesen...
1 Die mitbeteiligte Partei ist eine in Südafrika ansässige Mobilfunkgesellschaft, die an ihre ebenfalls in Südafrika ansässigen Kunden im Revisionszeitraum Telekommunikationsdienstleistungen erbracht hat. 2 Um den Kunden der mitbeteiligten Partei während derer Aufenthalte in Österreich die Benützung von Mobiltelefonen zu ermöglichen, stellte ein österreichischer Netzbetreiber (Provider) der mitbeteiligten Partei sein Netz gegen Verrechnung von Benützungsgebühren unter Au... mehr lesen...
1 Die Mitbeteiligte ist eine in Saudi-Arabien ansässige Mobilfunkgesellschaft, die an ihre ebenfalls in Saudi-Arabien ansässigen Kunden in den revisionsgegenständlichen Zeiträumen Telekommunikationsdienstleistungen in Österreich erbracht hat. 2 Um den Kunden der mitbeteiligten Partei während deren Aufenthalten in Österreich die Benützung von Mobiltelefonen zu ermöglichen, stellte ein österreichischer Netzbetreiber (Provider) der Mitbeteiligten sein Netz gegen Verrechnung... mehr lesen...
Index: E3L E0930100032/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §3a Abs13 lita idF 2009/I/052 UStG 1994 §3a Abs14 Z12 idF 2009/I/052 UStG 1994 §3a Abs16 idF 2009/I/052Verlagerung des Ortes Telekommunikationsdienste 2003 §1 idF 2009/II/22132006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art59a idF 32008L000832006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art59b idF 32008L000832008L0008 Nov-32006L0112 Art2 UStG 1994 § 3a heute ... mehr lesen...