Begründung: Die Klägerin ist eine 100%ige Tochter der S***** Gesellschaft m.b.H. Sie hat ihren Jahresabschluss zuletzt am 30. 1. 2009 beim Firmenbuch eingereicht, ihre Muttergesellschaft reichte den Jahresabschluss am 11. 2. 2009, ihren Konzernabschluss am 30. 1. 2009 zum Firmenbuch ein. Die relevanten Daten der Klägerin zum 31. 12. 2007 lauten: Bilanzsumme: 52.277.176,63 EUR, Umsatzerlöse: 137.742.052,44 EUR, Beschäftigte: 90. Diese Werte haben sich bis jetzt nicht entscheidend ver... mehr lesen...
Norm: UStG 1994 §1 Abs1UStG 1994 idF BGBl I 1999/106 §3a Abs1UStG 1994 idF BGBl I 1999/106 §3a Abs9 litaUStG 1994 idF BGBl I 1999/106 §3a Abs10 Z3UStG 1994 §3a Abs14 Z4ZPO §40ZPO §41ZPO §54 Abs1ZPO §609
Rechtssatz: Leistungen eines österreichischen Rechtsanwaltes für einen ausländischen Unternehmer unterliegen nicht der österreichischen Umsatzsteuer. Verzeichnet der österreichische Anwalt im Prozess - kommentarlos - 20 % Umsatzsteuer, so wird i... mehr lesen...
Norm: ZPO §41UStG §3a Abs10 Z3
Rechtssatz: Leistungen eines österreichischen Rechtsanwalts für einen ausländischen Klienten unterliegen nach dem UStG 1994 der Umsatzsteuerregelung am Sitz des Klienten. Einem Schweizer Klienten stehen daher 6,5 % USt zu. Entscheidungstexte 4 R 256/96w Entscheidungstext OLG Innsbruck 28.11.1996 4 R 256/96w ... mehr lesen...
Norm: UStG §3a Abs10 Z3
Rechtssatz: Dem deutschen Unternehmer (Unternehmenssitz in Deutschland), der einen österreichischen Rechtsanwalt in einem in Österreich durchgeführten Verfahren beauftragt hat, gebührt gegenüber dem Gegner als Kostenersatz das Nettohonorar (Verdienstsumme samt Zuschlägen) seines Vertreters zuzüglich der deutschen Umsatzsteuer (15 Prozent). Entscheidungstexte 1 R 247/95... mehr lesen...