Entscheidungen zu § 21 Abs. 3 UStG 1994

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 91-96 von 96

TE Vwgh Beschluss 1990/5/7 89/15/0156

Die vorliegende, am 18. Dezember 1989 zur Post gegebene Beschwerde richtet sich gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 27. Oktober 1989, mit dem diese die Berufung der Beschwerdeführerin gegen zwei Bescheide des Finanzamtes betreffend die Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate Jänner bis Dezember 1985 und Jänner bis Juli 1986 als unbegründet abwies. Die Bescheide des Finanzamtes betreffend die Festsetzung der Umsatzsteuer für die Jahre 1985 und 1986 wurde... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 07.05.1990

RS Vwgh 1990/5/7 89/15/0156

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §289 Abs1;UStG 1972 §21 Abs3;UStG 1972 §21 Abs4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Bescheide, mit welchen das Finanzamt gem § 21 Abs 3 UStG 1972 die Steuer festsetzt, wenn der Unternehmer die Einreichung der Voranmeldung unterläßt oder wenn sich die Voranmeldung als unvollständig oder die Selbstberechnung al... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.05.1990

RS Vwgh 1989/11/13 87/15/0101

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §21 Abs3;UStG 1972 §21 Abs4;VwGG §34 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1991, 290; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0078 B 6. Mai 1985 RS 1 Stammrechtssatz Ein Bescheid, mit welchem das Finanzamt gemäß § 21 Abs 3 UStG 1972 die Steuer festsetzt, wenn der Unternehmer die Einreichnung der Voranmeldung unterläßt oder wenn... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.11.1989

RS Vwgh 1989/1/23 88/15/0022

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §217 Abs1;UStG 1972 §21 Abs3;UStG 1972 §21; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 394;
Rechtssatz: Sowohl nach dem Wortlaut als auch dem System des § 21 UStG 1972 ist nur eine Voranmeldung für den jeweiligen Voranmeldungszeitraum vorgesehen, sodaß auf jede weitere, für den gleichen Voranmeldungszeitraum abgegebene... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.01.1989

RS Vwgh 1988/11/14 87/15/0025

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §21 Abs3;UStG 1972 §21 Abs4;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0078 B 6. Mai 1985 RS 1 Stammrechtssatz Ein Bescheid, mit welchem das Finanzamt gemäß § 21 Abs 3 UStG 1972 die Steuer festsetzt, wenn der Unternehmer die Einreichnung der Voranmeldung unterläßt oder wenn sich die Voranmeldung als unvollständig oder die Selbst... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.11.1988

RS Vwgh 1988/10/3 87/15/0078

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §201;UStG 1972 §21 Abs3;
Rechtssatz: § 21 Abs 3 UStG 1972 stellt eine lex specialis im Verhältnis zur allgemeinen Bestimmung des § 201 BAO dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987150078.X01 Im RIS seit 03.10.1988 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.10.1988

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