Norm: FinStrG §33 Abs2 litaUStG 1972 §3 Abs1UStG 1972 §19 Abs2 Z1 litaUStG 1972 §21 Abs1
Rechtssatz: Umsatzsteuerpflicht bei Errichtung von Bauwerken: Bei der im Fiskalrecht gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise kommt es für die Entstehung der Umsatzsteuerschuld und in deren Folge der Verpflichtung zur Abgabe einer Voranmeldung und zur Entrichtung der Vorauszahlung innerhalb der in § 21 Abs 1 UStG normierten Frist fallbezogen nicht darau... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die nunmehrige Gemeinschuldnerin, eine Bauunternehmerin, erteilte der klagenden Partei als Subunternehmerin unter anderem im März 1984 zwei Aufträge zur Vornahme von Bohr- und Ankerungsarbeiten. Die klagende Partei hatte diese Aufträge erst zum Teil ausgeführt und die auftraggebende Bauunternehmerin hatte erst Akontozahlungen hiefür geleistet, als über das Vermögen der letzteren am 22. Oktober 1985 zu Sa 25/85 des Erstgerichtes das Ausgleichsverfahren und am 2... mehr lesen...
In dem am 29. November 1978 zu S 48/78 des Erstgerichtes über das Vermögen der protokollierten Firma X eröffneten Konkursverfahren meldete der Kläger am 6. Feber 1979 neben einer Forderung in der III. Klasse auch eine Forderung von 1 325 398 S in der II. Klasse an und behauptete, dieser Betrag stelle die Umsatzsteuer dar, deren Begleichung die Gemeinschuldnerin durch Vertrag mit ihm übernommen habe. Der Masseverwalter anerkannte diese Forderung, bestritt aber deren Rang in der II. Kla... mehr lesen...
Norm: KO aF §52UStG 1972 §1 Abs1 Z1UStG 1972 §16 Abs2UStG 1972 §19 Abs1UStG 1994 §21 Abs1
Rechtssatz: Auch durch die Pflicht des Bestellers, die vom Unternehmer in der Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuerbeträge zu tragen, bleibt der Unternehmer Steuerschuldner und wird die Umsatzsteuer im Konkurs des Bestellers zu keiner bevorrechteten Forderung. Für eine analoge Anwendung des § 16 Abs 2 UStG ist kein Raum. Entscheidungstext... mehr lesen...