Entscheidungen zu § 18 Abs. 7 UStG 1994

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Vwgh Erkenntnis 1997/12/10 95/13/0230

Die beschwerdeführende GmbH betreibt ein Gastronomieunternehmen. Mit einer Eingabe vom 22. Mai 1991 beantragte die Beschwerdeführerin die "nachträgliche Trennung der Entgelte unter Berücksichtigung des Wareneinkaufs". Die Berechnung werde so durchgeführt, daß der nicht begünstigte Umsatz (20 %) und der Kaffee- und Teeumsatz (10 %) mit den tatsächlichen Rohaufschlägen im Wareneingangsbuch kalkuliert werde; die Differenz zum Gesamtumsatz ergebe den begünstigten Küchenumsatz. Mit Bes... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.12.1997

RS Vwgh 1997/12/10 95/13/0230

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §18 Abs2;UStG 1994 §18 Abs7;
Rechtssatz: Die Auffassung, eine Trennung der Entgelte nach Steuersätzen sei in allen Fällen unzumutbar, in denen "entsprechende Einrichtungen" (gemeint offenkundig maschinelle Einrichtungen) fehlen, kann dem Gesetz nicht entnommen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995130230.X01 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.12.1997

RS Vwgh 1997/12/10 95/13/0230

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §18 Abs2;UStG 1994 §18 Abs7;
Rechtssatz: Der Abgabepflichtige (hier Gastwirt) kann sich nicht deswegen, weil er selbst in der Organisation seines Unternehmens eine wirksame Kontrollmöglichkeit ausgeschlossen hat, auf die Unzumutbarkeit der Trennung der Entgelte nach Steuersätzen berufen. Es kommt auch für die Frage, ob eine Trennung der Entgelte zumutbar ist oder nic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.12.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1992/4/8 90/13/0045

Der Beschwerdeführer betreibt eine Tabak-Trafik in Wien. Wie insbesondere aus einer Beilage zur Umsatzsteuererklärung für 1984 ersichtlich ist, wurde die Aufteilung des Gesamtumsatzes auf "unecht befreite" Umsätze, auf Umsätze, die einem Steuersatz von 10 % unterliegen, sowie auf Umsätze, die mit einem Steuersatz von 20 % zu versteuern sind, kalkulatorisch ermittelt. So wurden die "unecht befreiten" Umsätze und die Umsätze, die einem Steuersatz von 10 % unterliegen, durch Anwendung vo... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.04.1992

RS Vwgh 1992/4/8 90/13/0045

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §184 Abs1;UStG 1972 §10 Abs2;UStG 1972 §18 Abs7;UStG 1972 §6;
Rechtssatz: Wenn die Behörde dem in keiner Weise näher begründeten Begehren nach verhältnismäßiger Aufteilung der bei der Nachkalkulation festgestellten Beträge an verkürzten Einnahmen auf die Umsätze aus den einzelnen Warengruppen deswegen nicht entsprochen hat, wei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.04.1992

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