RS Vwgh 1997/12/10 95/13/0230

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Veröffentlicht am 10.12.1997
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1994 §18 Abs2;
UStG 1994 §18 Abs7;

Rechtssatz

Der Abgabepflichtige (hier Gastwirt) kann sich nicht deswegen, weil er selbst in der Organisation seines Unternehmens eine wirksame Kontrollmöglichkeit ausgeschlossen hat, auf die Unzumutbarkeit der Trennung der Entgelte nach Steuersätzen berufen. Es kommt auch für die Frage, ob eine Trennung der Entgelte zumutbar ist oder nicht, nicht entscheidend darauf an, ob in anderen Gastronomiebetrieben eine solche Trennung vorgenommen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995130230.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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