Der Beschwerdeführer ist als Rechtsanwalt tätig und erzielt daraus Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die er durch Einnahmen/Ausgaben-Rechnung ermittelt. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung der Jahre 1996 bis 1998 traf die Prüferin umfangreiche Feststellungen: Die gemäß § 4 Abs. 3 EStG geführten Aufzeichnungen wiesen formelle und materielle Mängel auf, Honorare und sonstige Einkünfte des Beschwerdeführers seien teilweise nicht der Umsatz- und Einkommensteuer unterzogen worden, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Rechtsanwalt tätig und erzielt daraus Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die er durch Einnahmen/Ausgaben-Rechnung ermittelt. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung der Jahre 1996 bis 1998 traf die Prüferin umfangreiche Feststellungen: Die gemäß § 4 Abs. 3 EStG geführten Aufzeichnungen wiesen formelle und materielle Mängel auf, Honorare und sonstige Einkünfte des Beschwerdeführers seien teilweise nicht der Umsatz- und Einkommensteuer unterzogen worden, ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §18 Abs1;UStG 1994 §18 Abs2 Z1;UStG 1994 §4 Abs3;
Rechtssatz: Ausführungen zur Erfüllung der Aufzeichnungspflicht nach § 18 UStG 1994 bei Vorliegen durchlaufender Posten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2001140187.X02 Im RIS seit 30.06.2005 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §18 Abs1;UStG 1994 §18 Abs2 Z1;UStG 1994 §4 Abs3;
Rechtssatz: Ausführungen zur Erfüllung der Aufzeichnungspflicht nach § 18 UStG 1994 bei Vorliegen durchlaufender Posten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2001140187.X02 Im RIS seit 30.06.2005 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...
Die zu einem abweichenden Wirtschaftsjahr jeweils zum 31. August bilanzierende beschwerdeführende GmbH erzielte in den Streitjahren Einnahmen aus der Vermietung von Wohnungen und aus dem Betrieb von Würstel- und Maroniständen. Im Jahr 1990 fand bei der Beschwerdeführerin eine abgabenbehördliche Prüfung über den Zeitraum 1985 bis 1987 statt. Nach den Feststellungen in der Tz 8 des Prüfungsberichtes vom 16. Februar 1990 war nach Ansicht des Prüfers wegen formeller und materieller "Nicht... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §126 Abs1;BAO §184 Abs3;UStG 1972 §18 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/13/0034
Rechtssatz: Eine Verletzung der umsatzsteuerrechtlichen Aufzeichnungspflichten nach § 18 Abs 2 UStG 1972 bedeutet zugleich einen Verstoß gegen die Verpflichtung zur Aufzeichnun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt ein Sportgeschäft. Im Streitjahr tätigte er sowohl Inlandsumsätze als auch Umsätze mit ausländischen Abnehmern (idF: Touristenexporte), wobei er für die Touristenexporte stets Paragons ausschrieb. Er hielt die insgesamt erzielten Beträge täglich auf einem Blatt Papier fest und trug deren Summe sodann in das Kassabuch ein, wobei er dieses Blatt Papier jedoch nicht aufbewahrte. Den Ausführungen in einem gemäß § 151 Abs 3 BAO erstellten Bericht folgend ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §18 Abs1;UStG 1972 §18 Abs2;UStG 1972 §18 Abs8;UStG 1972 §7 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Der buchmäßige Nachweis kann nur von jenem Unternehmer erbracht werden, der zumindest für jene Umsätze, für die er die Steuerfreiheit in Anspruch nimmt, der Aufzeichnungspflicht iSd § 18 Abs 1 und § 18 Abs 2 UStG 1972 nachgekommen ist. Der Aufzeichnungspflicht nach § 18 Abs 2 UStG 1972 i... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt ein Gastronomieunternehmen. Mit einer Eingabe vom 22. Mai 1991 beantragte die Beschwerdeführerin die "nachträgliche Trennung der Entgelte unter Berücksichtigung des Wareneinkaufs". Die Berechnung werde so durchgeführt, daß der nicht begünstigte Umsatz (20 %) und der Kaffee- und Teeumsatz (10 %) mit den tatsächlichen Rohaufschlägen im Wareneingangsbuch kalkuliert werde; die Differenz zum Gesamtumsatz ergebe den begünstigten Küchenumsatz. Mit Bes... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §18 Abs2;UStG 1994 §18 Abs7;
Rechtssatz: Die Auffassung, eine Trennung der Entgelte nach Steuersätzen sei in allen Fällen unzumutbar, in denen "entsprechende Einrichtungen" (gemeint offenkundig maschinelle Einrichtungen) fehlen, kann dem Gesetz nicht entnommen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995130230.X01 ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §18 Abs2;UStG 1994 §18 Abs7;
Rechtssatz: Der Abgabepflichtige (hier Gastwirt) kann sich nicht deswegen, weil er selbst in der Organisation seines Unternehmens eine wirksame Kontrollmöglichkeit ausgeschlossen hat, auf die Unzumutbarkeit der Trennung der Entgelte nach Steuersätzen berufen. Es kommt auch für die Frage, ob eine Trennung der Entgelte zumutbar ist oder nic... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt ein Sport-Cafe, welchem auch eine Kegelbahn (im Untergeschoß) und eine Discothek (im Erdgeschoß) angeschlossen ist und ermittelt den Gewinn aus Gewerbebetrieb hiefür durch Betriebsvermögensvergleich nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr vom 1. November bis 31. Oktober. Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung wurden - soweit dies im verwaltungsgerichtlichen Verfahren relevant ist - Buchführungsmängel festgestellt, welche die Prüf... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §124;BAO §131 Abs1 Z2;UStG 1972 §18 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde versteht unter "Stockverrechnung", daß dem verantwortlichen Bedienungspersonal zu Beginn der Saison ein auf sogenannten Standlisten mengenmäßig festgehaltener und zu Verkaufspreisen bewerteter Bestand an Getränken übergeben werde. In der Folge werde dan... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist seit Oktober 1974 als Rechtsanwalt tätig und ermittelte in den Streitjahren die Einkünfte aus selbständiger Arbeit durch Überschußrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG 1972. Ab dem Jahre 1977 erwarb der Beschwerdeführer in stetig wachsendem Umfang Weingärten, Wiesen und Wälder und schickte sich an, auf diesen Grundstücken zum einen Baulichkeiten zu errichten und zum anderen Nutztiere zu halten, Holz zu schlägern, die bestehenden Weinkulturen zu nutzen und Buschenschan... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §18 Abs2 Z1;UStG 1972 §4 Abs3;UStG 1972 §4 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0133
Rechtssatz: Führt ein Rechtsanwalt oder Notar keine den § 18 Abs 2 Z 1 UStG 1972 entsprechenden Aufzeichnungen über seine durchlaufenden Posten, ist die Abgabenbehörde berechtigt, von der Pauschalregelung des § 4... mehr lesen...
Im Zuge einer am 16. September 1988 durchgeführten Umsatzsteuernachschau betreffend den Voranmeldungszeitraum Juni 1988 wurde festgestellt, daß die Bücher der Beschwerdeführerin nur bis 31. Mai 1988 geführt worden waren. Der Prüfer vertrat die Auffassung, daß wegen Fehlens buchmäßiger Aufzeichnungen im Sinne des § 7 Abs. 1 Z. 2 UStG 1972 die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen nicht gegeben seien. Der Prüfer stellte ferner fest, daß in den V... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §18 Abs1;UStG 1972 §18 Abs2;UStG 1972 §18 Abs8; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 261; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0043 E 15. September 1986 VwSlg 6144 F/1986 RS 3 Stammrechtssatz Ein sachlicher Zusammenhang zwischen dem Buchnachweis des § 18 Abs 8 UStG 1972 und der Aufzeichnungspflicht des § 18 Abs 1 UStG 1972 und § 18 Abs 2 UStG 1972 is... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §18 Abs1;UStG 1972 §18 Abs2;UStG 1972 §18 Abs8;
Rechtssatz: Der buchmäßige Nachweis des § 18 Abs 8 UStG ist nicht schlechthin gleichzusetzen mit der in § 18 Abs 1 und 2 UStG normierten Aufzeichnungspflicht. Während nämlich die Führung von Aufzeichnungen für jeden Unternehmer bindend vorgeschrieben ist, liegt der Buchnachweis im eigenen Interesse derjenigen Unternehme... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §18 Abs1;UStG 1972 §18 Abs2;UStG 1972 §18 Abs8;
Rechtssatz: Ein sachlicher Zusammenhang zwischen dem Buchnachweis des § 18 Abs 8 UStG 1972 und der Aufzeichnungspflicht des § 18 Abs 1 UStG 1972 und § 18 Abs 2 UStG 1972 ist insoweit zu erkennen, als nämlich der Buchnachweis nur von jenem Unternehmer erbracht werden kann, der zumindest für jene Umsätze, für die er die S... mehr lesen...