Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1 Z1;UStG 1972 §12 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
SWK Nr. 31/2006, S 872 - S 878; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/04/24 94/13/0133 1 Stammrechtssatz § 11 Abs 1 Z 1 UStG 1972 begnügt sich nicht mit Angaben, aus denen im Zusammenhalt mit dem übrigen Sachverhalt hervorgeht, daß ein (irgendein) Unternehmer die in Rechnung gestellten... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1 Z1;UStG 1972 §12 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
SWK Nr. 31/2006, S 872 - S 878;
Rechtssatz: Essentielle Voraussetzung des Vorsteuerabzuges ist nach § 12 Abs 1 Z 1 UStG 1972 iVm § 11 Abs 1 UStG 1972 die ua eindeutige Identifizierbarkeit des Rechnungsausstellers allein anhand der in der Rechnung angeführten Identifikationsmerkmale. Da der Lei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §162;EStG 1972 §4 Abs4;UStG 1972 §11 Abs1 Z1;UStG 1972 §12 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/03/02 91/14/0144 1 Stammrechtssatz § 162 BAO beruht auf dem Grundsatz, daß das, was bei einem Abgabepflichtigen abzusetzen ist, bei dem anderen versteuert werden muß, wenn nicht... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §162;BAO §167 Abs2;UStG 1972 §11 Abs1 Z1;UStG 1972 §12 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/07/11 91/13/0154 2 Stammrechtssatz Dem Auftrag nach § 162 BAO ist nur entsprochen, wenn der tatsächliche Empfänger der Zahlungen benannt wird; mit der Nennung von Personen, die als Empfänger bezeichnet werden, ist der Au... mehr lesen...
Nach dem Inhalt der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid wurden von der Behörde im Streitzeitraum geltend gemachte Vorsteuerbeträge für der Beschwerdeführerin gelieferte Waren im Ausmaß von rd S 19 Mio nicht anerkannt. Dies im wesentlichen mit der Begründung: , daß die gelieferte Ware keinesfalls wertmäßig den in den Rechnungen genannten Sintersteinen bzw dem Aqua-Save Filtermaterial entsprochen hätte. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1 Z3;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Erfüllen Rechnungen die im UStG 1972 geforderten Voraussetzungen für die Anerkennung der Vorsteuern nicht, so handelt die Behörde nicht rechtswidrig, wenn sie den darin ausgewiesenen Umsatzsteuerbeträgen die Anerkennung als Vorsteuern versagt (Hinweis E 30.10.1996, 96/13/0117). Dies ungeachtet der Frage, ob Lieferungen a... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde ua Umsatzsteuer für die Jahre 1989 bis 1991 festgesetzt. Dabei wurden von der Beschwerdeführerin geltend gemachte Vorsteuern aus folgenden Gründen nicht anerkannt: - Rechnungen der Firma D GesmbH für 1989 und 1990: Gemäß § 11 UStG 1972 müßten Rechnungen a) die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung und auch b) den Tag der Lieferung od... mehr lesen...
Die beschwerdeführende OHG brachte zum 30. September 1986 gemäß Art. III Strukturverbesserungsgesetz ihren (Teil)Betrieb in die R-GmbH - sie war deren alleinige Gesellschafterin - ein. In diesem Zusammenhang übernahm die R-GmbH das Personal der Beschwerdeführerin; die Abfertigungslasten gingen auf die R-GmbH über, die Beschwerdeführerin verpflichtete sich dieser gegenüber zur Vergütung von tatsächlich zu leistenden Abfertigungen. Die R-GmbH verrechnete die von ihr in den Jahren 19... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1 Z1;UStG 1972 §12;
Rechtssatz: Ob das Finanzamt den leistenden Unternehmer steuerlich erfaßt hat, ist für die Frage des Vorsteuerabzuges des Leistungsempfängers nicht relevant. Nicht relevant ist auch, ob an der Wohnung des Unternehmers ein Namensschild angebracht ist und ob den Bewohnern anderer Wohnungen des betreffenden Hauses die "Firma" bekannt ist. ... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: HGB §17 Abs1;HGB §4 Abs1;UStG 1972 §11 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der Voraussetzung des § 11 Abs 1 Z 1 UStG 1972 wird nicht deshalb nicht entsprochen, weil der Minderkaufmann zu Unrecht auf der Rechnung seinem Namen die Bezeichnung "Firma" voranstellt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995150179.X03 ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1 Z1;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Auch wenn Name und Anschrift des leistenden Unternehmers dem Leistungsempfänger bekannt sind und der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführt, kann der Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug nicht geltend machen, bevor eine dem § 11 UStG 1972 entsprechende, sohin auch den Namen und die Anschrift des... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1 Z1;UStG 1972 §11 Abs3;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Das Erfordernis des § 11 Abs 1 Z 1 UStG 1972 dient der Sicherstellung der Besteuerung beim leistenden Unternehmer und der Erleichterung der Kontrolle, ob der Leistungsempfänger die Leistung von einem Unternehmer erhalten hat (Hinweis Ruppe, UStG 1994, § 11 Tz 59). Dieser Zweck der Regelung soll durch d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §303 Abs4;UStG 1972 §11 Abs1 Z1;UStG 1972 §12 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/04/24 94/13/0133 1 Stammrechtssatz § 11 Abs 1 Z 1 UStG 1972 begnügt sich nicht mit Angaben, aus denen im Zusammenhalt mit dem übrigen Sachverhalt hervorgeht, daß ein (irgendein) Unternehmer die in Rechnung gestellten Lieferungen... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1 Z1;UStG 1972 §12 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/04/24 94/13/0133 1 Stammrechtssatz § 11 Abs 1 Z 1 UStG 1972 begnügt sich nicht mit Angaben, aus denen im Zusammenhalt mit dem übrigen Sachverhalt hervorgeht, daß ein (irgendein) Unternehmer die in Rechnung gestellten Lieferungen oder Leistungen erbracht hat, es muß der Rechnung vielmehr ... mehr lesen...
Nach dem Inhalt der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid wurden von der Behörde im Streitzeitraum geltend gemachte Vorsteuerbeträge für der Beschwerdeführerin gelieferte "DPF-Sintersteine" und "Parfumöle" im Ausmaß von rd S 4,200.000,-- nicht anerkannt. Dies mit der Begründung: , daß der tatsächliche Wert der fakturierten Waren nur einen Bruchteil der auf den Rechnungen angegebenen Werte ausgemacht und die tatsächlichen Liefergegenstände nicht den fakturierten W... mehr lesen...
Nach dem Inhalt der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid wurden von der Behörde im Streitzeitraum geltend gemachte Vorsteuerbeträge für der Beschwerdeführerin gelieferte "DPF-Sintersteine" und "Parfumöle" im Ausmaß von rd S 4,200.000,-- nicht anerkannt. Dies mit der Begründung: , daß der tatsächliche Wert der fakturierten Waren nur einen Bruchteil der auf den Rechnungen angegebenen Werte ausgemacht und die tatsächlichen Liefergegenstände nicht den fakturierten W... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1 Z3;UStG 1972 §11 Abs14;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1994 §11 Abs1 Z3;UStG 1994 §11 Abs14;UStG 1994 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Erfüllen Rechnungen die im UStG 1972 bzw 1994 geforderten Voraussetzungen für die Anerkennung der Vorsteuern nicht, so handelt die Behörde nicht rechtswidrig, wenn sie den darin ausgewiesenen Umsatzsteuerbeträgen die Anerkennung als Vorst... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1 Z3;UStG 1972 §11 Abs14;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1994 §11 Abs1 Z3;UStG 1994 §11 Abs14;UStG 1994 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Erfüllen Rechnungen die im UStG 1972 bzw 1994 geforderten Voraussetzungen für die Anerkennung der Vorsteuern nicht, so handelt die Behörde nicht rechtswidrig, wenn sie den darin ausgewiesenen Umsatzsteuerbeträgen die Anerkennung als Vorst... mehr lesen...
Mit Erkenntnis vom heutigen Tag, 93/13/0018 (in der Folge nur: Erkenntnis) hat der Verwaltungsgerichtshof über die Beschwerde eines Kommanditisten der beschwerdeführenden KG gegen den auch mit der vorliegenden Beschwerde bekämpften Bescheid entschieden. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich des somit auch der gegenständlichen Beschwerde zugrunde liegenden Sachverhaltes auf dieses Erkenntnis verwiesen. Wie bereits im Erkenntnis erwähnt, erhob die Beschwerdeführerin ge... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1 Z1;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Sind Lieferant und Rechnungsaussteller nicht ident, so rechtfertigt dieser Rechnungsmangel hinsichtlich der Umsatzsteuer bereits die Nichtanerkennung der entsprechenden Vorsteuer. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1994130132.X01 Im RIS seit 2... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurden die Berufungen des Beschwerdeführers gegen die Bescheide des Finanzamtes, mit denen die Wiederaufnahme des Umsatzsteuerverfahrens für 1984 verfügt und die Umsatzsteuer und die Einkommensteuer für 1984 sowie die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer für 1986 festgesetzt worden waren, als unbegründet abgewiesen. In der Begründung: ihres Bescheides führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer sei Gesellschafter u... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1;UStG 1972 §12;UStG 1972 §20;UStG 1972 §21;
Rechtssatz: Werden Rechnungen durch den Rechnungsaussteller berichtigt oder ergänzt, so ist der Vorsteuerabzug grundsätzlich erst für den Voranmeldungszeitraum (Veranlagungszeitraum) zulässig, in dem die Berichtigung oder Ergänzung der mangelhaften Rechnung erfolgt (Hinweis E 18.11.1987, 86/13/0204). ... mehr lesen...
Die das Geld- und Kreditgeschäft betreibende Beschwerdeführerin machte in ihren Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 1983 und 1984 Vorsteuern für den Ankauf von Golddukaten geltend. Anläßlich einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung über die Jahre 1982 bis 1987 wurde ua festgestellt, daß Vorsteuern aus Golddukateneinkäufen von der D GmbH in Höhe von S 1,610.858,70 (Jänner 1983), S 25,125.903,-- (Juli, August 1983) und S 5,679.244,-- (1984) nicht ... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: GmbHG §89;UStG 1972 §11 Abs1 Z1;UStG 1972 §12 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/13/0134
Rechtssatz: Durch vom Nachtragsliquidator durchgeführte dahingehende "Rechnungsberichtigungen", daß auf den Rechnungen als "Anschrift" diejenige des Nachtragsliquidators angeführt wird, wird der de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §303 Abs4;UStG 1972 §11 Abs1 Z1;UStG 1972 §12 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/13/0134
Rechtssatz: § 11 Abs 1 Z 1 UStG 1972 begnügt sich nicht mit Angaben, aus denen im Zusammenhalt mit dem übrigen Sachverhalt hervorgeht, daß ein (irgendein) Unternehm... mehr lesen...
Anläßlich einer im Jahre 1989 beim Beschwerdeführer durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung, die auch die Umsatzsteuer der Streitjahre betraf, wurde u.a. festgestellt, daß der Beschwerdeführer seit 1985 keine Bücher mehr geführt habe. Der Prüfer vertrat die Ansicht, vom Beschwerdeführer beantragte Vorsteuerabzüge aus selbsterrechneten Zinsenbelastungen seien mangels Vorliegens von Rechnungen ebensowenig anzuerkennen wie Vorsteuern aus gerichtlichen Exekutionstiteln. Ein vom Gericht... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1;UStG 1972 §12 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/15/0009 E 14. November 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nur eine Rechnung des leistenden Unternehmers berechtigt zum Vorsteuerabzug; es muß sich iSd § 11 Abs 1 UStG 1972 um eine Rechnung des Unternehmers handeln, der die steuerpflichtige Lieferung oder die steuerpflichtige sonstige Leistung ausführt und demgeg... mehr lesen...
Nach Werbung und Beratung durch eine X GmbH (in der Folge: GmbH) betreffend die Errichtung und Vermietung von drei Häusern mit insgesamt 27 Wohnungen in der Stadt Salzburg vereinigten sich die Beschwerdeführer, die durchwegs außerhalb Salzburgs wohnen und arbeiten, am 14. Juni 1985 zu einer Miteigentümergemeinschaft. Noch am selben Tag beauftragten und bevollmächtigten die Beschwerdeführer die GmbH mit der Abwicklung des beschlossenen Bauvorhabens. Neben den Kosten für den Grundkauf u... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
88/14/0168
Besprechung in:
ÖStZB 1992, 86;
Rechtssatz: Bei Dauerverträgen - somit auch bei Mietverträgen - ist der Zahlungsbeleg iVm dem Vertrag über die vereinbarten Leistungen als Rechnung iSd § 11 Abs 1 UStG 1972 anzusehen, wenn im Vertrag alle vom Gesetz ge... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt einen Handel mit Kraftfahrzeug-Zubehör. Eine in seinem Unternehmen durchgeführte abgabenbehördliche Prüfung (BP) stellte fest, daß der Beschwerdeführer mit Rechnungen, lautend auf die Firma Bi in Innsbruck, in den Jahren 1977 bis 1983 (Streitjahre) Waren im Wert von netto S 50,263.800,85 bezog. Eine Firma Bi habe unter der angegebenen Adresse jedoch nicht existiert. Die BP versagte der für die eben erwähnten Warenbezüge verrechneten Umsatzsteuer in Höhe v... mehr lesen...