Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit den unter dem Begriff "Vorsteuerschwindel des Werner Rydl" durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen in der Öffentlichkeit bekannten Vorgängen. Mit Bescheiden jeweils vom 10. Juni 1996 verminderte das Finanzamt entsprechend den Feststellungen einer im Jahr 1995 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung gemäß § 151 BAO (über den Zeitraum XI/94 bis VI/95) die Vorsteuer im Jahressteuerbescheid für die Umsatzsteuer des Jahres 1994 ... mehr lesen...
Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit den unter dem Begriff "Vorsteuerschwindel des Werner Rydl" durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen in der Öffentlichkeit bekannten Vorgängen. Mit Bescheiden jeweils vom 10. Juni 1996 verminderte das Finanzamt entsprechend den Feststellungen einer im Jahr 1995 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung gemäß § 151 BAO (über den Zeitraum XI/94 bis VI/95) die Vorsteuer im Jahressteuerbescheid für die Umsatzsteuer des Jahres 1994 ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1 Z3;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1994 §11 Abs1 Z3;UStG 1994 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Liegt eine Diskrepanz zwischen tatsächlich gelieferter Ware und in der Rechnung enthaltener Bezeichnung vor, ist der Vorsteuerabzug zu versagen, wobei es auf eine Gutgläubigkeit des Leistungsempfängers an der "Seriosität der Geschäftsabwicklung" grundsätzlich nicht ankommt (daz... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/15/0136
Besprechung in:
SWK Nr. 31/2006, S 872 - S 878;
Rechtssatz: Durch die Regelung des § 11 Abs 1 UStG 1994, nach welcher Rechnungen bestimmte Merkmale aufweisen müssen, soll der Abgabenbehörde die Kontrolle der Einhaltung der steuerlichen Vorschriften e... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1 Z3;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1994 §11 Abs1 Z3;UStG 1994 §12 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/05/28 96/15/0220 4 Stammrechtssatz Der Vorsteuerabzug hat zur Voraussetzung, daß über die tatsächlich erbrachte Leistung eine Rechnung im Sinn des § 11 UStG 1994 gelegt worden ist (Hinweis: Kolacny/Mayer, UStG 1994, § 12 Anm 2). Es muß also die ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1 Z3;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1994 §11 Abs1 Z3;UStG 1994 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Liegt eine Diskrepanz zwischen tatsächlich gelieferter Ware und in der Rechnung enthaltener Bezeichnung vor, ist der Vorsteuerabzug zu versagen, wobei es auf eine Gutgläubigkeit des Leistungsempfängers an der "Seriosität der Geschäftsabwicklung" grundsätzlich nicht ankommt (daz... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1 Z3;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1994 §11 Abs1 Z3;UStG 1994 §12 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/05/28 96/15/0220 4 Stammrechtssatz Der Vorsteuerabzug hat zur Voraussetzung, daß über die tatsächlich erbrachte Leistung eine Rechnung im Sinn des § 11 UStG 1994 gelegt worden ist (Hinweis: Kolacny/Mayer, UStG 1994, § 12 Anm 2). Es muß also die ... mehr lesen...
Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit den unter dem Begriff "Mehrwertsteuerschwindel des Werner Rydl" durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen in der Öffentlichkeit bekannten Vorgängen. Der Beschwerdeführer betreibt ein Import/Export-Unternehmen. Er erwarb von EL "Parfumöle" und machte hiefür hinsichtlich des Zeitraumes Jänner bis Juni 1995 Vorsteuern in Höhe von ca. 3,5 Mio. S geltend. EL hatte dem Beschwerdeführer über diese Lieferung mehrere Rechnungen erteilt. Sowe... mehr lesen...
Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit den unter dem Begriff "Mehrwertsteuerschwindel Werner Rydl" in der Öffentlichkeit durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen bekannten Vorgängen. Das Finanzamt führte beim Beschwerdeführer, der ein Handelsunternehmen betreibt, eine abgabenbehördliche Prüfung durch. In der Niederschrift vom 24. Jänner 1996 über das Ergebnis der Prüfung wird festgehalten, daß der Beschwerdeführer für die Monate April bis Juni 1995 Vorsteuern in Höhe vo... mehr lesen...
Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit den unter dem Begriff "Mehrwertsteuerschwindel des Werner Rydl" durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen in der Öffentlichkeit bekannten Vorgängen. Der Beschwerdeführer betreibt ein Handelsunternehmen. In den Jahren 1994 und 1995 kaufte er bei EL Parfumöle, Kunststoffenster und Buchenholz. Aufgrund von Rechnungen der EL machte er im Jahr 1994 Vorsteuern in Höhe von S 1,433.717,40 und im Jahr 1995 Vorsteuern in Höhe von S 5,936.... mehr lesen...
Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit den unter dem Begriff "Mehrwertsteuerschwindel Werner Rydl" in der Öffentlichkeit durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen bekannten Vorgängen. Das Finanzamt führte beim Beschwerdeführer, der ein Handelsunternehmen betreibt, eine abgabenbehördliche Prüfung durch. In der Niederschrift vom 24. Jänner 1996 über das Ergebnis der Prüfung wird festgehalten, daß der Beschwerdeführer für die Monate April bis Juni 1995 Vorsteuern in Höhe vo... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z3;UStG 1994 §12 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/15/0223 E 28. Mai 1998
Rechtssatz: Der Vorsteuerabzug hat zur Voraussetzung, daß über die tatsächlich erbrachte Leistung eine Rechnung im Sinn des § 11 UStG 1994 gelegt worden ist (Hinweis: Kolacny/Mayer, UStG 1994, § 12 Anm 2). Es muß also die Lieferung erfolgt sein und e... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z3;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/15/0223 E 28. Mai 1998
Rechtssatz: Als handelsübliche Bezeichnung kann jede im allgemeinen Geschäftsverkehr für einen Gegenstand allgemein verwendete Bezeichnung gesehen werden. Schlagworte Definition von Begriffen mit allgemeiner... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Voraussetzung für den Vorsteueranspruch, nämlich die Übereinstimmung zwischen gelieferter und in der Rechnung ausgewiesener Ware, ist dann nicht erfüllt, wenn die in der Rechnung gewählte Bezeichnung des Liefergegenstandes eine solche Vorstellung vom Liefergegenstand hervorruft, die mit dem tatsächlich gelieferten Gegenstand nicht in Einklang zu bringen ist (Hinweis E 28.5.1998, 96/15/0220). Es kommt entscheidend darauf an, von welcher Art die tatsächlich gelieferten Gegens... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z3;UStG 1994 §16; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/15/0223 E 28. Mai 1998
Rechtssatz: Erfüllen Rechnungen die Erfordernisse des § 11 UStG 1994 (etwa der handelsüblichen Bezeichnung der gelieferten Gegenstände) nicht, so sind die Voraussetzungen für die Anerkennung des Vorsteuerabzugs (noch) nicht erfüllt (Hinweis: E 30.10.1996, 96... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1;UStG 1972 §12 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/05/28 96/15/0132 1 Stammrechtssatz Die Voraussetzung für den Vorsteueranspruch, nämlich die Übereinstimmung zwischen gelieferter und in der Rechnung ausgewiesener Ware, ist dann nicht erfüllt, wenn die in der Rechnung gewählte Bezeichnung des Liefergegenstandes eine solche Vorstellung vom Li... mehr lesen...
Index: E3L E09301000E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art22 Abs3 litc;61987CJ0123 Jeunehomme EGI VORAB;61995CJ0085 Reisdorf VORAB;61996CJ0141 Langhorst VORAB;UStG 1994 §11 Abs1;UStG 1994 §12 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/15/0223 E 28. Mai 1998
Rechtssatz: Die in Art 22 Abs 3 lit c der Richtlinie 77/388/EWG normierte Befugnis der Mitgliedstaate... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z3;UStG 1994 §12 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/15/0223 E 28. Mai 1998
Rechtssatz: Der Vorsteuerabzug hat zur Voraussetzung, daß über die tatsächlich erbrachte Leistung eine Rechnung im Sinn des § 11 UStG 1994 gelegt worden ist (Hinweis: Kolacny/Mayer, UStG 1994, § 12 Anm 2). Es muß also die Lieferung erfolgt sein und e... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z3;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/15/0223 E 28. Mai 1998
Rechtssatz: Als handelsübliche Bezeichnung kann jede im allgemeinen Geschäftsverkehr für einen Gegenstand allgemein verwendete Bezeichnung gesehen werden. Schlagworte Definition von Begriffen mit allgemeiner... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z3;UStG 1994 §16; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/15/0223 E 28. Mai 1998
Rechtssatz: Erfüllen Rechnungen die Erfordernisse des § 11 UStG 1994 (etwa der handelsüblichen Bezeichnung der gelieferten Gegenstände) nicht, so sind die Voraussetzungen für die Anerkennung des Vorsteuerabzugs (noch) nicht erfüllt (Hinweis: E 30.10.1996, 96... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Lehrer, war in den Streitjahren Geschäftsführer einer Handelsgesellschaft und erklärte darüber hinaus u.a. auch noch Umsätze und Einkünfte aus selbständig ausgeübter Schilehrertätigkeit und aus Vermietung und Verpachtung. Nach den Ergebnissen einer die wirtschaftlichen Aktivitäten des Beschwerdeführers in den Jahren 1987 bis 1990 erfassenden abgabenbehördlichen Prüfung erließ das Finanzamt nach Wiederaufnahme der Umsatz- und Einkommensteuerverfahren für die Ja... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1;UStG 1972 §12;UStG 1972 §20;UStG 1972 §21; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/09/17 95/14/0068 1 Stammrechtssatz Werden Rechnungen durch den Rechnungsaussteller berichtigt oder ergänzt, so ist der Vorsteuerabzug grundsätzlich erst für den Voranmeldungszeitraum (Veranlagungszeitraum) zulässig, in dem die Berichtigung oder Ergänzung der mangelhaften ... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei führt ein Gastronomieunternehmen. Am 17. März 1994 schloß sie mit der S-AG, einem Brauunternehmen, einen Bierlieferungsvertrag mit einer Laufzeit vom 1. März 1994 bis zum 28. Februar 2004. Punkt 2 und 3 dieses Vertrages lauten: "2. Leistung der S-AG S-AG verpflichtet sich, a) dem Vertragspartner Biere einwandfreier Qualität zu liefern und b) über dessen Wunsch zur Ausgestaltung seiner Absatzstätte einen einmaligen Betrag von S 299.000,- zuzüglich... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1;
Rechtssatz: Bei Leistungen aufgrund von Dauerverträgen kann dem Zahlungsbeleg iVm dem Vertrag über die vereinbarten Leistungen die Funktion einer Rechnung zukommen (Hinweis E 14.5.1991, 88/14/0167, 0168). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997140136.X02 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
In dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid nahm die belangte Behörde auf Grund von Feststellungen einer abgabenbehördlichen Prüfung als erwiesen an, daß die beschwerdeführende Gemeinde in den Jahren 1984 bis 1990 ein neues Gemeindehaus und ein Altenwohnheim errichtet habe, wobei die Ausführung in zwei Baustufen erfolgt sei. Im ersten Bauabschnitt sei die Errichtung des "Altenwohnheimes" zur Ausführung gelangt (Endabrechnung 18. Dezember 1987). Dieses bestehe aus acht Kle... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1 Z2;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §2 Abs3;
Rechtssatz: Mit dem Vorbringen, die in den Rechnungen ausgewiesenen Leistungen seien, wie im Rahmen der Prüfung auch eindeutig festgestellt und dokumentiert worden sei, für die Gemeinde erbracht worden, wird nicht aufgezeigt, daß das im § 11 Abs 1 Z 2 UStG 1972 für Rechnungen, welche gemäß § 12 Abs 1 Z 1 UStG 1972 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist ein Handelsunternehmen. Am 3. Mai 1993 erhielt sie eine schriftliche Anfrage der M, einer Gesellschaft mit Sitz in Brasilien, mit folgendem Inhalt: "Wie benötigen die wöchentliche Zusendung von frischem Gelee Royal lyophilisiert der Marke Benjamin als Kosmetikstoff und haben bereits mit der Firma J, S, ... Kontakt aufgenommen. Im Zuge des Angebotes dieser Firma mußten wird jedoch feststellen, daß diese den Export mit erhöhtem Preis anbietet als im Inla... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §115 Abs1;UStG 1972 §11 Abs1 Z1;
Rechtssatz: § 11 Abs 1 Z 1 UStG 1972 ist nicht mehr entsprochen, wenn der Lieferant mit einem "Scheinnamen" bezeichnet wird, der nicht eine in den Verkehrskreisen gebräuchliche und bekannte Benennung des Lieferanten ist und die Behörde nur durch ein eigenständiges Ermittlungsverfahren die Ident... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1 Z1;UStG 1972 §12 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/04/24 94/13/0133 1 Stammrechtssatz § 11 Abs 1 Z 1 UStG 1972 begnügt sich nicht mit Angaben, aus denen im Zusammenhalt mit dem übrigen Sachverhalt hervorgeht, daß ein (irgendein) Unternehmer die in Rechnung gestellten Lieferungen oder Leistungen erbracht hat, es muß der Rechnung vielmehr ... mehr lesen...
Im Zuge einer im Unternehmen der Beschwerdeführerin durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung stieß der Prüfer auf dem Konto "Fremdarbeit" auf Rechnungen einer Firma J. in Höhe von S 236.600,-- für das Wirtschaftsjahr 1987 und von S 504.075,-- für das Wirtschaftsjahr 1988. Aus diesen Rechnungen waren auch Vorsteuerbeträge von der Beschwerdeführerin geltend gemacht worden. Erhebungen des Prüfers ergaben, daß die Firma J. nicht auffindbar war. Ein Unternehmen mit der vom Rechnungsausst... mehr lesen...