Entscheidungen zu § zitierhinw GVG-B 2005

Unabhängige Verwaltungssenate

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TE Uvs Bescheid 2007/5/22 Senat-AB-06-2068

Am 19. Mai 2006 stellte der Berufungswerber einen Asylantrag und wurde am selben Tag in die Grundversorgung des Bundes aufgenommen. Am 8. Juni 2006 erließ die Erstbehörde einen auf § 5 Asylgesetz 2005 gestützten Bescheid. Einer dagegen erhobenen Berufung gab der Unabhängige Bundesasylsenat keine Folge, einer hiegegen erhobenen Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erkannte dieser die aufschiebende Wirkung zu. Am 4. August 2006 entfernte sich der Berufungswerber aus der Betreuung... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 22.05.2007

RS Uvs 2007/5/22 Senat-AB-06-2068

Norm: GVG-B 2005§3 Abs1
Rechtssatz: Das GVG-B 2005 macht die Gewährung der Bundesversorgung nicht von der Hilfsbedürftigkeit des Betroffenen abhängig, sondern gewährt die Versorgung unabhängig davon. Folglich kann ein Ansinnen eines Betroffenen auf (Wieder)Aufnahme in die Grundversorgung des Bundes nicht mit der
Begründung: verwehrt werden, dass er nicht hilfsbedürftig sei. Zuletzt aktualisiert am... mehr lesen...

Rechtssatz | Uvs | 22.05.2007

RS Uvs 2007/5/22 Senat-AB-06-2068

Norm: GVG-B 2005§3 Abs1
Rechtssatz: Die
Gründe: für den Ausschluss aus der Grundversorgung des Bundes sind im § 3 GVG-B 2005 taxativ aufgezählt. Daraus ergibt sich, dass nicht jeder Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten des § 15 Asylgesetz 2005 auch gleichzeitig einen Ausschluss von der Grundversorgung des Bundes rechtfertigen kann. Die
Gründe: für den Ausschluss aus der Grundversorgung des Bundes sind im Paragraph 3, GVG-B 2005 taxativ ... mehr lesen...

Rechtssatz | Uvs | 22.05.2007

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