Entscheidungen zu § 21 Abs. 3 KStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Vwgh Erkenntnis 2022/2/9 Ro 2022/15/0004

1        Mit Kaufvertrag vom 23. Dezember 2015 verkaufte HS eine in Vorarlberg gelegene Liegenschaft um einen Kaufpreis von rund 990.000 €. Der Revisionswerber, ein Rechtsanwalt, nahm für diesen Grundstücksverkauf als Parteienvertreter die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer, der Immobilienertragsteuer und der Eintragungsgebühr vor. 2        Im Rahmen der Selbstberechnung der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) ermittelte der Revisionswerber die Bemessungsgrundlage gemäß § 30 Abs. 4 Z... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.02.2022

RS Vwgh 2022/2/9 Ro 2022/15/0004

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30b Abs2KStG 1988 §21 Abs3 Z4KStG 1988 §24 Abs2
Rechtssatz: Der VwGH hat im Erkenntnis vom 26. Mai 2021, Ra 2019/15/0046, in Bezug auf private Grundstücksveräußerungen eines Vereins ausgesprochen: "Mit der Entrichtung der Immobilienertragsteuer in der korrekten Höhe gilt die Körperschaftsteuer aus privaten Grundstücksgeschäften als abgegolten (vgl. § 2... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.02.2022

TE Vwgh Erkenntnis 2021/5/26 Ra 2019/15/0046

1        Bei der mitbeteiligten Partei, einer im Sinne der §§ 34 ff BAO gemeinnützigen und nach § 4a Abs. 2 Z 3 EStG 1988 spendenbegünstigten Körperschaft im Bereich der Kinder- und Jugendfürsorge, wurde eine Außenprüfung durchgeführt. Der Prüfer stellte fest, die mitbeteiligte Partei habe im Jahr 2013 geerbte Grundstücke veräußert und die Veräußerungserlöse steuerfrei belassen. Die steuerfreie Veräußerung der Grundstücke wäre nur möglich, wenn diese Betriebsvermögen eines unentbehrli... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.05.2021

TE Vwgh Erkenntnis 2018/10/18 Ro 2016/15/0040

1 Bei der revisionswerbenden Partei, einem gemeinnützigen Verein, fand eine Außenprüfung statt, bei der vom Prüfer Grundstücksveräußerungen der Jahre 2012 (nach dem 31. Mai 2012) und 2013 aufgegriffen und als steuerpflichtig (Immobilienertragsteuer) qualifiziert wurden. Die Veräußerung im Jahr 2012 betraf eine Liegenschaft in M mit einem Veräußerungserlös in Höhe von 235.000 EUR. Im Jahr 2013 wurde eine Liegenschaft in E um 227.431,40 EUR veräußert. 2 Das Finanzamt folgte de... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.10.2018

TE Vwgh Erkenntnis 2018/6/27 Ro 2016/15/0025

1 Die mitbeteiligte Körperschaft öffentlichen Rechts veräußerte am 23. Juli 2012 drei Grundstücke, die am 1. Jänner 1998 in Bauland umgewidmet worden waren. Mit Körperschaftsteuererklärung 2012 vom 13. Mai 2013 erklärte sie "Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen nach Umwidmung" in Höhe von 126.576 EUR. 2 Gegen den erklärungsgemäß ergangenen Körperschaftsteuerbescheid 2012 erhob die Mitbeteiligte Beschwerde, die sie damit begründete, dass die verkauften Grundstücke zuvor lan... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.06.2018

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