Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 16. August 2021 beantragte die XXXX vertreten durch die KESCHMANN Rechtsanwalts-GmbH, Servitengasse 4/20, 1090 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, den Ersatz der Pauschalgebühr und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren „A09 Pyhrn Autobahn, Generalsanierung Tunnel Schartnerkogel, BuS Ausrüstung, Auftraggeber ID-Nr.: 64489“ der Auftragge... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 16.06.2021, beim BVwG eingebracht am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die angefochtene gesondert anfechtbare Entscheidung vom 11.06.2021 für nichtig zu erklären, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. 2. Die Antragstellerin entrichtete an Pauschalgebühren insgesamt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 25. Mai 2021 beantragte die XXXX vertreten durch die Beck & Dörnhöfer & Partner Rechtsanwälte OG, Colmarplatz 1, 7000 Eisenstadt, in der Folge Antragstellerin, die Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Ausnahme ihres Angebots von der Akteneinsicht, die Einleitung eines Verfahrens zur Nichtigerklärung der Entscheidung über den Abschluss der Rahmenvereinbarung, die Akteneinsicht, die Durchführung e... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 03.05.2021, beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht am selben Tag, beantragte die Antragstellerin, das Bundesverwaltungsgericht möge „die gesamten Ausschreibungsunterlagen im Vergabeverfahren […] für nichtig erklären“, in eventu „die für die Antragstellerin diskriminierende Anforderung Pkt. 4 Nr. 8 der Ausschreibungsunterlage Teil C – Leistungsbeschreibung im Vergabeverfahren […] für nichtig erklären (in eventu zu streiche... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 05.05.2021 beantragte die Antragstellerin die Erlassung einer einstweiligen Verfügung dahingehend, dass der Auftraggeberin für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens die Erteilung des Zuschlags untersagt werde. Zudem stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 26.04.2021, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren. 2. Am... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Antrag vom 15.04.2021, beim BVwG eingebracht am selben Tag, begehrte die Antragstellerin die „Wahl der Direktvergabe der [Auftraggeberin] für die Brückensanierungsmaßnahmen im Streckennetz der A8 Innkreis Autobahn im Bereich zwischen Ort im Innkreis und Suben (km 62,0 – km 74,0) für nichtig“ zu erklären sowie in eventu festzustellen, dass die Durchführung des Vergabeverfahrens „ohne vorherige Bekanntmachung […] rechtswidrig war“ und dass „d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 12. April 2021 beantragte die XXXX in der Folge Antragstellerin, die Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 2. April 2021 und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren „Rahmenvereinbarung Reinigungsdienstleistungen MC 17SCP 4 & 5, Los 1+2“ der Auftraggeberinnen Johannes Kepl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 22.12.2020 stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 14.12.2020, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühr. 2. Mit Schriftsatz vom 13.01.2021 teilte die Auftraggeberin dem Bundesverwaltungsgericht mit, dass diese die angefochtene Ausscheidensentscheidung vom 14.12.2020 zurückgenommen habe. 3. Mit Schriftsatz ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 06.11.2020, beim BVwG eingebracht am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die am 28.10.2020 bekanntgemachte Ausschreibung samt all ihren Unterlagen für das Vergabeverfahren „Lieferung von Handdesinfektionsmittel 100ml + Nachfüllung (VAH bzw. ÖGMHP gelistet)", Aktenzeichen des Auftraggebers: 55719, für nichtig zu erklären, in eventu die für die Antragstellerin diskriminierenden Anforderungen bzw. technisch unmöglichen Spezifika... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 24. November 2020 beantragte die XXXX , vertreten durch die KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH, Fleischmarkt 1, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Ausschreibung, in eventu einzelner näher bezeichneter Punkte der Ausschreibung, die Akteneinsicht, den Ersatz der Pauschalgebühr, die Überprüfung der Gebühren und Rückerstattung allenfalls zu viel bezahlter... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 18.11.2020 beantragte die XXXX (im Folgenden „Antragstellerin“) die Zuschlagsentscheidung vom 09.11.2020 für nichtig zu erklären, Akteneinsicht in den vorzulegenden Vergabeakt und den Nachprüfungsakt zu gewähren, eine mündliche Verhandlung durchzuführen und die Auftraggeberin dazu zu verpflichten, der Antragstellerin die Pauschalgebühren zu ersetzen. Die Antragstellerin verband ihre Anträge mit dem Antrag auf Erlassung einer eins... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz oder die Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz oder die Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 14. September 2020 beantragte die XXXX vertreten durch Mag. Sylvia Unger, Rechtsanwältin, Ferstelgasse 1/1, 1090 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Ausnahme ihres Angebots von der Akteneinsicht, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 4. September 2020, den Ersatz der Pauschalgebühr, die Überprüfung der Gebühren und sowie die Erlassung einer einstw... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 23.07.2020 beantragte die Antragstellerin die Erlassung einer einstweiligen Verfügung dahingehend, dass der Auftraggeberin für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens die Erteilung des Zuschlags untersagt werde. Zudem stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 17.07.2020, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren. 2. Am... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag, Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung samt Antrag auf Kostenersatz) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Die Antragstellerin hat mit Schri... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: In dem im Entscheidungskopf ersichtlichen Vergabeverfahren wurde eine Zuschlagsentscheidung versandt, die von der ASt mit Nachprüfungsantrag bekämpft wird. Zur Absicherung des Nachprüfungsantrags beantragte die ASt mit den entsprechenden Form- und Inhaltserfordernissen die Erlassung einer einstweiligen Verfügung (= eV). Die AG und die in Aussicht genommene Bieterin haben verfahrensökonomisch keine substantiierten Interessen gegen die beantragte eV vorge... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Berichtigung In der am 3.7.2020 erlassenen einstweiligen Verfügung (eV) wurde im
Spruch: schreibfehlerhaft die Verfahrenszahl W131 2223363-2- genannt. Wie die Verfahrensparteien aus der Internetkundmachung des Nachprüfungsverfahrens gemäß § 345 BVergG 2018 und aus den bisherigen Verfahrensstücken wissen (konnten), wird das Nachprüfungsverfahren gegen die Zuschlagsentscheidung dieses Vergabeverfahrens zur Verfahrenszahl W131 2232363-2 geführt. Insoweit konnte dieser ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 19.06.2020 beantragte die Antragstellerin die Erlassung einer einstweiligen Verfügung dahingehend, dass der Auftraggeberin für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens die Abgabe der Widerrufserklärung untersagt werde. Zudem stellte die Antragstellerin Anträge auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung und der Widerrufsentscheidung jeweils betreffend Los 3 vom 09.06.2020, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die Antragstellerin begehrte iZm dem im Entscheidungskopf ersichtlichen Vergabeverfahren neben die Nichtigerklärung einer gesondert anfechtbaren Entscheidung auch die Erlassung einer einstweiligen Verfügung iZm dem Vergabelos 3 zur Absicherung ihres Nichtigerklärungsantrags. Auftraggeberseitig trat die Finanzprokuratur als Rechtsvertreter aller Auftraggeber, das sind 1. die Republik Österreich (Bund), 2. die Bundesbeschaffung GmbH und 3. alle weiteren Au... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 26.03.2020, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Ausscheidens- und Auswahlentscheidungen vom 10.03.2020 hinsichtlich der Lose 1 und 2, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin und die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung. Zur Rechtswidrigkeit der Ausscheidens- und Auswahlentsche... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 28.02.2020 begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 19.02.2020, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen folgendes ausgeführt: Ausgeschrieben sei ein Bauauftrag betreffend die elektrotechnisch... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 17.02.2020, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin den gegenständlichen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit welcher die Untersagung des Abschlusses der gegenständlichen Rahmenvereinbarung betreffend Los 6 beantragt wurde, verbunden mit Anträgen auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung, soweit davon auch das Angebot zu Los 6 umfasst... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 19. Februar 2020 beantragte die AAAA ,[HR2] vertreten durch die Scherbaum Seebacher Rechtsanwälte GmbH, Schmiedgasse 2, 8010 Graz, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Akteneinsicht, die Ausnahme von der Akteneinsicht in das eigene Angebot, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Stattgabe der Beweisanträge, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: unter A) ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die AG versandte zu Lasten des Angbeots der ASt eine Ausscheidensentscheidung (vom 6.12.2019), nachdem zuvor bereits eine Zuschlagsentscheidung zu Gunsten einer Konkurrentin der ASt von der AG bereits zurückgenommen worden war. 2. Die ASt brachte gegen diese Ausscheidensentscheidung einen Nachprüfungsantrag ein und begehrte zur Absicherung dieses Nachprüfungsantrags 1. die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit welcher dem Auftraggeber im Vergabeverfahren GZ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Am 02.12.2019 brachte die Antragstellerin zunächst die nachstehenden Anträge auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung beim Bundesverwaltungsgericht ein: "Das Bundesverwaltungsgericht möge - eine einstweilige Verfügung erlassen, mit welcher der Auftraggeberin für die Dauer von 12 Monaten untersagt wird, den Zuschlag im Direktvergabeverfahren betreffend die Erbringung von Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennah- und -regionalverkehr in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der EU vom 12. April 2019, 2019/S 073-174026, leitete der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, in der Folge belangte Behörde, ein Verfahren zur Vergabe von Bodenabfertigungsdiensten am Flughafen Wien für Dienstleister nach dem Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz ein. 2. Sieben Unternehmen beantragten die Erteilung der Bewilligung. 3. Die FFFF wies in den Schreiben vom 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der EU vom 12. April 2019, 2019/S 073-174026, leitete der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, in der Folge belangte Behörde, ein Verfahren zur Vergabe von Bodenabfertigungsdiensten am Flughafen Wien für Dienstleister nach dem Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz ein. 2. Sieben Unternehmen beantragten die Erteilung der Bewilligung. 3. Die FFFF wies in den Schreiben vom 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der EU vom 12. April 2019, 2019/S 073-174026, leitete der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, in der Folge belangte Behörde, ein Verfahren zur Vergabe von Bodenabfertigungsdiensten am Flughafen Wien für Dienstleister nach dem Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz ein. 2. Sieben Unternehmen beantragten die Erteilung der Bewilligung. 3. Die FFFF wies in den Schreiben vom 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der EU vom 12. April 2019, 2019/S 073-174026, leitete der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, in der Folge belangte Behörde, ein Verfahren zur Vergabe von Bodenabfertigungsdiensten am Flughafen Wien für Dienstleister nach dem Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz ein. 2. Sieben Unternehmen beantragten die Erteilung der Bewilligung. 3. Die FFFF wies in den Schreiben vom 2... mehr lesen...