Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 17.11.2025 brachte die XXXX (im Folgenden: Antragstellerin) ein als „Beschwerde gemäß § 312, 131, und 141 BVergG 2018“ bezeichnetes Anbringen beim Bundesverwaltungsgericht ein und stellte folgende Anträge: 1. Am 17.11.2025 brachte die römisch 40 (im Folgenden: Antragstellerin) ein als „Beschwerde gemäß Paragraph 312, 131,, und 141 BVergG 2018“ bezeichnetes Anbringen beim Bundesverwaltungsgericht ein und stellte ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 17. September 2024 beantragte die XXXX vertreten durch die POCHMARSKI KOBER Rechtsanwälte GmbH, Hamerlinggasse 8, 8010 Graz, in der Folge Antragstellerin, die Akteneinsicht, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Ausschreibung, und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wiedergegeben. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren „... mehr lesen...
Begründung: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch eins. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Die XXXX führt unter der Bezeichnung XXXX , ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung durch. Der geschätzte Auftragswert liegt im Unterschwellenbereich. 1.1. Die römisch 40 führt unter der Bezeichnung römisch 40 , ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung zum Abschluss einer R... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Einstellung der Verfahren Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über d... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 06.12.2021, beim BVwG eingebracht am darauffolgenden Tag, begehrte die Antragstellerin ein Nachprüfungsverfahren betreffend die Rechtmäßigkeit der Ausschreibungsunterlage sowie der Entscheidung der Nichtverlängerung für die Abgabefirst der Muster einleiten, die angefochtene Ausschreibung zur Gänze für nichtig zu erklären, in eventu die angefochtene Bestimmungen, in eventu die angefochtene Entscheidung, die Abgabefrist für di... mehr lesen...