Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 11.12.2025 begehrte die Antragstellerin unter anderem die Nichtigerklärung der Entscheidung vom 02.12.2025 mit welchem Unternehmer die Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend führte die Antragstellerin in ih... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Nachprüfungsantrag und Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung vom 4. Dezember 2025 1. Mit Schriftsatz vom 4. Dezember 2025, beim Bundesverwaltungsgericht am 5. Dezember 2025 eingelangt, beantragte die AAAA , vertreten durch die DDDD , in der Folge Antragstellerin, die Einleitung des Nachprüfungsverfahrens, die Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der angefochtenen... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In dem im Entscheidungskopf ersichtlichen Vergabeverfahren focht die ASt eine Zuschlagsentscheidung an und begehrte zur Absicherung des Nachprüfungsantrags eine einstweilige Verfügung. 2. Das gegenständliche offene Vergabeverfahren ist dabei ein solches über einen Bauauftrag im Unterschwellenbereich. 3. Die ASt entrichtete dabei den Pauschalgebührenersatzbetrag iHv 4.862 Euro an das BVwG. 4. Nach Erlassung der beantra... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 25.08.2025, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die XXXX , vertreten durch die SCHÖPPL LEHNER Anwaltskanzlei OG, Fadingerstraße 24, 4020 Linz (in der Folge: Antragstellerin), den gegenständlichen Nachprüfungsantrag betreffend die Ausscheidens- und Zuschlagsentscheidung vom 12.08.2025, verbunden mit den Anträgen auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühr, auf Akteneinsicht... mehr lesen...
I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 28. August 2025 beantragte die XXXX , vertreten durch die CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH, Gauermanngasse 2, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Einleitung eines Verfärbens zur Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung, die Nichtigerklärung der Entscheidung, mit welchem Unternehmer die Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll vom 18. August 2025 hinsichtlich Los 8 (von den Auftraggebern mit ... mehr lesen...