Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Auftraggeber, der Abwasserverband "Raum Korneuburg", schrieb im Juni 2018 die gegenständliche Leistung "Verbandskläranlage Korneuburg, Errichtung 2. Ausbaustufe, Erweiterung auf 85.000 EW, maschinelle Ausrüstung und Schlosserarbeiten" in einem offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung nach dem Bestbieterprinzip aus (CPV-Code: 45300000). Laut Angaben des Auftraggebers liegt der geschätzte Auftragswert des Ba... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Antragstellerin stellte am 15.10.2018 einen Nachprüfungsantrag und einen Antrag auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühr. Die Antragstellerin bezahlte für den Nachprüfungsantrag eine Gebühr in Höhe von € 2.160,--. Am 21.11.2018 gab das Bundesverwaltungsgericht zur Zahl W138 2207649-1/19E, dem Antrag der Antragstellerin, die Entscheidung der Auftraggeberin über die Nicht-Zulassung zur Teilnahme für nichtig zu erk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 05.10.2018, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Wahl des Vergabeverfahrens vom 29.09.2018, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin und stellte diverse im
Spruch: ersichtliche Feststellungsanträge. Begründend wurde von der Antragstellerin sowei... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin hat mit Schriftsatz vom 22.11.2018 ihren Antrag auf gesetzlichen Kostenersatz zurückgezogen, da die Auftraggeberin der Antragstellerin den Kostenersatz in der Höhe von EUR 2.700,00 erstatte habe und somit - samt Rückerstattung der Pauschalgebühren durch das erkennende Gericht - der vollständige Kostenersatz geleistet worden sei. Daher sei eine gerichtliche Kostenentscheidung nicht mehr erforderlich. Das Verfahren über den Gebührenersatz (vgl. § 341 B... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin hat mit Schriftsatz vom 05.11.2018 ihren Nachprüfungsantrag zurückgezogen. Das Nachprüfungsverfahren ist somit beendet. Nicht zurückgezogen wurde jedoch der Antrag, die Auftraggeberin zum Gebührenersatz der entrichteten Pauschalgebühren zu verpflichten. Obiter wird daher darauf hingewiesen, dass durch die am 25.10.2018 erfolgte Zurücknahme der Zuschlagsentscheidung seitens der Auftraggeberin die Antragstellerin klaglos gestellt worden ist und sie s... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 26. September 2018 beantragte die XXXX , vertreten durch Schwartz Huber-Medek Pallitsch, Hohenstaufengasse 7, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Nicht-Zulassung zur Teilnahme am Vergabeverfahren vom 17. September 2018, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: unter A) wiedergegeben und ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Antragstellerin stellte am 18.09.2018 einen Nachprüfungsantrag, einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung und einen Antrag auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühr. Die Antragstellerin bezahlte für den Nachprüfungsantrag eine Gebühr in Höhe von € 810,25 und für den Antrag auf einstweilige Verfügung eine Gebühr in Höhe von € 405,13, sohin insgesamt € 1.215,38. Am 25.09.2018 wurde die verfahrensgeg... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 6. September 2018 beantragte die XXXX, vertreten durch die DIWOK HERMANN PETSCHE Rechtsanwälte LLP & Co KG, Schottenring 25, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der am 27. August 2018 elektronisch bekannt gegebenen Widerrufsentscheidung, die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Akteneinsicht und die Erlassung einer... mehr lesen...