Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 29.01.2021 beantragte die Antragstellerin die Erlassung einer einstweiligen Verfügung dahingehend, dass dem Auftraggeber für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens der Abschluss der Rahmenvereinbarung untersagt werde. Zudem stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung, mit welchem Unternehmer die Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, bzw.... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 29.01.2021 beantragte die Antragstellerin die Erlassung einer einstweiligen Verfügung dahingehend, dass dem Auftraggeber für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens der Abschluss der Rahmenvereinbarung untersagt werde. Zudem stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung, mit welchem Unternehmer die Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, bzw.... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 14.01.2021, am selben Tag beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt, stellte die XXXX , in der Folge Antragstellerin, betreffend das Vergabeverfahren „Konstruktion, Herstellung, Lieferung von Elektrotriebzügen (EMU), Aktenzeichen des Auftraggebers: 317/007/2020“ der Auftraggeberin ÖBB-Personenverkehr AG einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung in Verbindung mit einem ... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 11.12.2020 schrieb die ÖBB-Personenverkehr AG, als Auftraggeberin die Leistungen Konstruktion, Herstellung, Lieferung und Instandhaltung von bis zu 100 Elektrotriebzügen in einem Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich aus (Zahl 2020/S 242-599623, im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union). 2. Mit Schriftsatz vom 14.01.2021, am selben Tag beim Bundesverwa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 14. Dezember 2020 beantragte die Bietergemeinschaft bestehend aus der AAAA , und der BBBB , vertreten durch IIII , in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Akteneinsicht, die Ausnahme von der Akteneinsicht in den eigenen Teilnahmeantrag, die eigenen Angebote und alle von der Antragstellerin vorgelegten Unterlagen, das Durchführen... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 14. Dezember 2020 beantragte die Bietergemeinschaft bestehend aus der XXXX und der XXXX vertreten durch Dr. Christian FINK, Rechtsanwalt, Salztorgasse 2/15, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Akteneinsicht, die Ausnahme von der Akteneinsicht in den eigenen Teilnahmeantrag, die eigenen Angebote und alle von der Antragstellerin v... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 30.03.2020 stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Nichtigerklärung der Festlegung der Auftraggeberin vom 20.03.2020, wonach der Labortest (i) bis spätestens 02.04.2020 und (ii) in Österreich durchzuführen ist (protokolliert zur Zl. W139 2230047-2), verbunden mit Anträgen auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (protokolliert zur Zl. W139 2230047-1), und beantragte unter einem den Ersatz der von ihr hierfür entrichtet... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 30.03.2020 stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Nichtigerklärung der Festlegung der Auftraggeberin vom 20.03.2020, wonach der Labortest (i) bis spätestens 02.04.2020 und (ii) in Österreich durchzuführen ist (protokolliert zur Zl. W139 2230047-2), verbunden mit Anträgen auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (protokolliert zur Zl. W139 2230047-1), und beantragte unter einem den Ersatz der von ihr hierfür entrichtet... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 29.01.2021 beantragte die Antragstellerin die Erlassung einer einstweiligen Verfügung dahingehend, dass dem Auftraggeber für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens der Abschluss der Rahmenvereinbarung untersagt werde. Zudem stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung, mit welchem Unternehmer die Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, bzw. in eventu einen Antrag auf Nichtigerklärung der... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 01.02.2021, beim BVwG eingebracht am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der am 22.01.2021 von der Auftraggeberin bekannt gegebenen Entscheidung, mit welchem Unternehmen die Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, die Akteneinsicht einzuschränken, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 30.03.2020, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin den gegenständlichen zur Zl. W139 2230047-2 protokollierten Antrag auf Nichtigerklärung der sonstigen Festlegung des Auftraggebers während der Verhandlungsphase gemäß dem Schreiben vom 20.03.2020, wonach der Labortest (i) bis spätestens 02.04.2020 und (ii) in Österreich durchzuführen ist, auf Durchführung einer mündlichen Verhandl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 30.03.2020, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin den gegenständlichen zur Zl. W139 2230047-2 protokollierten Antrag auf Nichtigerklärung der sonstigen Festlegung des Auftraggebers während der Verhandlungsphase gemäß dem Schreiben vom 20.03.2020, wonach der Labortest (i) bis spätestens 02.04.2020 und (ii) in Österreich durchzuführen ist, auf Durchführung einer mündlichen Verhandl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 30.11.2020 begehrte die M XXXX Technische Untersuchungs- und Forschungsanstalt GmbH (in der Folge: „Erstantragstellerin“ genannt) die Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin vom 19.11.2020, die Erstantragstellerin auszuschließen und ihr Angebot auszuscheiden und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Mit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 30.11.2020 begehrte die M XXXX Technische Untersuchungs- und Forschungsanstalt GmbH (in der Folge: „Erstantragstellerin“ genannt) die Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin vom 19.11.2020, die Erstantragstellerin auszuschließen und ihr Angebot auszuscheiden und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Mit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 23.11.2020, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag nach Ende der Amtsstunden, begehrte die Antragstellerin unter anderem die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 12.11.2020, die Entscheidungen, eine Vergabeplattform zu verwenden, die die Abgabe eines Angebotes ohne qualifizierte elektronische Signatur durch einen ausländischen Bieter ermöglicht und keine Generierung eines Angebotshauptteiles eventuell nur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 23.11.2020, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag nach Ende der Amtsstunden, begehrte die Antragstellerin unter anderem die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 12.11.2020, die Entscheidungen, eine Vergabeplattform zu verwenden, die die Abgabe eines Angebotes ohne qualifizierte elektronische Signatur durch einen ausländischen Bieter ermöglicht und keine Generierung eines Angebotshauptteiles eventuell nur... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 25.01.2021 stellte die XXXX vertreten durch Pflaum Karlberger Wiener Opetnik Rechtsanwälte, Nibelungengasse 1, 1010 Wien (im Folgenden „die Antragstellerin“) einen Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 14.01.2021 im Vergabeverfahren „6020 Innsbruck, Kaiserjägerstraße 8, Sicherheitszentrum Tirol – Sanierung und Erweiterung - Baumeisterarbeiten“ (im Folgenden auch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 21.01.2021 stellte die Bietergemeinschaft bestehend aus 1. XXXX sowie 2. XXXX vertreten durch CHG Czernich Haidlen Gast & Partner Rechtsanwälte GmbH, Bozner Platz 4, 6020 Innsbruck (im Folgenden „die Antragstellerin“) einen Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung im Vergabeverfahren „6020 Innsbruck, Kaiserjägerstraße 8, Sicherheitszentrum Tirol – Sanierung und Erweiterung - Baumeisterarbeiten“ (im Folgenden auc... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 22.12.2020 stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 14.12.2020, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühr. 2. Mit Schriftsatz vom 13.01.2021 teilte die Auftraggeberin dem Bundesverwaltungsgericht mit, dass diese die angefochtene Ausscheidensentscheidung vom 14.12.2020 zurückgenommen habe. 3. Mit Schriftsatz ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 22.12.2020 stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 14.12.2020, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühr. 2. Mit Schriftsatz vom 13.01.2021 teilte die Auftraggeberin dem Bundesverwaltungsgericht mit, dass diese die angefochtene Ausscheidensentscheidung vom 14.12.2020 zurückgenommen habe. 3. Mit Schriftsatz ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die ASt verfasste im Oktober 2020 einen Nachprüfungsantrag wider eine Überbrückungsvergabe bei den Losen 1, 2, 3, 4, 5 und 8 im Vergabeverfahren gemäß Entscheidungskopf und verband diesen Antrag mit einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (= eV). Die Überbrückungsvergabe, die bei der Gerichtsabteilung W131 streithängig wurde, erfolgte auftraggeberseitig deshalb, weil in einem Hauptvergabeverfahren - streithängig bei der Gerichtsabt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die ASt verfasste im Oktober 2020 einen Nachprüfungsantrag wider eine Überbrückungsvergabe bei den Losen 1, 2, 3, 4, 5 und 8 im Vergabeverfahren gemäß Entscheidungskopf und verband diesen Antrag mit einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (= eV). Die Überbrückungsvergabe, die bei der Gerichtsabteilung W131 streithängig wurde, erfolgte auftraggeberseitig deshalb, weil in einem Hauptvergabeverfahren - streithängig bei der Gerichtsabt... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 14.01.2021, am selben Tag beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt, stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Ausschreibung bzw in eventu einzelner Ausschreibungsbestimmungen. Weiters beantragte die Antragstellerin die Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie den Ersatz der von ihr entrichteten Pa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die AG führt das im Entscheidungskopf ersichtliche Vergabeverfahren als nicht offenes Verfahren im Unterschwellenbereich ohne vorherige Bekanntmachung nach den Bestimmungen des 2. Teils des BVergG durch, dies mit einem geschätzten Auftragswert iHv unter 300.000,-- Euro. Es wurden sieben Unternehmer zur Angebotslegung eingeladen, wonach sechs Angebote beim AG einlangten. 2. Die MB legte ein Angebot von knapp unter 200.000,-- Euro netto, die ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. In dem im Entscheidungskopf ersichtlichen Vergabeverfahren wurde eine Zuschlagsentscheidung versandt, die von der ASt mit Nachprüfungsantrag bekämpft wurde. Zur Absicherung des Nachprüfungsantrags beantragte die ASt mit den entsprechenden Form- und Inhaltserfordernissen die Erlassung einer einstweiligen Verfügung (= eV). 2. Nach Erlassung der einstweiligen Verfügung wurde die angefochtene Zuschlagsentscheidung mit Erkenntnis vom 19.01.2021 nichtiger... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz oder die Entscheidu... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz oder die Entscheidu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 19. November 2020 beantragte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 11. November 2020. Zudem stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühr. 2. Am 23. November 2020 erteilte die Auftraggeberin zunächst allgemeine Auskünfte zum Vergabeverfahren. 3. In ihrer Stellungnahme vom 27. November 2020... mehr lesen...