Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Antragstellerin stellte am 18.09.2018 einen Nachprüfungsantrag, einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung und einen Antrag auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühr. Die Antragstellerin bezahlte für den Nachprüfungsantrag eine Gebühr in Höhe von € 810,25 und für den Antrag auf einstweilige Verfügung eine Gebühr in Höhe von € 405,13, sohin insgesamt € 1.215,38. Am 25.09.2018 wurde die verfahrensgeg... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 1. Oktober 2018 beantragte die XXXX , XXXX , 1. Mit Schriftsatz vom 1. Oktober 2018 beantragte die römisch 40 , römisch 40 , XXXX , vertreten durch die DIWOK HERMANN PETSCHE Rechtsanwälte LLP & Co KG, Schottenring 25, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der am 20. September 2018 bekannt gegebenen Widerrufsentscheidung, die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 1. Oktober 2018 beantragte die XXXX , XXXX , 1. Mit Schriftsatz vom 1. Oktober 2018 beantragte die römisch 40 , römisch 40 , XXXX , vertreten durch die DIWOK HERMANN PETSCHE Rechtsanwälte LLP & Co KG, Schottenring 25, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der am 20. September 2018 bekannt gegebenen Widerrufsentscheidung, die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 6. September 2018 beantragte die AAAA , vertreten durch die DIWOK HERMANN PETSCHE Rechtsanwälte LLP & Co KG, Schottenring 25, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der am 27. August 2018 elektronisch bekannt gegebenen Widerrufsentscheidung, die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Akteneinsicht und die Erlass... mehr lesen...