Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In dem im Entscheidungskopf bzw
Spruch: ersichtlichen Vergabeverfahren ist ein Dienstleistungsauftrag in einem Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich mit vier Vergabelosen ausgeschrieben. 2. Die ASt bekämpft mit dem am 02.07.2026 protokolierten Nachprüfungs- und eV-Antrag die Entscheidung über die Nicht-Zulassung zur Teilnahme. Zur Absicherung der Nichtigerklärungsbegehren im verb... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In dem im Entscheidungskopf bzw
Spruch: ersichtlichen Vergabeverfahren ist ein Dienstleistungsauftrag in einem Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich mit vier Vergabelosen ausgeschrieben. 2. Die ASt bekämpft mit dem am 02.07.2026 protokolierten Nachprüfungs- und eV-Antrag die Entscheidung über die Nicht-Zulassung zur Teilnahme. Zur Absicherung der Nichtigerklärungsbegehren im verb... mehr lesen...
I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 22. Juni 2026 beantragte die XXXX , vertreten durch die Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Schubertring 6, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der gegenständlich angefochtenen Entscheidung über den Abschluss der Rahmenvereinbarung (Zuschlagsentscheidung), die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, die Gewährung von Akteneinsicht im größtmöglichen Umfang in den Vergabeakt und den Ersa... mehr lesen...
I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 22. Juni 2026 beantragte die XXXX , vertreten durch die Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Schubertring 6, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der gegenständlich angefochtenen Entscheidung über den Abschluss der Rahmenvereinbarung (Zuschlagsentscheidung), die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, die Gewährung von Akteneinsicht im größtmöglichen Umfang in den Vergabeakt und den Ersa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Am 19.06.2026 stellte die Bietergemeinschaft bestehend aus 1. XXXX (im Folgenden: Antragstellerin) den gegenständlichen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, verbunden mit den Anträgen auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 10.06.2026, auf Akteneinsicht, auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Gebührenersatz der von ihr e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Am 19.06.2026 stellte die Bietergemeinschaft bestehend aus 1. XXXX (im Folgenden: Antragstellerin) den gegenständlichen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, verbunden mit den Anträgen auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 10.06.2026, auf Akteneinsicht, auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Gebührenersatz der von ihr e... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Am 19.12.2025 stellte die XXXX (im Folgenden: Antragstellerin) den gegenständlichen Antrag auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung, verbunden mit den Anträgen auf Akteneinsicht, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Gebührenersatz der von ihr entrichteten Pauschalgebühren. 1. Am 19.12.2025 stellte die römisch 40 (im Folgenden: Antragst... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Am 19.12.2025 stellte die XXXX (im Folgenden: Antragstellerin) den gegenständlichen Antrag auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung, verbunden mit den Anträgen auf Akteneinsicht, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Gebührenersatz der von ihr entrichteten Pauschalgebühren. 1. Am 19.12.2025 stellte die römisch 40 (im Folgenden: Antragst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Nachprüfungsantrag und Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung vom 20. Februar 2026, OZ 1 1. Mit Schriftsatz vom 20. Februar 2026 beantragte die Bietergemeinschaft bestehend aus 1. AAAA , und 2. BBBB , vertreten durch die Pochmarski Korber Rechtsanwälte GmbH, Hamerlinggasse 8, 8010 Graz, in der Folge Antragstellerin, die Akteneinsicht, die Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, die Nicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Nachprüfungsantrag und Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung vom 20. Februar 2026, OZ 1 1. Mit Schriftsatz vom 20. Februar 2026 beantragte die Bietergemeinschaft bestehend aus 1. AAAA , und 2. BBBB , vertreten durch die Pochmarski Korber Rechtsanwälte GmbH, Hamerlinggasse 8, 8010 Graz, in der Folge Antragstellerin, die Akteneinsicht, die Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, die Nicht... mehr lesen...
I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 16. März 2026 beantragte die XXXX , vertreten durch die Pflaum Wiener Rindler Opetnik Rechtsanwälte, Nibelungengasse 1, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Akteneinsicht, die Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung und die Nichtigerklärung der angefochtenen Zuschlagsentscheidung, den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im Spruch: unter A) wiedergegeben. Di... mehr lesen...
I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 16. März 2026 beantragte die XXXX , vertreten durch die Pflaum Wiener Rindler Opetnik Rechtsanwälte, Nibelungengasse 1, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Akteneinsicht, die Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung und die Nichtigerklärung der angefochtenen Zuschlagsentscheidung, den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im Spruch: unter A) wiedergegeben. Di... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Die Österreichische Gesundheitskasse führt unter der Bezeichnung „ÖGK – Telemedizin“ ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung gemäß dem BVergG 2018 zur Beschaffung von Dienstleistungen durch. Die CPV-Codes lauten 79996000, 72262000, 72267000, 72310000, 79994000, 72200000, 79633000, 79421000, 48180000, 32232000, 48515000, 72212515, 85000000 Unternehmensorganisation (Haupteinstufung). Es erfolgte ein... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In dem im Entscheidungskopf bzw
Spruch: ersichtlichen Vergabeverfahren sind die Lieferung, Montage, Herstellung des verwendungsfertigen Zustandes und Wartung von Fitnessgeräten, vergabegegenständlich, bzw der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zwecks dieser Beschaffung. Die Bundesbeschaffung GmbH als zentrale Beschaffungsstelle wird gegenständlich funktional auch als vergebende Stelle tätig. 2. Die Ast bekämpft nunmehr... mehr lesen...
I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 20. Februar 2026 beantragte die Bietergemeinschaft bestehend aus 1. XXXX und 2. XXXX vertreten durch die Pochmarski Korber Rechtsanwälte GmbH, Hamerlinggasse 8, 8010 Graz, in der Folge Antragstellerin, die Akteneinsicht, die Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 10. Februar 2026 und den Ersatz der Pauschalgebühr und sowie die Erlassung einer einstwe... mehr lesen...
I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 20. Februar 2026 beantragte die Bietergemeinschaft bestehend aus 1. XXXX und 2. XXXX vertreten durch die Pochmarski Korber Rechtsanwälte GmbH, Hamerlinggasse 8, 8010 Graz, in der Folge Antragstellerin, die Akteneinsicht, die Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 10. Februar 2026 und den Ersatz der Pauschalgebühr und sowie die Erlassung einer einstwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 11.12.2025 begehrte die Antragstellerin unter anderem die Nichtigerklärung der Entscheidung vom 02.12.2025 mit welchem Unternehmer die Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend führte die Antragstellerin in ih... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 11.12.2025 begehrte die Antragstellerin unter anderem die Nichtigerklärung der Entscheidung vom 02.12.2025 mit welchem Unternehmer die Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend führte die Antragstellerin in ih... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Feststellungsantrag vom 30. Dezember 2025, OZ 1 1. Mit Schriftsatz vom 30. Dezember 2025, beim Bundesverwaltungsgericht am 2. Jänner 2026 eingelangt, beantragte die AAAA , vertreten durch EEEE , in der Folge Antragstellerin, das Bundesverwaltungsgericht wolle feststellen, dass der Zuschlag an die BBBB wegen eines Verstoßes gegen das BVergG 2018, die hierzu ergangenen Verordnungen, unmittelbar anwendbares Unionsre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Feststellungsantrag vom 30. Dezember 2025, OZ 1 1. Mit Schriftsatz vom 30. Dezember 2025, beim Bundesverwaltungsgericht am 2. Jänner 2026 eingelangt, beantragte die AAAA , vertreten durch EEEE , in der Folge Antragstellerin, das Bundesverwaltungsgericht wolle feststellen, dass der Zuschlag an die BBBB wegen eines Verstoßes gegen das BVergG 2018, die hierzu ergangenen Verordnungen, unmittelbar anwendbares Unionsre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Nachprüfungsantrag und Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung vom 4. Dezember 2025 1. Mit Schriftsatz vom 4. Dezember 2025, beim Bundesverwaltungsgericht am 5. Dezember 2025 eingelangt, beantragte die AAAA , vertreten durch die DDDD , in der Folge Antragstellerin, die Einleitung des Nachprüfungsverfahrens, die Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der angefochtenen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Nachprüfungsantrag und Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung vom 4. Dezember 2025 1. Mit Schriftsatz vom 4. Dezember 2025, beim Bundesverwaltungsgericht am 5. Dezember 2025 eingelangt, beantragte die AAAA , vertreten durch die DDDD , in der Folge Antragstellerin, die Einleitung des Nachprüfungsverfahrens, die Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der angefochtenen... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 25.08.2025, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die XXXX , vertreten durch die SCHÖPPL LEHNER Anwaltskanzlei OG, Fadingerstraße 24, 4020 Linz (in der Folge: Antragstellerin), den gegenständlichen Nachprüfungsantrag betreffend die Ausscheidens- und Zuschlagsentscheidung vom 12.08.2025, verbunden mit den Anträgen auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühr, auf Akteneinsicht... mehr lesen...