Entscheidungen zu § 41 Abs. 1 PVG

Personalvertretungsaufsichtsbehörde

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Entscheidungen 271-273 von 273

TE Pvak 2016/11/14 A 21-PVAB/16

A 21-PVAB/16 Bescheid Die Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB) hat durch ihre Mitglieder Dr.in Eva-Elisabeth SZYMANSKI als Vorsitzende sowie Dr.in Anita PLEYER als Vertreterin des Dienstgebers und Mag. Walter HIRSCH als Vertreter der Dienstnehmer/innen über den Antrag des GrInsp A, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. B, die Geschäftsführung des Fachausschusses für die Bediensteten der Landespolizeidirektion für *** (FA) im Zusammenhang mit der Weiterleitung eines Antrags des F... mehr lesen...

Entscheidung | Pvak | 14.11.2016

RS Pvak 2016/11/14 A 21-PVAB/16

Norm: PVG §41 Abs1 Schlagworte Zuständigkeit der PVAB für PVO
Rechtssatz: Die Personalvertretungsaufsicht ist gemäß § 41 Abs. 1 und 2 PVG zur Prüfung der Gesetzmäßigkeit der Geschäftsführung von PVO berufen und nicht zur Beurteilung des Verhaltens einzelner Personalvertreter/innen, es sei denn, deren Verhalten ist dem PVO zuzurechnen. Das PVG und die PVGO übertragen verschiedene Tätigkeiten der Personalvertretung (PV) einzelnen Mitgliedern ... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 14.11.2016

RS Pvak 2016/11/14 A 21-PVAB/16

Norm: PVG §41 Abs1 Schlagworte Antragslegitimation von Bediensteten an die PVAB
Rechtssatz: Antragsberechtigt an die PVAB iSd § 41 Abs. 1 zweiter Satz PVG sind nach ständiger Rechtsprechung der Personalvertretungsaufsicht auch Mitglieder eines Personalvertretungsorgans (PVO). Die einzelnen Personalvertreter/innen haben nämlich Anspruch darauf, dass auch die interne Geschäftsführung des PVO, dem sie angehören, so geschieht, dass ihre aus dem... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 14.11.2016

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