1 Mit Eingabe vom 15. Mai 2017, gerichtet an die belangte Behörde, beantragte der Revisionswerber, ihm „Akteneinsicht zu gewähren, und zwar bezogen auf alle Unterlagen, die die Amtshandlung ‚Kontrolle 12.9.2016 um 20.05 Uhr‘ betreffend [Objekt, Anschrift, Revisionswerber]“ betreffen. 2 Mit Bescheid vom 7. Juni 2017 wies die belangte Behörde diesen Antrag zurück. In der Begründung: wurde ausgeführt, die Kontrollhandlung am 12. September 2016 sei nach dem Ausländerbeschäftigungsgeset... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17 Abs1 AVG §17 Abs4 AVG §56 AVG §63 Abs2 BAO §90 Abs1 BAO §90 Abs3 BAO §92 AVG § 17 heute AVG § 17 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 17 gültig von 01.01... mehr lesen...
1 Die Mitbeteiligte ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz im Fürstentum Liechtenstein. Sie ist (durch Verschmelzung) Rechtsnachfolgerin einer österreichischen GmbH (in der Folge als X GmbH bezeichnet). A war sowohl Gesellschafter als auch Geschäftsführer der X GmbH (und auch Mitglied des Verwaltungsrates der Mitbeteiligten). Steuerliche Konsequenzen aus (behaupteten) Leistungen zwischen der X FL und der X GmbH sind strittig; zum Sachverhalt und zu den Rechtsfragen wird auf das Erk... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §244 BAO §90 Abs3 BAO § 244 heute BAO § 244 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 244 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde ergibt sich folgender Sachverhalt: Beim Finanzamt ist eine abgabenbehördliche Prüfung der Beschwerdeführerin für die Jahre 2005 bis 2009 sowie den Nachschauzeitraum 2010 und 2011 anhängig. Am 8. Juli 2011 sprach ein Bevollmächtigter der Beschwerdeführerin beim Finanzamt vor und gab zu Protokoll, dass er die Ausdehnung der Betriebsprüfung auf das Jahr 2004 und Akteneinsicht beantrage. Das Finanzamt, von der Beschwerde als belangte Behörde bezeichnet, hat diesen Ant... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §147 Abs1; BAO §198; BAO §244; BAO §90 Abs1; BAO §90 Abs3; BAO § 147 heute BAO § 147 gültig ab 20.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2003 BAO § 147 gültig von 19.04.1980 bis 19.12.2003 zuletzt ge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §311 Abs1 idF 2002/I/097; BAO §90 Abs3; BAO § 311 gültig von 26.03.2009 bis 31.12.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 311 gültig von 12.08.2006 bis 25.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 143/2006 BAO §... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der HC GmbH in Linz, die auf Grund einer Verschmelzung Gesamtrechtsnachfolgerin der HS GmbH ist. Dem Beschwerdeführer ist ein im Juni 1994 an die HS GmbH ergangener Bescheid betreffend Vorschreibung einer Aufschließungsabgabe für ein bestimmtes Grundstück zugekommen, hinsichtlich dessen auch eine Vorschreibung der Aufschließungsabgabe an Ch. H erfolgt ist. Der Beschwerdeführer beantragte Akteneinsicht zur Klärung der... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §244;BAO §90 Abs3;BAO §92 Abs2;LAO NÖ 1977 §190;LAO NÖ 1977 §67 Abs3;LAO NÖ 1977 §69 Abs2;
Rechtssatz: Die Verweigerung der Akteneinsicht nach der NÖ AO 1977 hat im Zuge eines Abgabenverfahrens durch eine das Verfahren betreffende Verfügung im Sinne des § 190 NÖ AO 1977 zu erfolgen, gegen die ein abgesondertes Rec... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist beeideter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Mit Eingabe vom 27. Juli 1999 richtete er ein Schreiben folgenden Inhaltes an das Finanzamt: "Hiemit ersuche ich, mir uneingeschränkte Akteneinsicht zu gewähren, d.h. dass sämtliche Aktenteile meines Steueraktes zur Verfügung gestellt werden. Nach meinem Wissenstand befindet sich der Akt derzeit bei der Großbetriebsprüfung Wien und wäre ich auch einverstanden, bei dieser Behörde die Akteneinsicht vorzunehmen. Soll... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §147 Abs1;BAO §198;BAO §244;BAO §90 Abs1;BAO §90 Abs3;
Rechtssatz: Ein abgabenbehördliches Prüfungsverfahren muss nicht zur Erlassung geänderter Abgabenbescheide führen; so etwa, wenn sich eine einem Prüfungsverfahren zu Grunde liegende Anzeige nach den behördlichen Ermittlungen als unzutreffend oder zu unbestimmt erweist und die abgabenbehördliche Pr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §147 Abs1;BAO §198;BAO §244;BAO §90 Abs1;BAO §90 Abs3;
Rechtssatz: Das Recht auf Akteneinsicht stellt keinen Selbstzweck dar, sondern gibt dem Abgabepflichtigen ein Hilfsmittel zur Hand, seine abgabenrechtlichen Interessen zu verfolgen. Während eines laufenden Verfahrens wird es dem Abgabepflichtigen durch die Akteneinsicht ermöglicht, kontrollierend ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §244;BAO §90 Abs3;
Rechtssatz: Dass gegen die Verweigerung der Akteneinsicht nach § 90 Abs 1 BAO gemäß § 90 Abs 3 BAO ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig ist, gilt dann nicht, wenn nach Lage des Verfahrens eine abschließende Sachentscheidung nicht zu erwarten ist, wie bei der Verweigerung der Akteneinsicht wegen fehlender Parteistellung des ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17 Abs4 impl;AVG §63 Abs2 impl;BAO §244;BAO §90 Abs3;
Rechtssatz: Ist nach Lage des Verfahrens eine abschließende Sachentscheidung nicht zu erwarten, so etwa bei Ablehnung des Antrages auf Akteneinsicht seitens eines Dritten, liegt ein selbständiger verfahrensrechtlicher Bescheid vor, der gesondert mit Berufung und daher auc... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 26. März 1985 beantragte der Beschwerdeführer Einsicht in einen den Abgabepflichtigen WH betreffenden Akt des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Salzburg i. A. Grunderwerbsteuer. Der Beschwerdeführer begründete seinen Antrag damit, mit Beschluss des Bezirksgerichtes St. Gilgen vom 28. Februar 1985 sei ihm die Exekution durch Pfändung der dem Verpflichteten WH gegen die Republik Österreich (Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Salzburg) zustehen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17 Abs1; AVG §17 Abs4; BAO §90 Abs1 impl; BAO §90 Abs3 impl; AVG § 17 heute AVG § 17 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 17 gültig von 01.01.2008 bis 31.12.2... mehr lesen...
Mit notariell errichtetem Gesellschaftsvertrage vom 3. März 1966 wurde von der Beschwerdeführerin und deren Ehegatten die "Schuhhäuser GK ... Gesellschaft m.b.H." mit dem Sitz in W ins Leben gerufen. Das Stammkapital derselben wurde mit S 100.000,-- festgesetzt, für das die Gesellschafter eine Stammeinlage von je S 50.000,-- leisteten. Auf Grund einer am 11. März 1966 mit der Firma "A" Schuhverkaufsgesellschaft m.b.H. in W. ebenfalls vor einem öffentlichen Notar getroffenen "Treuhandv... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §90 Abs3; BAO § 90 heute BAO § 90 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 90 gültig von 18.08.1999 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 164/1999 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §243; BAO §244; BAO §90 Abs3; BAO § 243 heute BAO § 243 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 243 gültig von 01.01.2003 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/20... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3; BAO §90 Abs3; BAO § 184 heute BAO § 184 gültig ab 01.01.1962 BAO § 90 heute BAO § 90 gültig ab 20.07.2022 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §90 Abs3; BAO § 90 heute BAO § 90 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 90 gültig von 18.08.1999 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 164/1999 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §90 Abs3; BAO § 90 heute BAO § 90 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 90 gültig von 18.08.1999 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 164/1999 ... mehr lesen...