Der Beschwerdeführer war von der Gründung der Gesellschaft an bis zum 28. Juni 1988 Geschäftsführer der E.G. & Co Gesellschaft m.b.H. (im folgenden GmbH). Am 6. Mai 1988 wies das Landesgericht Salzburg die Anträge mehrerer Gläubiger auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der GmbH mangels Deckung der Kosten des Verfahrens ab. Mit Bescheid vom 14. November 1988 zog der Magistrat der Stadt Salzburg den Beschwerdeführer gemäß § 7 in Verbindung mit § 167 der Salzburger Lande... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80;BAO §81;LAO Slbg 1963 §54 Abs1;LAO Slbg 1963 §7 Abs1;
Rechtssatz: Der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer hat, um seine Haftung auszuschließen, darzutun, daß er die Abgabenforderungen bei der Verfügung über die vorhandenen Mittel nicht benachteiligt hat (Hinweis E 25.6.1990, 89/15/0063). ... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80;BAO §81;LAO Slbg 1963 §54 Abs1;LAO Slbg 1963 §7 Abs1;
Rechtssatz: Im Fall der Uneinbringlichkeit der Abgabenschulden bei der Gesellschaft ist es Sache des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtete, widrigenfalls von der ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit 30. August 1978 alleiniger Geschäftsführer der A-GmbH (im folgenden nur als GmbH bezeichnet). Die GmbH war als einziger Komplementär an der A-GmbH & Co KG (im folgenden nur als KG bezeichnet) beteiligt. Nachdem sowohl über das Vermögen der GmbH als auch über das der KG mit Beschluß des Kreisgerichtes Leoben vom 25. März 1980 der Konkurs eröffnet und am 9. Feber 1984 mit Beschluß des eben genannten Gerichtes nach Verteilung des Massevermögens aufge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80;BAO §81;BAO §82;BAO §83;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH 1990/06/20 89/13/0142 1 Stammrechtssatz Es ist Sache des Vertreters, die
Gründe: darzutun, aus denen ihm die Erfüllung seiner Pflichten unmöglich war, widrigenfalls die Behörde zu der Annahme berechtigt ist, daß er seine Pflicht schuldhafterweise vernachlässigt hat. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80;BAO §81;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 89/13/0142 3 Stammrechtssatz Wenn ein Geschäftsführer, aus welchen Gründen immer, an der ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Obliegenheiten gehindert ist, muß er entweder sofort die Behinderung der Ausübung seiner Funktion abstellen oder diese Funktion niederlegen und als Gesch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwGG §30 Abs2 idF 1976/316; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2680/80 B VS 25. Februar 1981 VwSlg 10381 A/1981 RS 2 Stammrechtssatz Betrifft der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einen Bescheid, mit dem der Beschwerdeführer zu Geldleistungen verpflichtet wurde, so genügt der Antragsteller dem nach § 30 Abs 2 ... mehr lesen...
Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Feldkirch vom 8. April 1987 wurde der betreibenden Partei Republik Österreich gegen den Beschwerdeführer als Verpflichteten zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderungen von S 1,533.218,-- die Exekution mittels zwangsweiser Pfandrechtsbegründung durch bücherliche Einverleibung des Simultanpfandrechts auf zwei näher genannten Liegenschaften bzw. Liegenschaftsanteilen bewilligt. Die Eintragung wurde am 21. April 1987 vollzogen. Mit Zahlungsauft... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;KO §156 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 318;
AnwBl 12/1990, S 722;
Rechtssatz: Das Recht bzw die Pflicht der Abgabenbehörde, Abgabenansprüche im Abgabenfestsetzungsverfahren bescheidmäßig geltend zu machen, wird durch einen Zwangsausgleich nicht berührt (Hinweis E 7.2.1990, 89/13/0085). ... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;KO §156 Abs5; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 318;
AnwBl 12/1990, S 722;
Rechtssatz: Das in § 156 Abs 5 KO erwähnte " Wiederaufleben " der Forderung (hier: des Leistungsgebotes) setzt voraus, daß letzteres bereits in der Vergangenheit durch Erlassung eines Abgabenbescheides entstanden war(Hinweis E 7.2.1990, 89/1... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;KO §6;KO §7;KO §81; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 318;
AnwBl 12/1990, S 722;
Rechtssatz: Abgaben sind, auch soweit sie Konkursforderungen darstellen, während des Konkursverfahrens (gegenüber dem Masseverwalter, der insoweit den Gemeinschuldner repräsentiert) festzusetzen, und zwar in den Fällen und mit dem Inha... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung TirolL37017 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO;Getränke- und SpeiseeissteuerG Tir;LAO Tir 1984;UStG 1972;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Umsatzsteuer und Abgabe von alkoholischen Getränken für 1987 und 1988 - Die Wendung der Vollzug würde eine Existenzgefährdung b... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO;UStG 1972;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Umsatzsteuer 1982 bis 1986 - Auch bei juristischen Personen kann eine konkrete und ins einzelne gehende Darlegung der Ertragsverhältnisse und Vermögensverhältnisse verlangt werden. Diesem Konkretisierungsgebot wird der vorliegende Antrag auf Zue... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid des Finanzamtes vom 24. April 1987 als Geschäftsführer der XY-Speditionsgesellschaft m.b.H., über deren Vermögen am 21. Jänner 1987 der Konkurs eröffnet worden war, zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der Gesellschaft in der Höhe von S 31.245,-- herangezogen. Dabei handelte es sich um Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für die Zeit vom November 1985 bis Mai 1986. In seiner gegen den Haftungsbescheid erhobene... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80;BAO §81;BAO §9; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991/56; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0095 E 13. September 1988 RS 2 Stammrechtssatz Wird ein Konkursantrag mangels Deckung der Kosten des Konkursverfahrens abgewiesen, ergibt sich zweifelsfrei, daß die strittigen Abgaben nicht mehr einbringbar sind. ... mehr lesen...
Mit Beschluß der Gesellschafter der M GesmbH vom 25. Juni 1987 wurde der Beschwerdeführer zusammen mit S zum Geschäftsführer der genannten Gesellschaft bestellt. In dem Beschluß wird zum Ausdruck gebracht, daß die GesmbH durch die beiden "Geschäftsführer gemeinsam oder einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten" werde. Mit Schreiben vom 30. März 1988 wurde dem zuständigen Kreisgericht Wiener Neustadt die Beendigung der Geschäftsführertätigkeit des Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80;BAO §81;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;GmbHG §25;
Rechtssatz: Wenn ein Geschäftsführer, aus welchen Gründen immer, an der ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Obliegenheiten gehindert ist, muß er entweder sofort die Behinderung der Ausübung seiner Funktion abstellen oder diese Funktion niederlegen und als Geschäftsführer ausscheiden (Hinwei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80;BAO §81;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 11/1991, S 842 - 844;
Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
91/13/0037 E VS 18. Oktober 1995 VwSlg 7038 F/1995 RS 7;
(RIS: abwh)
Rechtssatz: Der Geschäftsführer einer GmbH ist zur Abfuhr der im Haftungsbescheid enthaltenen Lohnsteuer und Umsatzsteuer v... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80;BAO §81;BAO §82;BAO §83;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Es ist Sache des Vertreters, die
Gründe: darzutun, aus denen ihm die Erfüllung seiner Pflichten unmöglich war, widrigenfalls die Behörde zu der Annahme berechtigt ist, daß er seine Pflicht schuldhafterweise vernachlässigt hat. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Rechtsgebühr - Eine Liquiditätsbelastung stellt für sich allein noch keinen unverhältnismäßigen Nachteil iSd § 30 Abs 2 VwGG dar (Hinweis B 8.1.1988, AW 87/15/0013). Schlagworte Unverhältnismäßiger Nachteil European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1804/80 B 18. September 1980 RS 2 Stammrechtssatz Der VwGH vertritt in ständiger Rechtsprechung (Hinweis auf B vom 28.4.1978, 0922/8, vom 29.9.1978, 1874/78, und vom 2.5.1979, 0329/79), die Auffassung, dass die Behauptung, die Abgabenschuld nur unter Zuhilfenahme von Fremdkapi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist, wie er sich selbst bezeichnet, "angeblicher Mitgesellschafter der A und B Gesellschaft nach bürgerlichem Recht". In den Jahren 1986/87 fand bei der Gesellschaft eine Betriebsprüfung statt. An der Schlußbesprechung am 23. April 1987 nahmen die Gesellschafter A, C, D und der Beschwerdeführer mit seinem Steuerberater Mag. E teil. Der Gesellschafter F war bei der Schlußbesprechung nicht anwesend. Wie sich aus einem Vermerk des Betriebsprüfers im Arbeitsbogen ergi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs3;BAO §191 Abs1 lita;BAO §191 Abs1 litc;BAO §81; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 58;
Rechtssatz: Gemäß § 101 Abs 3 BAO sind schriftliche Ausfertigungen, die in einem Feststellungsverfahren an eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder an eine Personengemeinschaft gerichtet sind (§ 191 Abs 1 lit a und c B... mehr lesen...
Der Antragsteller begründet das Begehren um Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung folgendermaßen: "Unsere Gesellschaft ist nicht in der Lage, die geforderten Steuern aus liquiden Mitteln zu bezahlen. Unser Unternehmen befaßt sich mit der Wohnraumbeschaffung. Zu diesem Zweck ist es unsere Aufgabe, Grundstücke anzuschaffen, diese baureif zu stellen, Planungen durchzuführen und schließlich Wohnungen zu bauen und zu veräußern. Um die geforderten Steuern zu bezahlen, müßten wir unsere Gru... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO;GewStG;KStG 1966;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1804/80 B 18. September 1980 RS 2 Stammrechtssatz Der VwGH vertritt in ständiger Rechtsprechung (Hinweis auf B vom 28.4.1978, 0922/8, vom 29.9.1978, 1874/78, und vom 2.5.1979, 0329/79), die Auffassung, dass die Behauptung,... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwGG §30 Abs2 idF 1976/316; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2680/80 B VS 25. Februar 1981 VwSlg 10381 A/1981 RS 2 Stammrechtssatz Betrifft der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einen Bescheid, mit dem der Beschwerdeführer zu Geldleistungen verpflichtet wurde, so genügt der Antragsteller dem nach § 30 Abs 2 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;BAO §250 Abs1;BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Beachte Besprechung in:
AnwBl 10/1990, S 568;
ÖStZB 1991, 282;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH sind für das nur bruchstückhaft geregelte Verfahren nach dem GEG weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sond... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80;BAO §81;BAO §9;
Rechtssatz: Sind mehrere potentiell Haftende vorhanden, richtet sich die haftungsrechtliche Verantwortung danach, wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. Verletzt der mit abgabenrechtlichen Angelegenheiten nicht befaßte Vertreter seine eigenen Pflichten dadurch grob, daß er trotz Unregelmäßigkeiten des zur Wah... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80;BAO §81;BAO §9;
Rechtssatz: Bei einer GmbH & Co KG wird die Gesellschaft durch die Komplementär-GmbH vertreten, im Ergebnis also durch deren Geschäftsführer (vgl Koppensteiner in Straube, HGB, S 170, Tz 7); diese Geschäftsführer haben die abgabenrechtlichen Pflichten zu erfüllen, die der GmbH obliegen und damit auch die abgabenrechtlichen Pfli... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80;BAO §81;BAO §9;
Rechtssatz: Der Ausfallshaftung liegt der Gedanke zugrunde, daß Vertreter Abgabenschulden nicht schlechter behandeln dürfen als die übrigen Schulden, die aus dem von ihnen verwalteten Vermögen zu begleichen sind. Die Vertreter dürfen bei Erfüllung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen keine geringere Sorgfalt beobachten, als bei d... mehr lesen...